Entscheidung für Flüchtlingsbürgen ein Skandal?

vom 25.01.2019, 10:05 Uhr

Ja und? Was hat denn Geplapper mit dem Problem zu tun? Ich weiß, das klare Gedankengänge und Verstehen von Sachverhalten von dir bewusst vermieden werden, weil das sonst nicht in dein Weltbild passt. Aber es geht hier weder um Hartz oder Herrn Dübel.

Es geht darum, dass die Verantwortlichen den Bürgen Zusicherungen gemacht haben, die damals schon kritisch waren und durch ein nachträgliches Gesetz vollkommen hinfällig. Da du das komplett in Ordnung findest, sind für dich bestimmt auch die Nachteile für Dieselfahrer akzeptabel. Schließlich hätten die auch Benziner kaufen können. Ist eben Pech, wenn sich nachträglich was verändert.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Hier kennt jemand die Tücken des Deutschen Rechts nicht. Die Mitarbeiter haben sich bei ihrer Auskunft nur auf das Flüchtlingsrecht bezogen. Hartz IV ist nochmal ein ganz anderer Rechtskreis und hier konnte niemand ernsthaft eine Rechtsberatung vom einem Beamten einer Flüchtlingsbehörde dazu erwarten. Die Zusagen galten nur für mögliche Rückforderungen der Flüchtlingsbehörde. So läuft das auch ab, wenn man vom SGB II ( ALG 1) in den SGB III (ALG 2) oder vom SGB III in den SGB XII (Grundsicherung) kommt. Die neue Behörde interessieren die Zusagen der alten Behörde nicht. Das haben Millionen Deutsche so erlebt und ausgerechnet für Flüchtlingsbürgen gilt so etwas nicht?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das Prinzip des Bürgens führt diese Entscheidung natürlich komplett ad absurdum aber es ist auch völlig klar, dass dieser Entschluss ausschließlich politisch motiviert ist. Negativ-Schlagzeilen im Zusammenhang mit den edlen „Flüchtlingen” gehen natürlich gar nicht, da zeigt sich das System gerne großzügig, das Volk will besänftigt werden. Es könnte ja auch sonst den bösen, bösen Rechten in die Hände spielen. Wäre das Ganze nicht in die Presse geraten, hätte man den Leuten nicht einen Cent erlassen. Allerdings sind die Summen im zweistelligen Millionenbereich in der Tat zu vernachlässigen und lächerlich im Vergleich zu den mehreren hundert Milliarden, die uns dieser Irrsinn bisher gekostet hat.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Du kannst mir nicht erzählen, dass du nicht protestieren würdest, wenn Landesregierung und Ausländeramt falsche oder später unzutreffende Aussagen macht und für die Bürgschaft wirbt. Du regst du schließlich darüber auf, dass Tante und Cousinen für den eigenen Mann und Vater zahlen müssen, obwohl das nun wirklich keine Überraschung ist.

Und die Zusicherungen für die Bürgen besagte, dass sie für Arbeitslosengeld 2 und so weiter eben nicht einstehen müssen. Den Bürgen war vollkommen klar, welche Kosten bis zum Abschluss des Asylverfahrens auf die zukommen. Aber in Hessen hat beispielsweise das Innenministerium schriftlich bestätigt, dass die Bürgschaft dann endet. Das war in anderen Bundesländern nicht anders. Aber Juri versteht natürlich den Ärger der Betroffenen nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Jede Behörde darf nur in ihrer Zuständigkeit Auskünfte erteilen. Das Ausländeramt KANN keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu Hartz IV erteilen. Da lacht jeder Richter lauthals los, wenn er so einen Schwachsinn erzählt bekommt. Was haben die Leute denn gedacht, was nach der Zeit ihrer Bürgenhaftung passieren würde, wenn die Leute bis dahin keine Arbeit finden würden?

Ich bezweifle sehr stark, dass es diese Auskünfte zu Hartz IV so gegeben hat. Wahrscheinlich könnte keiner der Betroffenen dies vor Gericht nachweisen und jeder Normalbürger müsste sich in einem solchen an die Behörde oder den jeweiligen Sachbearbeiter wenden und dort Schadenersatz geltend machen. Warum nicht auch Flüchtlingsbürgen? Weil ihre Schutzbehauptungen juristisch nicht nachweisbar sind?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 26.01.2019, 11:44, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich tue mich da wirklich schwer, Mitleid zu haben. Bürgen der Begriff ist jetzt auf einmal neu definiert und auf einmal wird man „falsch beraten“ oder „falsch informiert“? Wenn für mich jemand bürgt für ein Hauskauf, dann bürgt er natürlich nur dafür und nicht für mein ganzes Leben. Wer für einen Flüchtling bis zum Asylbescheid Ablehnung oder Ablehnung bürgt, dann auch nur dafür und nicht darüber hinaus.

Wer bürgt, der zahlt. Ich möchte nicht abstreiten, dass einiges nicht richtig kommuniziert wurde. Doch wenn die Leute glauben, nur bis zur Bewilligung oder Ablehnung des Asylantrags, sollten sie natürlich auch bis dato definitiv zahlen und jetzt nicht nach dem Motto „falsch informiert“. Denn nicht, dass dies dann bei anderen, wo vielleicht auch die richtige Information herausgegeben wurde, nun zum System wird.

Ich kenne das Prinzip nur, wer bürgt der zahlt. Daran habe ich nie etwas missverstanden und deswegen bürge ich weder für Partner, Freunde, Verwandte noch sonst wem. Schon gar nicht für mir fremde Menschen, um damit Leute ins Land zu holen, wo keine Sau weiß, wer sie sind usw. Ne, ne. Jeder wie er will, aber selber schuld, wenn die blechen müssen. Ich habe da kein Mitleid mit.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Wofür hat man eigentlich Hartz IV durchgeführt? Angeblich wäre sonst unser Sozialstaat gefährdet und die Allgemeinheit könnte dies nicht mehr zahlen. Nun holen wir uns solche Leute sogar aus dem Ausland und die Allgemeinheit zählt sogar für völlig Fremde, die nun wirklich noch nie etwas hier eingezahlt haben. Aber wer sein Leben lang hart gearbeitet hat und in Hartz IV fällt oder dessen Ehepartner in Vollzeitpflege ist, muss sein ganzes Vermögen einsetzen. Man kann schöne Sonntagsreden zum Thema Flüchtlinge halten, wenn die Allgemeinheit dafür zahlen soll und wenn die Allgemeinheit später für Terrorismus und Kriminalität zuständig sein soll.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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