Unterschiede von Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit

vom 15.03.2019, 21:24 Uhr

Sein Bad oder Küche kann man ja auch von einem guten Bekannten fliesen oder die Wohnung tapezieren lassen und gibt ihm dann eben einen Obolus dafür. Handelt es sich hierbei streng genommen schon um illegale Schwarzarbeit oder gehen solche Arbeiten als legale Nachbarschaftshilfe durch? Wo sind denn da die genauen Unterschiede und Grenzen zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit, denn diese scheinen mir etwas unklar?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So schwer ist das gar nicht zu unterscheiden. Arbeit bedeutet ja, dass man sich mit dem Kunden vorher auf einen Preis einigt, der nach der Arbeit bezahlt wird. Und wenn das an der Steuer vorbei erfolgt ist es natürlich Schwarzarbeit. Bezahlte Nachbarschaftshilfe würde bedeuten, dass du tapezierst weil du nett sein willst und nachher ein paar Euro zugesteckt bekommst. Mag sein, dass du darauf spekuliert hast, aber diese Bezahlung wurde vorher nicht abgesprochen.

Ich nehme auch an, dass die abgesprochene Bezahlung eine gewisse Höhe haben muss um als Schwarzarbeit durchzugehen. Wenn du mir bei meinem Umzug hilfst und ich verspreche dir, dass ich dich danach auf eine Pizza einlade, geht das sicher klar.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich denke auch, dass die Unterschiede hier doch nicht so genau sind und die Grenzen im Allgemeinen recht fließend sind. Wenn man dem Nachbarn ein ganzes Wochenende beim tapezieren hilft und dieser einem am Ende des Wochenendes dann auf ein kühles Bier einlädt und einem dazu noch einen Fünfziger in die Hand drückt, dann ist es für mich keine Schwarzarbeit, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung, vor allem, wenn man sich mal ausrechnet, was für einen Stundenlohn der Nachbar am Ende bekommen hätte, wo er eventuell noch sein eigenes Material mitgebracht hat.

Ich denke, dass es erst Schwarzarbeit wird, wenn man es regelmäßig und vor allem mit Absicht auf einen Gewinn macht. Wenn man zum Beispiel jedes zweite Wochenende irgendwo streichen geht und für seine 8 Stunden Arbeit am Tag dann auch mindestens 60-80 Euro oder noch mehr haben will, dann kann man schon von Schwarzarbeit oder einer Gewinnabsicht sprechen.

Jedoch bin ich kein Experte und das ist nur meine persönliche Meinung. Am besten wäre man hiermit wohl bei einem entsprechenden Fachmann (oder Fachfrau) im Bereich Finanzen und Steuern aufgehoben, die einem dort die verschiedenen was-wäre-wenn-Situationen erklären könnte.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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