Abmahnung vom Vermieter wegen Sternendeko am Fenster

vom 13.04.2019, 11:58 Uhr

Frau Sternchen hat ganzjährig ein paar Sterne von der Decke am Fenster herunterhängen, die man auch von Außen sehen kann. Sie liebt Sterne und hat auch so Sterne in der Wohnung hängen und kleben. Nun hat Frau Sternchen gestern eine Abmahnung des Vermieters im Briefkasten gehabt, welches per Einwurfeinschreiben von der Post zugestellt war. In dieser Abmahnung steht eine Frist binnen der sie die Sterne vom Fenster entfernen soll. Er begründet es damit, dass sie wohl sein Mietobjekt nicht pflegen würde, wenn zu Ostern noch Weihnachtsdeko am Fenster zu sehen ist.

Frau Sternchen weiß nun nicht, wie sie sich verhalten soll. Sie will die Sterne eigentlich nicht entfernen, aber um des lieben Friedens willen hat sie schon daran gedacht. Aber eigentlich sieht sie es nicht ein. Es ist innen und nicht mal direkt am Fenster geklebt, sondern die Sterne kommen von der Decke und man sieht sie nur von Außen.

Wie sollte Frau Sternchen sich verhalten. Muss sie der Abmahnung widersprechen oder kann sie die Abmahnung ignorieren? Muss sie wirklich Deko abmachen, weil es dem Vermieter nicht gefällt? Sie putzt ihre Fenster regelmäßig und ihre Wohnung ist gepflegt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Vermieter hat so etwas Argloses wie Sterne im Fenster nicht zu monieren. Und wenn, dann völlig wirkungslos. Eine Abmahnung darf er deshalb schon mal gar nicht aussprechen. Das überschreitet seine Kompetenzen gewaltig. Wenn dort verbotene Symbole, die der Volksverhetzung dienen sollten hingen, wäre das etwas anderes. Aber gegen harmlose Sterne ist er machtlos.

Seine Auslegung, dass die Wohnung nicht gepflegt sei, weil er Sterne für Weihnachtsdekoration hält, ist eine subjektive. Und seine subjektive Meinung begründet noch lange keine ordnungsgemäße Abmahnung. Und die nächste Instanz der Abmahnung wäre ja die Wohnungskündigung. Und dann käme die Einreichung einer Räumungsklage beim Amtsgericht. Sicherlich lachen Richter auch mal gern aber diese Instanz sollte man schon ernst nehmen.

Der Vermieter hat der Mieterin auch nicht vorzuschreiben, ob und wann diese Fenster putzt. Das ist allein ihrem Sauberkeitsempfinden und sicher auch Fleiß geschuldet. Wenn eine Wohnung nicht so gepflegt, wie es der deutsche Michel für richtig hält, bedeutet das auch noch lange nicht, dass das Mietobjekt in Gefahr ist. Der Vermieter sollte die Füße still halten. Die Abmahnung nicht zu beantworten, käme mir nicht in den Sinn.

Das Beantworten dieser Abmahnung, der jede Rechtsgrundlage fehlt, würde mir sogar Freude bereiten. Der Vermieter ist in der Beweispflicht, dass Sterne im Fenster eine Abmahnung rechtfertigen. Also ist er auch in der Pflicht, die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen. Darauf würde ich ihn schriftlich hinweisen und gleichzeitig auffordern, die grundlose Abmahnung zurück zu nehmen.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich glaube auch, dass da der Vermieter zu weit geht. An ihrer Stelle würde ich dem Vermieter einfach einen netten Brief zurückschreiben und diesen Mal zu Kaffee und Kuchen einladen und ihm dabei erklären, dass es eben so eine Art Hobby von ihr ist Sterne zu sammeln. An sich geht ihn das überhaupt nichts an und auch die Abmahnung ist nicht rechtens, aber ich wäre da immer auch um ein positives Verhältnis bestrebt und würde das daher so versuchen zu klären in der Situation.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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