Kaution nach 12 Wohnjahren erhöhen rechtens?
Frau Unwissend wohnt seit 12 Jahren in ihrer Wohnung. Sie hat damals, als sie eingezogen ist eine Kaution in Höhe von drei Kaltmieten zahlen müssen. Dies machte eine Kaution von 1500 Euro aus. Diese Kaution zahlte sie sofort bei der ersten Miete. In der Zwischenzeit ist die Miete auch mehrmals erhöht worden. So zahlt sie nun eine Kaltmiete von ca 600 Euro anstatt der 500 Euro vor 12 Jahren. Nun kommt der Vermieter und möchte gerne 300 Euro von ihr für die Kaution noch haben. Im Mietvertrag steht tatsächlich, mit der Hand geschrieben, dass bei zulässiger Mieterhöhung die Kaution entsprechend aufgestockt wird.
Nun ist Frau Unwissend sich sehr unsicher, ob diese handgeschriebene Klausel überhaupt rechtens ist. Sicher hat sie den Mietvertrag unterschrieben. Aber wenn sie es nicht gemacht hätte, hätte sie die Wohnung ja auch nicht bekommen. Frau Unwissend möchte nun wissen, ob so eine Klausel rechtens ist und ob der Vermieter einfach nach mehrmaliger Mieterhöhung nach den ganzen Jahren plötzlich die Kaution aufstocken kann und darf.
Selbstverständlich darf der Vermieter die Kaution nun um 300 Euro erhöhen. Schließlich wurde eine solche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen und gilt somit auch. In diesen sauren Apfel muss Frau Unwissend dann auch beißen. Und die Ausrede, dass sie diese Klausel nur unterschrieben hat, weil sie sonst die Wohnung nicht bekommen hätte, gilt nun mal nur als Ausrede.
Die Kaution darf vom Mieter in drei Monatsraten gezahlt werden; das ist gesetzlich geregelt. Ich kann mir daher sehr gut vorstellen,dass eine Ratenzahlung hier auch möglich ist. Frau Unsicher kann sich also in diesem Fall das Geld für einen Anwalt sparen.
Allerdings rate ich ihr für die Zukunft eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abzuschließen. Die gibt es mit einer Selbstbeteiligung von einhundert Euro im Schadensfall schon für unter neun Euro monatlich. Vielleicht gibt es sogar noch günstigere Anbieter.
Das gute an solch einer Versicherung ist, dass man sich telefonische Rechtsberatung einholen kann, die nichts kostet. Sollte sie also schon über solch eine Versicherung verfügen, kann sie sich meine hier getroffene Aussage noch einmal von einer Fachkraft bestätigen lassen.
Na ja, es gibt ja einige Klausel im Mietvertrag, die nicht rechtens sind, obwohl man den Vertrag unterschrieben hat. Zum Beispiel Tierhaltungsverbot ist auch nicht zu verallgemeinern, auch wenn es so drin steht. Oder die Renovierung. Die darf auch während der Wohnzeit nicht vorgeschrieben werden und steht oft in den Verträgen und dieser wird dann auch von jeder Partei unterschrieben. Frau Unwissend hat einiges widersprüchliches gelesen. Einer sagt, dass es eine nichtige Klausel ist und der andere ist deiner Meinung.
Das Ganze ist ein wenig tricky. Vereinbaren Vermieter und Mieter einvernehmlich für eine ganz konkrete Mieterhöhung, dass die Kaution dann auch aufgestockt werden soll, ist das rechtlich einwandfrei. Schließlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und da man die Kaution nicht nachträglich erhöhen darf, kann der Mieter einfach ablehnen. Kein Einvernehmen, kein Aufstocken der Kaution.
Wenn man diesen Punkt direkt im Mietvertrag vereinbart, wird es schwieriger. Da scheiden sich die Geister. Denn dazu gibt es keine rechtliche Regelung. Da gilt dann vor Gericht und auf hoher See ... Denn die einen Juristen finden die Vereinbarung in Ordnung. Andere stufen den Mietvertrag als AGB ein und finden den Passus "überraschend" für den Mieter und daher ungültig .
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