Muss der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit sorgen?

vom 01.05.2019, 07:10 Uhr

Ich sehe gerade eine Reportage über Arbeitssicherheit in Schlachtbetrieben, wobei dort Mitarbeiter thematisiert werden, die wegen mangelnder Arbeitssicherheit und fehlender richtiger Ausrüstung Arbeitsunfälle erlitten haben. Der Arbeitgeber redet sich dann immer damit heraus, dass die Ausrüstung zur Verfügung gestellt würde, aber die Mitarbeiter würden sich eben dagegen entscheiden, diese zu tragen und zu benutzen. Die Darstellung der Mitarbeiter sieht natürlich anders aus.

Was mich interessiert ist folgendes: Inwiefern muss ein Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitssicherheit wirklich umgesetzt wird? Es gibt ja mehrere Branchen und viele Betriebe, wo man zum Beispiel Sicherheitsschuhe oder spezielle Kleidung tragen muss. Kann der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Mitarbeiter - aus welchen Gründen auch immer - die Sachen nicht tragen und darauf verzichten?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das ist ein ziemlich heißes Thema. Eigentlich ist die Sachlage klar. Der Arbeitgeber hat für die Arbeitssicherheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen, PUNKT. Er muss das auch regelmäßig kontrollieren und einmal pro Jahr sogar eine Sicherheitsbelehrung durchführen, bzw. durchführen lassen. Auf der einen Seite ist er dazu verpflichtet. Realistisch kann er aber auch nicht permanent neben seinen Arbeitnehmern stehen, um zu schauen, ob die auch wirklich Ihre Schutzkleidung angelegt haben.

Viele Arbeitnehmer sind aber auch so eingestellt, dass sie sagen, mit dem Zeug kann ich nicht vernünftig arbeiten. Denn je nach Arbeitskleidung, kann die Beweglichkeit der Arbeitnehmer schon mal eingeschränkt oder erschwert werden. Wenn der Arbeitnehmer darüber belehrt wurde und trotzdem auf seine persönliche Schutzausrüstung verzichtet, handelt er vorsätzlich und hat im schlimmsten Fall kein anrecht auf eine Entschädigung oder Behandlung durch die Berufsgenossenschaft.

Kann man allerdings nachweisen, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, hat er ein Problem. Er die Fürsorgepflicht und dazu gehören die Beschaffung bzw. Bereitstellung von ordnungsgemäßer Berufskleidung oder Schutzausrüstung und die Einhaltung der Arbeitssicherheit und deren regelmäßiger Belehrung. Tut er das nachweislich nicht, kann er belangt werden und das will kein Arbeitgeber.

Von daher muss man da ganz genau auseinander dividieren, wer sich da nicht an die Regeln hält. Der Arbeitgeber, weil es Ihm völlig egal ist womit seine Arbeitnehmer arbeiten, oder die Arbeitnehmer, weil sie zu bequem sind die unbequeme Arbeitskleidung anzulegen.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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