Fachfremde Auskünfte von Ämtern denkbar?
In der Diskussion zu den Flüchtlingsbürgen kam die Meinung auf, dass die armen Bürgen von den bösen Ämtern in die Irre geführt wurden. Diese hatten für Flüchtlinge gebürgt und ihnen war gesagt worden, dass diese Bürgschaft nur auf Zeit gelten würde. Als die lieben Flüchtlinge dann ins Jobcenter kamen und von der Bürgschaft erzählten, würden natürlich die Bürgen in Regress genommen.
Von meiner Seite her kann ich nur sagen, dass Behörden nur in ihrem Bereich beraten. Von der Ausländerbehörde gibt es mit Sicherheit keine Auskünfte zu Hartz IV und vom Jobcenter auch keine Rechtsberatung zum Ausländerrecht. Daher hat jedem klar sein müssen, dass es bei der Haftung nur um Haftung im Sinne des Ausländerrechts geht. Glaubt ihr, dass die Bürgen zu wenig aufgeklärt oder ihnen gar falsche Auskünfte erteilt worden sind? Könnten die Bürgen wirklich nicht ahnen, dass das Jobcenter später einmal auf sie zukommen könnte?
Nun, das Innenministerium eines Bundeslandes ist wohl nicht eine nicht zuständige Behörde. Es ist in allen Ausländerangelegenheiten zuständig und für den Bürger ist es schon ziemlich überraschend, wenn die Innenministerien der Länder eine komplett andere Rechtsauffassung vertreten als das Bundesministerium.
Und, was du auch komplett vergisst: Alle Bundesländer außer Bayern haben Bürgenprogramme aufgelegt und das versichert. Dass das jetzt nicht mehr so ist, liegt an einer nachträglichen Gesetzesänderung. Die Leute haben gebürgt, als z. B. das Innenministerium NRW einen Erlass veröffentlicht hat, dass sie nach dem Asylverfahren nicht mehr haften.
Ein Erlass ist keine fachfremde Auskunft einer Behörde. Zudem wurde der Paragraph 68 des Ausländergesetzes erst später geändert. Der begründet aber erst die längere Verpflichtung. Und warum sollten Bürger sich nicht auf den Erlass eines Ministeriums verlassen?
Dann soll der Innenminister von NRW doch mal mit einem Erlass die Sanktionen bei Hartz IV aufheben. Kein Innenminister und keine Ausländerbehörde können die Gesetze von Hartz IV aufheben! Das kann man wissen.
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