Sollten embryonale Gentests Kassenleistung sein?
Laut Medienberichten fordert Gesundheitsminister Spahn, dass Gentests an Embryonen zur Kassenleistung gemacht werden. Allerdings mit Einschränkungen. So sollen erstens nur Verheiratete davon profitieren dürfen und zweitens sollen die Tests nur bei bestehenden Erbkrankheiten in der Verwandtschaft vorgenommen werden dürfen, damit die Kassen die Kosten tragen. Was haltet ihr von dieser Forderung? Meint ihr, dass dies umsetzbar ist? Sollten embryonale Gentests zur Kassenleistung erklärt werden oder seid ihr absolut dagegen?
Das ist ein sehr sehr schwieriges Thema. Wobei ich das durchaus verstehen kann, dass man bei bestimmten erblich vererbbaren Krankheiten wissen will ob der Embryo davon betroffen ist oder nicht. Bei manchen Paaren spielt das dann ja auch eine große Rolle ob das Kind krank ist oder nicht. Mir wäre das jetzt recht egal gewesen, aber für denjenigen, der davon abhängig macht das Kind zu behalten oder nicht, ist so ein Test natürlich wichtig.
Ich finde schon dieser muss dann auch Kassenleistung sein, da es eine Leistung ist, die jeder machen können sollte, egal wie viel Geld vorhanden ist. Hier benachteiligt man sonst Menschen, die wenig Geld haben und sich dann auch die Pflege des Kindes nicht leisten können. Natürlich muss das wirklich sehr eingeschränkt und nur unter gewissen Bedingungen stattfinden, aber das scheint dann ja recht gut geregelt zu sein. Wichtig ist eben, dass man keine Grundlage für Eltern schafft, die dann nur noch eine bestimmte Haarfarbe, Größe und Geschlecht wollen.
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