Kann man die gesetzliche Erbfolge aushebeln?

vom 22.03.2019, 16:57 Uhr

Normalerweise regelt ja wohl die gesetzliche Erbfolge, was jeder der nächsten Familienangehörigen, wie etwa Ehepartner/in und auch Kinder im Todesfall bekämen. Aber kann man denn eigentlich auch jemanden testamentarisch als Alleinerben benennen und alle anderen Beteiligten vollkommen leer ausgehen lassen? Es kursiert zwar immer der Begriff des Pflichtteils, aber wie hoch ist dieser denn überhaupt?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Diese Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Soweit mir das bekannt ist, ist ein Pflichtteil "normalerweise" halb so groß wie der gesetzliche Anspruch. Das heißt, Erbe wird unter den Erbberechtigten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Derjenige, der enterbt wurde, hat immer noch Anspruch auf die Hälfte dessen, was die anderen Erbberechtigten in gerader verwandschaftlicher Linie bekämen.

Viele Erblasser versuchen, durch Schenkungen zu Lebzeiten und so weiter das Erbrecht auszuhebeln. Hier entsteht aber ein sogenannter Pflichtteilergänzungsanspruch, so dass ein "Enterbter" unter Umständen mehr bekommen kann als den reinen Pflichtteil.

Diese ganzen erbrechtlichen Dinge sind ohne fachanwaltliche Inanspruchnahme kaum zufriedenstellend zu regeln. Denn diese Ansprüche können auch verjähren. Um gerade in Erbangelegenheiten häufig zustandekommenden jahre- und jahrzehntelange Zerwürfnisse und vielleicht in die Länge gezogene Prozesse in der Verwandschaft zu verhindern, wird das Gericht bestrebt sein, den Rechtsfrieden schnellstmöglich herzustellen und sei es durch von ihm ex cathedra erlassene Beschlüsse, "roma locuta causa finita".

» Gorgen_ » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 411,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^