Job direkt wieder hinschmeißen, welche Rechte habe ich?

vom 25.06.2016, 13:15 Uhr

Im Moment wird mir das Geld knapp, aber es ist leider kein toller Job in Aussicht. Deswegen werde ich mich wohl auf etwas bewerben müssen, auf das ich eigentlich keine Lust habe, allerdings habe ich keine Wahl. Ein Supermarkt in meiner Nähe sucht gerade Aushilfen und ich werde mich wohl da bewerben.

Eigentlich wäre mir eine Werkstudentenstelle viel lieber und ich werde auch weiterhin nach einer suchen. Aber wie ist das, wenn (auch wenn es ein ein Wunder grenzt) ich nach beispielsweise zwei Wochen schon ein besseres Angebot bekomme und den Job direkt hinschmeißen möchte? Die Kündigungsfrist ist in der Probezeit ja meistens bis zum Monatsende. Kann der Supermarkt dann theoretisch mein Gehalt einbehalten?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 25.06.2016, 14:07, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht. Ich könnte mir vorstellen, dass man es vielleicht damit versucht, mit dem Chef ehrlich zu reden und dann der Arbeitsvertrag aufgehoben wird. Wenn du etwas Besseres findest, dann ist es doch meistens ohnehin noch etwas Zeit, bis die Stelle wirklich beginnt. Vielleicht würde die Kündigungsfrist da auch reichen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wieso sollte der Supermarkt dein Gehalt einbehalten? Du hast gearbeitet und für die geleistete Arbeit steht dir auch Gehalt zu, egal wann du dann wieder kündigst. Einzig bis zum Ende der Kündigungsfrist solltest du dann auch weiter arbeiten.

Meist ist die Kündigungsfrist auch nur 2 Wochen, wo es noch nicht mal ein Monatsende oder den jeweils 15-ten des Monats bedarf und im Normalfall fängt auch ein Werksangestelltenvertrag nicht von heute auf morgen an. Ich finde du machst dir da grad wirklich um Dinge Gedanken, die gar nicht so wild sind.

Man kann sowohl mit dem Supermarkt reden, wenn es denn soweit ist oder aber auch mit der Werksstudentenstelle, das du eben innerhalb von 2 Wochen anfangen könntest, das sind keine Kündigungsfristen, die abschrecken im Normalfall.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Supermarkt kann dein Geld nicht einfach so einbehalten. Wenn du 14 Tage gearbeitet hast und dann kündigst, dann bekommst du das Gehalt für die geleistete Arbeit eben für diese 14 Tage. Selbst wenn du nach einem Tag hinschmeißt, bekommst du diesen Tag bezahlt und das ist auch so festgelegt. Mit der Kündigungsfrist hat das rein gar nichts zu tun, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet das Auszuzahlen.

Mit der Kündigungsfrist kommt es halt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Meistens gibt es Klauseln die das ganze beschreiben, wenn man innerhalb der ersten 4 Wochen kündigt sind die Fristen dafür kürzer als wenn man das ganze erst nach 6 Monaten macht. Wenn dazu nichts extra vereinbart worden ist, dann gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Du hast das Recht deinen Job zu kündigen ohne irgendwelche Gründe dafür angeben zu müssen. Deinen Lohn wirst du aber so oder so bekommen, der darf nicht einbehalten werden. Sollte es Probleme mit der Kündigungsfrist geben, kannst du auch um einen Auflösungsvertrag bitten, damit du rechtzeitig aus dem Vertrag raus kommst und die neue Stelle antreten kannst.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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