Was und wie viel von sich bei Wohnungsbewerbung preisgeben?

vom 04.03.2019, 18:18 Uhr

Frau Mieter sucht eine Wohnung und hat sich nun auf etliche Wohnungen schon beworben bzw, dort angerufen. Bei einer Wohnung hat der potentielle Vermieter ihr Unterlagen geschickt, die sie ausfüllen muss. Neben Fragen wie „Haben Sie Schulden und wenn ja, wie viel?“ steht da unter anderem auch „Sind Sie schwanger/planen sie Familiennachwuchs?“ oder „Haben Sie Krankheiten die zur Erwerbslosigkeit führen könnten?“. Fragen wie „Haben Sie Mietschulden?“ würde sich Frau Mieter ja noch gefallen lassen. Aber einige Fragen gehen ihr dann doch zu weit.

Muss man solche Fragen wahrheitsgemäß beantworten oder darf man da schummeln ohne gleich vertragsbrüchig zu werden? Wenn man nicht richtig antwortet, kann das zur fristlosen Kündigung führen, wenn es raus kommt? Darf ein Vermieter auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, wie dieser Vermieter es auch verlangt? Was und wie viel darf und muss man von sich selbst preisgeben, wenn man eine Wohnung sucht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Keine dieser Fragen ist erlaubt und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, das Führungszeugnis geht den Vermieter auch nichts an, ebenso darf der Mieter über Vorstrafen lügen. Allenfalls der Punkt mit den Mietschulden ist begründbar, denn es dürfen nur Fragen gestellt werden, die für den Abschluss des Mietverhältnisses relevant sind.

Hierzu zählen Fragen zum Arbeitsplatz und zum Einkommen, sogar die Vorvermieterbescheinigung ist rechtlich umstritten. Ein Anspruch auf Einblick in die Schufa entsteht erst, sobald der Mieter ernsthaft Interesse zeigt, wobei dieser hier auch alles Irrelevante schwärzen darf. Vorab Schufa-Auskünfte von allen Bewerbern einzusammeln verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

Nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss auch die Anzahl der einziehenden Personen, wenn der Vertrag nur auf eine Person läuft, denn nahe Angehörige dürfen auch ohne Erlaubnis einziehen. Auch wer raucht, darf hierüber lügen und vieles mehr - eben alles, was über die bloße Sicherung der Miete hinausgeht, kann man sagen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Diese Fragen sind ja wohl unterste Schublade. Es geht dem Vermieter doch nur etwas an, ob man zahlen kann oder nicht und wie viel man dann noch verdient, wie das Angestelltenverhältnis ist und so etwas, aber andere Dinge kann man sicherlich auch nicht wahrheitsgemäß beantworten, wenn man die Wohnung haben möchte. Immerhin weiß man dann ja auch was er hören will und sollte das positiv ausfüllen können und eventuell die Wohnung bekommen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Sagen wir so. Es sind ja nur unerlaubte Fragen. Es werden ja keine Beweise gefordert. Ich meine, wenn gefragt würde, ob ich schwanger sei und ich dann einen "Beweis" in Form von Ultraschallbild oder Schwangerschaftstest (egal ob positiv oder negativ) vorlegen müsste, würde ich das unverschämt und dreist finden. Aber so lange das nur Fragen sind und keine Beweise gefordert werden, kann man doch lügen bis sich die Balken biegen. Wer will das überprüfen und vor allen Dingen wie?

Schufa kann man überprüfen lassen, man könnte auch den Vor-Vermieter fragen, ob immer pünktlich die Miete überwiesen worden ist. Man kann aber nicht alle vorherigen Vermieter kontaktieren und nachhaken und dann eben einen Beweis für potentiell vorhandene Mietschulden einfordern. Ich sehe diese Fragen also sehr entspannt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich finde solche Fragebögen eigentlich sogar ganz hilfreich, weil sie die Vermieter kennzeichnen, denen es offensichtlich zu Kopfe gestiegen ist, dass sie sich Leute aussuchen können, die in "ihrer" Wohnung wohnen "dürfen". Gerade bei Privatleuten kann man sich so ein ganz schönes Ei legen.

Meine ehemalige Vermieterin hat mich auch zu allen möglichen und unmöglichen Themen verhört, die sie nichts angingen. Entsprechend habe ich der Alten auch die Hucke vollgelogen. Aber dann brauchte ich mich auch nicht zu wundern, dass die gute Frau quasi wöchentlich die Staubschicht auf meinen Fensterbrettern überprüft und mir Mails geschickt hat, ich möge doch bitte mein Bad besser lüften.

Das Problem bleibt natürlich, dass sich Vermieter alle möglichen und unmöglichen Hindernisse ausdenken können, solange ihnen die Interessenten die Bude einrennen. Wenn man dringend eine bezahlbare Wohnung braucht, sitzt man ja leider in vielen Gegenden am kürzeren Hebel und kann sich schlicht nicht leisten, gewisse Forderungen mit großer Geste abzulehnen, weil sich immer jemand findet, der verzweifelt genug ist, sogar ärztlichen Nachweis für seine Zeugungsunfähigkeit beizulegen. Deswegen ist es wohl am besten, man informiert sich sehr genau über seine Rechte und Pflichten und lügt, so gut man kann.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


Ich bin schon oft umgezogen, habe bis jetzt aber immer Glück mit den Vermietern gehabt. Solche unerlaubten Fragen sind mir nie gestellt worden. Bei solchen Fragen, wie etwa nach Krankheiten oder geplanten oder vorhandenen Schwangerschaften darf man lügen. Ich hatte bei meinen Wohnungsbesichtigungen selten detaillierte Fragebögen auszufüllen. Es waren eigentlich immer nur erlaubte Fragen.

Die letzen Wohnungsbesichtigungen, die erfolgreich waren, waren individuell. Ohne Fragebogen war nach meiner vorhergehenden Bewerbung schon klar, dass ich geschieden war, Kinder hatte und was ich arbeitete. Auch früher, als ich frisch verheiratet war, war dem Vermieter natürlich klar, dass es wahrscheinlich war, dass Kinder kommen, aber er hat nicht danach gefragt, da war das Beamtenverhältnis meines Mannes wahrscheinlich ausschlaggebend.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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