Wie muss Vermieterwechsel bekannt gegeben werden?
Herr Ernst und Frau Ernst wohnen in einem 5 Parteienhaus. Der Vermieter ist verstorben und nun haben alle Parteien einen Brief im Briefkasten gehabt, dass der Vermieter durch den Tod des alten Vermieters gewechselt hat und zukünftig die Miete auf das Konto XYZ überwiesen werden soll. Auch der Kontoinhaber ist angegeben und keine der Parteien kennt diesen Namen.
Alle Parteien finden das etwas komisch und haben Angst, dass irgendjemand diesen Brief in den Briefkasten geschmissen hat und die Maimiete so kassieren will. Bei 5 Parteien kommt da ein schönes Sümmchen zusammen. Denn jeder im Umkreis weiß ja, dass der Vermieter verstorben ist.
Muss ein Vermieterwechsel nicht den Parteien anders bekannt gegeben werden? Müssen denn die Mieter nicht einen Beweis bekommen, wer nun der Vermieter ist? Vermieterwechsel bricht ja die Mietverträge nicht. Herr und Frau Ernst haben gehört, dass der Grundbucheintrag gezeigt werden muss, damit man wirklich weiß, wohin man die Miete überweisen muss. Was ist, wenn die Parteien die Miete überweisen und hinterher stellt sich heraus, dass es gar nicht der Vermieter ist?
Selbstverständlich muss der neue Eigentümer sich den Mietern gegenüber legitimieren. Das kann, wie bereits erwähnt, durch Vorlage des Grundbuchauszuges geschehen. Ist eine Änderung im Grundbuch noch nicht vorgenommen worden, denn das geht ja auch nicht von heute auf morgen, ist der Erbschein vorzulegen.
Die Vorlage eines eröffneten öffentlichen Testamentes wäre ebenfalls noch möglich. Legitimiert sich also der angeblich neue Vermieter nicht ausreichend oder vollständig, kann der Mieter die Miete vorerst einbehalten bis Klarheit über die Erbenstellung des Gläubigers besteht. Hierzu existiert eine klare Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.
Weiterhin wird dort ausgeführt, dass der Mieter nicht in der Beweislage ist bzw. es nicht seine Aufgabe ist, die oder den neuen Erben zu ermitteln. Der oder die Erben müssen sich also ausreichend ausweisen und nachweisen, dass sie wirklich Erben des Mietobjektes sind.
Vorsichtshalber sollten die Mieter dem angeblich neuen Vermieter die Maimiete also nicht überweisen, so lange, wie noch nicht glaubhaft gemacht werden kann, wer wirklich geerbt hat. Es kann ja auch sein, dass eine Erbengemeinschaft das Haus erbte. Dann kann ja nicht einfach ein einzelner die Miete für sich einkassieren.
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