Darf ein Alzheimer Patient einfach Verträge abschließen?
Person A arbeitet in einem Handyshop und wirbt dort unter anderem auch Neukunden an, welche dann vor Ort einen Vertrag unterzeichnen. Dabei kam es vor kurzer Zeit vor, dass ein Pfleger mit einem Alzheimer Patienten vorbei kam. Der Pfleger wollte bei Person A einen Handyvertrag für den besagten Alzheimer Patienten anmelden.
Der Pfleger hat Person A die gesamten Daten des Alzheimer Patienten angesagt, währendem dieser einfach nur dastand. Am Ende als es darum ging, dass dieser Alzheimer Patienten den Vertrag, welchen der Pfleger bestellt hat, unterzeichnen soll, so musste der Pfleger dem Alzheimer Patienten erst mal zeigen wie man unterschreibt. Person A musste zusehen, wie der Alzheimer Patienten unter Aufsicht des Pflegers dutzende male auf einem extra Blatt Papier seine Unterschrift übte.
Diese Sache kommt mir doch recht eigenartig vor. Wusste eigentlich nicht, dass dies bei Alzheimer Patienten tatsächlich so arg ist und finde es eigentlich komisch, dass dieser so ohne weiteres einen Vertrag und so weiter unterzeichnen darf oder darf dieser dies gar nicht? Ich denke unter der Aufsicht eines Pflegers ist es dann doch so, dass der doch alles für den Pfleger unterschreiben würde? Bei dem besagten Handyvertrag kann man sich doch auch kaum vorstellen, dass dieser Tarif/Vertrag, welcher vom Pfleger angelegt wurde, nun tatsächlich für den besagten Alzheimer Patienten ist?
Was haltet ihr von solchen Situationen? Ist so etwas überhaupt erlaubt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass in einer solchen Situation alles mit rechten Dingen zugeht.
Es würde mich doch sehr wundern, wenn jemand mit einer offensichtlich so weit fortgeschrittenen Alzheimer-Erkrankung nicht entmündigt wäre oder zumindest einen amtlich bestellten Betreuer hat.
User92 hat geschrieben:Ich denke unter der Aufsicht eines Pflegers ist es dann doch so, dass der doch alles für den Pfleger unterschreiben würde?
Du meinst wohl, dass der Pfleger dann für den Patienten unterschreiben würde? Das geht eben nur, wenn der Pfleger auch dessen Vormund oder eben Betreuer ist und eine entsprechende amtliche Urkunde besitzt. Sollte der Patient entmündigt sein, darf er keine Verträge mehr unterzeichnen und der abgeschlossene Vertrag wäre somit nicht rechtsgültig und könnte ohne weiteres widerrufen werden.
Bei diesem Fall drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass der Pfleger ein Betrüger ist und das Handy in Wirklichkeit für sich will, der ahnungslose Patient aber dafür zahlen soll. Sollte es sich um ein supermodernes Smartphone gehandelt haben, dann ist irgendwie klar, dass der kranke Mann dieses gar nicht bedienen kann.
Sollte an der Sache was faul sein, dann können letztendlich nur noch die Angehörigen des Mannes dafür sorgen, dass der Vertrag widerrufen wird. Sofern es überhaupt welche gibt und die von der Sache Wind bekommen. A hat darauf nun keinen Einfluss mehr, er hätte sich höchstens von vorneherein weigern können, den Vertrag zu verkaufen, da ihm die Sache komisch vorkam. Er hätte auch drauf hinweisen können, dass für den Herrn ein Seniorenhandy mit Prepaidkarte am besten geeignet wäre, dann hätte man ja gesehen, wie der Pfleger reagiert.
Jessy_86 hat geschrieben:Bei diesem Fall drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass der Pfleger ein Betrüger ist und das Handy in Wirklichkeit für sich will, der ahnungslose Patient aber dafür zahlen soll. Sollte es sich um ein supermodernes Smartphone gehandelt haben, dann ist irgendwie klar, dass der kranke Mann dieses gar nicht bedienen kann.
Das war auch mein erster Gedanke. Stellt sich eben die Frage, ob es überhaupt was bringen würde, wenn A den Verkauf des Vertrags verweigert. Hinterher geht der Pfleger dann mit seiner potentiellen Betrugsmasche zu einem anderen Handyshop und versucht es dort noch einmal. Aber komisch ist das so oder so. Ich weiß gar nicht wie ich in dem Fall reagiert hätte, wenn ich A gewesen wäre. Die Polizei zu rufen kommt mir doch arg übertrieben vor.
Ich weiß es nicht, ob man das rechtlich darf oder nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass dies wahrscheinlich nur mit einem Betreuer möglich ist und selbst dann wäre ich der Ansicht, dass man vorsichtig sein muss. Ich will einem Menschen mit Alzheimer doch nicht in seinen Rechten reinreden, aber wenn er sich morgen oder in wenigen Tagen nicht mehr daran erinnern kann, was er abschließt, könnte das auch für ekelhafte Betreuer ein Segen sein, die gerne auf anderen Leutz Kosten sitzen werden.
Ich weiß ja morgen vielleicht nicht mehr, was gestern war. Wobei man sich das vielleicht jetzt auch komischer vorstellt, als es ist. Manche haben ja nur mit dem Kurzzeitgedächnis Probleme. Andere wissen alte Dinge nicht mehr und andere haben generell ein Problem damit, sich etwas zu merken. Ich weiß also wirklich nicht, ob es so einfach ist, jemanden das Recht abzusprechen, Verträge abzuschließen oder das Recht zu gewähren, Verträge abzuschließen.
Es kommt wohl in diesem Fall immer auf eine Einzelfallentscheidung an, um das richtig und gut beurteilen zu können. Dann muss man wohl auch ärztliche Gutachten einfließen lassen, um die Demenz genauer zu verstehen beziehungsweise das Alzheimer. Nur dann hilft es zu wissen, ob Person A mit Alzheimer oder Person B mit Alzheimer auch wirklich einen Vertrag abschließen dürfen.
Generell weiß ich gar nicht, ob ich dagegen sein soll oder dafür. Ist ein wenig schwierig für mich, das zu beurteilen, um ganz ehrlich zu sein.
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