Käufe bei Kleinanzeigen weniger bindend finden?

vom 15.04.2019, 09:04 Uhr

Eine Freundin meint, dass bei eBay selbst anscheinend viele Käufer einen Kauf viel ernster nehmen, als bei Kleinanzeigenportalen. Sie meint, dass sie bisher nicht erlebt hat, dass jemand einen Artikel, der von ihr bei eBay gekauft oder ersteigert hat, nicht bezahlt hätte. Bei Kleinanzeigen dagegen hätte sie schon häufiger erlebt, dass erst einem Kauf zugestimmt und auch Daten ausgetauscht worden wären und der Käufer dann doch nie bezahlt hätte und man nichts mehr von ihm gehört hat.

Meint ihr auch, dass Käufe bei Kleinanzeigen für weniger bindend gehalten werden? Was meint ihr woran das liegt? Ist es bei eBay strenger und hat man da eher Konsequenzen zu befürchten? Oder könnt ihr die Meinung gar nicht bestätigen und ist es bei eBay genauso, dass manche einen Kauf nicht ernst nehmen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Erstens finde ich, dass du irreführende Begrifflichkeiten verwendest. Ein Kauf ist für mich, wenn der zu erwerbende Gegenstand bereits verkauft und bezahlt worden ist, was in deinem Beispiel nicht der Fall ist. Du sprichst stattdessen von bekundetem Kaufinteresse oder aber ein geschlossener Kaufvertrag, aber ein vollzogener Kauf sieht für mich anders aus.

Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, was das damit zu tun haben soll, auf welchem Portal man etwas verkaufen möchte. Es ist meiner Ansicht nach immer eine Charakterfrage des entsprechenden Individuums. Mir sind auch Fälle bei Ebay bekannt, dass jemand nach einer gewonnenen Auktion den Gegenstand doch nicht haben wollte und daher nicht bezahlt hat. Deine Erfahrungen und Anekdoten sind noch lange nicht so repräsentativ, wie du es hier darstellst.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich habe doch klar geschrieben, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Oder wie sonst bezeichnest du einen Datenaustausch und damit die Zusage zu einem Kauf? Anders ist es sicherlich, wenn man nur wegen einem Artikel anfragt und es sich dann eben überlegen möchte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ja klar ist ebay verbindlicher. Da bin ich schließlich zu verpflichtet einen Artikel zu bezahlen. Wenn ich das nicht tue, werde ich schnell gesperrt und der Verkäufer der ja oft auch gewerblich arbeitet, kann mir ein Mahnverfahren an den Hals hängen. Das will doch keiner.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Theoretisch wäre so ein Vorgehen wie im letzten Post beschrieben auch bei den Kleinanzeigen möglich, denn ein Vertrag ist ein Vertrag, egal, wo und wie er geschlossen wurde. Aber von wenigen Individuen abgesehen, wird kein Mensch sich die Mühe machen, zum Anwalt zu gehen und seinen Vertragspartner wegen Vertragsbruch zu verklagen. Es bringt ja meistens wahrscheinlich sowieso nichts, weil der andere vielleicht gar nicht zahlen kann und man letztendlich auf den Kosten sitzen bleibt.

Das gilt natürlich auch für ebay selbst, aber dort bekommt der nichtzahlende Käufer nach vier Tagen von ebay eine erste Mail, in welcher er zum Kauf aufgefordert wird. Das hat für manche sicher schon einen viel formelleren Charakter als die Kleinanzeigen, die sich nur zwischen zwei Nutzern abspielen. Dass jemand aber bei ebay noch nie einen Nicht-Zahler hatte, überrascht mich. So viele Sachen im Jahr verkaufe ich nicht, ich glaube, dieses Jahr waren es zwei oder drei, letztes vielleicht ein Dutzend.

Aber in der Regel habe ich jedes Jahr mindestens einen Zahlungsunwilligen dabei, der sich nach gewonnener Auktion totstellt und nie wieder meldet. Manchmal sind es sogar mehr, einmal waren es bei einem Smartphone sogar gleich zwei hintereinander. :wall:

» Verbena » Beiträge: 4956 » Talkpoints: 0,44 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Gerade bei Kleinanzeigenportalen geht man doch keinen verbindlichen Vertrag ein. Dort läuft das doch viel lockerer ab. Ich frage bei einem Verkäufer an, ob der inserierte Artikel noch verfügbar ist und ob ich diesen dann kaufe oder nicht, das bleibt doch einzig und alleine mir vorbehalten. Und selbst wenn ich mich dann nie wieder melde, dann hat das doch nichts mit Vertragsbruch zu tun.

Bei eBay ist es schon ein klein wenig strenger, aber auch da kann man unter bestimmten Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten. Ich hatte auch schon Nichtzahler bei eBay, habe das dann gemeldet, damit ich meine zu zahlende Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben bekomme und habe den Artikel dann eben dem Zweit- oder Drittbieter angeboten. Ich mache mir da keinen Stress mehr, wenn jemand mal nicht bezahlt.

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Solche Kleinanzeigen sind, selbst wenn ich sage "Ich komme heute Nachmittag" nicht bindend, weil ich ja dann auch sehen kann, ob mir der Artikel überhaupt zusagt. Wenn ich auf dem Bild den Artikel auch gut fand und ich ihn dann anschaue und er ist versifft und vielleicht sogar kaputt, dann muss ich ihn doch nicht nehmen.

Ich habe auch schon einige Sachen verkauft. Da waren Interessenten, die den Artikel unbedingt haben wollten und sind dann einfach nicht gekommen. Das ist eben so, wenn man gebraucht was in Kleinanzeigen verkauft und da ich nur über Selbstabholung verkaufe und auch kaufe, kann ich immer noch sagen, dass ich es nicht will.

Wenn ich das Geld abgebe und den Artikel bekomme, ist der Kauf natürlich auch bindend. Aber solange ich nicht explizit gesagt habe, dass ich das nun kaufen will, ist es noch nicht bindend, weil ich mir es erst ansehen will und so gehe ich auch in die Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen. Solange ich nicht das Geld habe ist gar nichts verkauft.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So ganz leger wie ihr das interpretiert, ist es eben juristisch nicht. In dem Moment, wo sich beide Vertragsparteien hinsichtlich des Verkaufs einig sind, ist der Vertrag zustande gekommen. Wenn A ein Objekt einstellt und B Interesse zu diesem Preis bekundet und nach Versand oder Abholung fragt und man sich über alles weitere im Klaren ist, hat man den Vertrag, beide sind sich einig geworden. Das kann einem gefallen oder nicht, aber so ist die Rechtslage. Kann man auch einfach googlen, auf entsprechenden Anwaltsseiten oder in den Kleinanzeigen selbst nachlesen.

Eine Verhandlung alleine über Preis oder Modalitäten ist natürlich noch nicht bindend, dort hat jeder zu jedem Zeitpunkt das Recht wieder abzuspringen. Auch ein Termin zur alleinigen Besichtigung ist noch keine Verbindlichkeit, wenn das vorher so abgesprochen wurde. Wenn man sich über alles vorher einig war, die Ware aber erheblich vom beschriebenen Zustand abweicht, hat man auch als Privatkäufer das Recht zurückzutreten. Das ist dann wieder eine andere Sachlage. Eventuell ist der Vertag dann nichtig oder aber der Käufer hat Recht auf Minderung, Ersatz, Reparatur usw.

» Verbena » Beiträge: 4956 » Talkpoints: 0,44 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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