Wie hoch ist der Schenkungsfreibetrag?
Wenn man Bargeld oder auch Sachwerte geschenkt bekommt, so kann es ja auch sein, dass diese unter Umständen steuerpflichtig sein könnten, sobald sie einen gewissen Wert übersteigen. Steuerfrei bleiben jedoch Geschenke, wenn diese im Rahmen des Schenkungsfreibetrages liegen. Aber wie hoch ist denn der aktuelle Schenkungsfreibetrag? Kann man den Schenkungsfreibetrag in jedem Jahr geltend machen oder welche Regelungen und Steuergesetze gelten hierfür?
Soweit ich weiß ist es so, dass man bei besonderen Anlässen wie Hochzeit, Matura (Abitur) oder Geburtstagen bis zu 1000 Euro bar steuerfrei schenken kann. Zumindest innerhalb von Familienmitgliedern.
Bei Arbeitnehmern ist dies glaube ich auf 60 Euro beschränkt. In Österreich ist dann bis 250.000 Euro von einer Schenkungssteuer von 0,5 % auszugehen. Danach ist es gestaffelt. Für die nächsten 150.000 Euro muss man schon 2 % zahlen usw.
Ich finde das meiner Ansicht nach schon ein wenig ungerecht. Weil um das Geld zu verdienen das man her schenkt hat man ja schon irgendwie Steuern zahlen müssen. Auch der beschenkte muss dann ja Kapitalsteuer zahlen usw. Ich finde diese zig Fach Besteuerung generell eine Frechheit. Da macht man etwas und im Endeffekt bleibt kaum was übrig, weil alles abgezogen wird. Wenn man mal etwas zurück haben möchte vom System musst du dich durch den Antragdschungel kämpfen und dann musst das auch noch besteuern bzw. Gebühren entrichten usw. Irgendwie läuft da etwas verkehrt.
Finde das Schenken sollte steuerfrei sein. Weil wenn der beschenkte es dann für etwas ausgibt kommt ja eh die Umsatzsteuer usw. dazu.
Es gibt in Deutschland keinen fixen Schenkungsfreibetrag, denn es kommt hierzulande immer auf das Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenkten. Eheleute und eingetragene Lebenspartner dürfen sich alle 10 Jahre 500.000 Euro steuerfrei schenken.
Bei den Kindern wird es schon weniger, hier sind nur noch 400.000 Euro steuerfrei. Bei Enkeln wird es noch weniger, hier bleibt nur ein Freibetrag von 200.000 Euro. Und für alle anderen, egal ob Eltern, Geschwister oder Neffen sowie für nicht Verwandte liegt die Grenze bei kargen 20.000 Euro. Nur die Frist mit den zehn Jahren ist immer gleich.
Auch die Steuer richtet sich danach, wie eng das Verhältnis ist. Je enger die verwandtschaftlichen Bande desto niedriger ist Steuersatz für den Freibetrag überschreitende Beträge. Außerdem steigt der Steuersatz langsamer an. Ehegatten steigen z.B. nur mit 7 % Steuern ein, wenn die 500.000 Euro überschritten werden und es wird nur sehr langsam teurer. Dagegen zahlen Nichten und Neffen auf alles, was die 20.000 Euro übersteigt mindestens 15 Prozent und Fremde steigen trotz Freibetrag von 20.000 Euro bei Überschreitung bei 30 Prozent Steuern ein und steigen schnell auf 50 Prozent auf.
In Deutschland gibt es das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Beide haben die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Ab 20.000 Euro für völlig Fremde geht es los. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher ist der Freibetrag. Wer mehr wissen will, darf es nachlesen. Meiner Ansicht nach reichen die Freibeträge.
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