Millionenschwere Studien der Politik genehmigungspflichtig?
Vor ein paar Monaten war ja Verteidigungsministerin von der Leyen wegen in Auftrag gegebener und millionenschwerer Studien und Berater unter Beschuss geraten und nun steht Jens Spahn unter Beschuss, weil er stolze 5 Millionen Euro für eine Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen in Auftrag geben möchte. Gerade vom Koalitionspartner SPD erntet Spahn dafür massive Kritik und man spricht in diesem Zusammenhang von Unsinn und hinausgeworfenem Geld.
Das ist ja alles schön und gut, aber wer genehmigt denn eigentlich solche Ausgaben in Millionenhöhe? Können die Politiker und allen voran die Minister, solche Studien ohne Rücksicht auf die Kosten und Verluste nach ihrem eigenen Gutdünken in Auftrag geben? Gibt es denn da keine Kontrollgremien, die solch einer Geldverschwendung Einhalt gebieten könnten?
Die Studie ist natürlich genehmigt worden, das Bundeskabinett hat die Ausgaben im Rahmen der Abstimmung über den Paragraphen 219a durchgewunken. Es ist ein Gesamtpaket, das einerseits ermöglicht, dass Frauenärzte ebenso auf die Dienstleistung Schwangerschaftsabbruch hinweisen dürfen wie Zahnärzte auf Bleaching. Zudem sollen die auf bestimmte Webseiten verlinken dürfen, die über den Eingriff informieren. Und damit die Abtreibungsgegner keinen Herzinfarkt bekommen, wird die Studie gemacht.
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