Wie Job bei Arbeitsagentur nachweisen?

vom 16.01.2019, 22:12 Uhr

Ein Bekannter von mir hat vor einigen Monaten einen Job angefangen und wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Nun behauptet die Firma, dass er überhaupt nicht dort beschäftigt war. Sein Geld wurde zwar überwiesen. Aber er bekam seine Lohnzettel nur online und das Portal ist für ihn nun gesperrt. Habt ihr schon mal von so einem Fall gehört? Wo kann man so etwas melden?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das ist aber bizarr. Anhand der Lohneingänge auf dem Kontoauszug kann er durchaus die Tätigkeit nachweisen, zumindest reicht dies jedem Arbeitsgericht als Beleg, denn eine Pflicht für einen schriftlichen Vertrag besteht ja nicht. Und er muss doch auch eine schriftliche Kündigung erhalten haben?

Sie ist meines Wissens nach erst ab Zustellung/Übergabe wirksam, auch die Kündigungsfrist beginnt erst dann, bis dahin gilt er rechtlich erst mal als weiter beschäftigt. Da wäre die Kontaktaufnahme zu einem Arbeitsrechtler extrem sinnvoll, die Klage und Beratung ist schließlich für Arbeitssuchende mittels Prozesskostenhilfe und bis auf den Beratungshilfeschein (kostete mal 20 €, vielleicht seit ´19 auch etwas mehr) kostenlos. Viele Anwälte in dem Bereich bieten aber ohnehin das Erstgespräch gebührenfrei an.

Bei mir war es aber ähnlich vor zwei Jahren. Ich habe kein Kündigungsschreiben erhalten und hatte auch keinen Arbeitsvertrag, lediglich meine Zahlungseingänge auf dem Konto, aber durchaus Lohnabrechnungen. Ich sollte eine ganze Reihe an Belegen einreichen, die ich samt und sonders nicht hatte und der Arbeitgeber verweigert hat. Dies habe ich halt so dem Amt schriftlich erklärt und das ich daran schuldlos wäre und nichts weiter machen kann. Haben die dann so hingenommen und nicht mehr nachgefragt. Das kommt aber immer auf den Sachbearbeiter an.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert. Für Arbeitslosengeld 1 und das Jobcenter braucht man eine Arbeitsbescheinigung gemäß Paragraph 57 SGB II. Der Arbeitgeber ist zwar eigentlich verpflichtet, die Bescheinigung auf Verlangen dem Angestellten auszuhändigen, aber wenn der sich nicht rührt, fordert das Amt den Wisch direkt an. Dann wird es teuer, wenn er immer noch nicht reagiert.

Außerdem kann der Betroffene Schadenersatz fordern, das macht aber das Amt nicht. Da muss man selbst aktiv werden. Ansonsten ist ja noch der Gehaltsnachweis auf dem Konto da. Bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung sollten Beiträge nachweisbar sein und das Finanzamt hat Daten zur Lohnsteuer.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Juri1877 hat geschrieben:Ein Bekannter von mir hat vor einigen Monaten einen Job angefangen und wurde innerhalb der Probezeit gekündigt.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Ansonsten ist er nicht gekündigt und muss seine Arbeitskraft weiter anbieten. Macht er das nicht und bekommt dann die schriftliche Kündigung, wird er auf jeden Fall eine Sperre beim Amt bekommen, weil er selbst Schuld ist. Bekommt er nur mündlich eine Kündigung ist es keine Kündigung. Nur schriftlich ist auch rechtens und schon hat der Bekannte schriftlich, dass er dort gearbeitet hat.

Juri1877 hat geschrieben: Nun behauptet die Firma, dass er überhaupt nicht dort beschäftigt war. Sein Geld wurde zwar überwiesen.

Die Firma kann es nicht abstreiten, wenn er auf der Überweisung stehen hat, woher das Geld kommt und außerdem ist da ja auch noch die Kündigung. Wie soll die Firma denn abstreiten, wenn sie bezahlt hat und eine Kündigung geschrieben hat.

Juri1877 hat geschrieben:Aber er bekam seine Lohnzettel nur online und das Portal ist für ihn nun gesperrt. Habt ihr schon mal von so einem Fall gehört? Wo kann man so etwas melden?

Das Finanzamt hat ebenso Bescheid bekommen. Sozialbeiträge wurden gezahlt usw. Also kann auch da die Firma nicht abstreiten. Ich denke, dass dein Bekannter dir da ein Märchen erzählt hat. Es ist gar nicht so einfach für eine Firma abzustreiten, dass er dort gearbeitet hat. Es sei denn, dass er dort schwarz gearbeitet hat. Dann wird er aber dem Amt wohl kaum gesagt haben, dass er eine Arbeitsstelle hat und dann wird er auch die Kündigung nicht bekommen haben. Wie gesagt. Die schriftliche Kündigung ist zwingend notwendig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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