Wie bewertet ihr eine Straffreiheit für Schwarzfahrer?

vom 31.12.2018, 15:33 Uhr

Laut Medienberichten fordert eine Generalstaatsanwältin aus Berlin, dass das Schwarzfahren in Zukunft straffrei bleibt und somit keine schwerwiegenden Konsequenzen für Schwarzfahrer initiiert werden. Wie bewertet ihr persönlich die Straffreiheit für Schwarzfahrer? Lässt sich das umsetzen? Welche Vorteile und Nachteile erkennt ihr?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das wird endlich mal Zeit! Schließlich geht es nicht darum, dass Schwarzfahrer munter unbestraft Leistungen nutzen können. Es geht doch nur darum, das ganze nicht mehr als Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu haben. Denn das ist für uns alle sauteuer!

Wenn Schwarzfahrer ihre Strafe nicht bezahlen, dann müssen sie irgendwann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bundesweit sitzen ständig etwa 1.000 Schwarzfahrer ein und pro Jahr sind es insgesamt etwa 7.000 Menschen. Denen wird je nach Einkommen gestaffelt für jeden Hafttag ein Teil der Geldstrafe erlassen. Wer Geringverdiener ist oder Hartz bekommt, sitzt mit jedem Tag 10 Euro ab. Das kostet den Staat und damit uns aber im Schnitt 130 Euro am Tag. Das ist lachhaft.

Dazu müssen sich Polizei und Staatsanwaltschaft und am Ende ein Richter mit dem Schwarzfahrer befassen. Auch das ist sauteuer. Wenn es weiter beim erhöhten Beförderungsentgelt bleibt und das Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit wird, dann entlastet das enorm. Denn dann kann das Ordnungsamt Bußgelder verhängen. Das wird für den Betroffenen nun auch nicht unbedingt billiger, aber die Gemeinschaft profitiert.

Denn der Verwaltungsapparat für solche Taten ist einfach günstiger und Ersatzhaftstrafen, die sauteuer sind, gibt es auch nicht mehr. Man könnte den jemand höchstens in Erzwingungshaft stecken, wenn er nachweislich das nötige Geld zur Begleichung des Bescheids hat.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Man stelle sich folgende Situation vor: Man steigt in ein Taxi am Bahnhof ein, lässt sich durch die ganze Stadt fahren und bezahlt am Ende der Fahrt nicht. Viele Taxifahrer betätigen aus diesem Grunde schon bei leisestem Verdacht darauf die Zentralverriegelung und drücken den Alarmknopf, womit letztendlich die Polizei gerufen wird und die Angelegenheit weiter verfolgt.

Das Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellt im Kern dieselbe Situation dar. Nur wird die Angelegenheit mehr als Kavaliersdelikt angesehen. Im Resultat kam ja dann die Eskalation der Sanktionen als Gegenmaßnahmen.

Schrittweise wurden die sogenannten "erhöhten Beförderungsentgelte" von 40 bis auf 180 Euro erhöht, letzteres bei Weigerung des Zahlens eines Tickets für Benutzung der Züge ohne Preisbindung bei Benutzung mit nur für Preisbindungszüge gültigen gekauften Fahrkarte.

Dann wurde bei "wiederholter Beförderungserschleichung" die Angelegenheit in ein anderes juristisches Fahrwasser gelenkt, indem man die Ordnungswidrigkeiten zu Straftatbeständen erhob. Warum hielten die Verkehrsunternehmen und der Gesetzgeber dies für notwendig?

Auch hatten die meisten Bahnhöfe vor dieser Verschärfung noch Sperren am Ein- und Ausgang. Köln gehörte wohl zu den letzten Bahnhöfen, bei denen diese abgeschafft wurden auch im Zuge der Durchtarifierbarkeit mit Inkrafttreten des Verkehrsverbundes.

In den Niederlanden geht man einen Schritt zurück und läßt die Türen zu den meisten Bahnhöfen nur mit Prepaid-Chipkarten-Ticket öffnen, mit wenigen Ausnahmen. Im Webseitentext heißt es wörtlich:

"im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste und zur Erschwerung des Schwarzfahrens."

Aber auch hier ist Kontrolleurpersonal notwendig und das hat mehr Befugnisse als die Kontrolleure in Deutschland. Und die Umrüstung auf elektronische Fahrkarten kostete Millionenbeträge.

Ob sich die Anzahl der Schwarzfahrer sich durch diese Maßnahmen im gewünschten Umfang derart reduziert hat, dass sich die getätigten Investitionen wirklich gelohnt haben, wird auch in der Niederländischen Presse bisweilen in Zweifel gezogen.

Dass Kontrollen notwendig sind, wird wohl von keinem bestritten. Die Probleme liegen, wie schon vorher erwähnt, in der Schwerfälligkeit der juristischen Verfolgung und dem bürokratischen Aufwand. Obwohl es in Köln bereits kein Widerspruchsrecht bei Ordnungswidrigkeiten von Beträgen unter 200 Euro mehr gibt. Das heißt, "Knöllchen" für wiederholtes Falschparken müssen bezahlt werden. Ähnliches könnte die Bahn einführen. Damit hätten sie eine Menge Bürokratie eingespart.

In den Niederlanden bekommt man in ähnlich gelagerten Verstößen eine "flinke boete" und es wird einem ein Acceptgiro-Überweisungsformular in die Hand gedrückt.

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es gibt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Gerade das „Schwarzfahren“ wird im Grunde als Strafbestand gesehen und das passt doch mal von vorne bis hinten nicht. Einen Schwarzfahrer mehr zu bestrafen und den polizeilichen sowie juristischen Aufwand dadurch zu erhöhen, als bei jemanden der für zu schnelles Fahren im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit bekommt, wo dann noch die Allgemeinheit in Gefahr gebracht wird, ist doch in meinen Augen totaler Blödsinn.

Wer bewusst in ein Taxi steigt, um nicht zu bezahlen – das ist in meinen Augen schon etwas anderes. Hier geht es um vorsätzlichen Betrug, was nicht auf alle Schwarzfahrer abstimmt. Es gibt Schwarzfahrer, die haben das falsche Ticket gezogen, sind eine zu spät ausgestiegen und waren bis zur vorherigen Haltestelle noch mit Ticket unterwegs. Dann gab es letztens ein Ticket für einen der neben mir sass, weil er statt um 09.00 Uhr um 08.58 Uhr mit seinem 09.00 Uhr Ticket erwischt wurde. Die Relation ist echt bescheuert.

Dann gibt es viele, die schon am Bahnhof, wo sie jemanden abholen wollten, ein Ticket gekriegt haben, weil man mit einem gültigen Ticket da sein muss? Tick ich irgendwie nicht richtig? Wenn mein Freund mich unten in der U-Bahn, weil die Tüten so schwer sind abholen möchte, soll er ein Ticket haben?

Ich bin selbst schon schwarzgefahren. Einmal, weil ich wirklich vergessen habe, auszusteigen. Das andere mal habe ich einem Busfahrer gefragt, ob mein Ticket gleich noch gültig ist, weil es ja bis morgens um 03.00 Uhr eigentlich ist. Ja meinte er, ich wurde kontrolliert und es stimmte nicht. Der Kontrolleur beim ersten Thema hat mir 40 Euro aufgedrückt, der andere in der Nacht war kulant.

Doch ich kenne einen Kontrolleur, der mir mal sagte, dass sie eigentlich eine Null-Toleranz Ansage haben. Egal, ob falsches Ticket, vergessen 1 Haltestelle auszusteigen, 2 Minuten zuvor oder zu spät. 40 Euro oder jetzt 60 Euro und fertig. Ich finde das der Hammer.

Damit wird dann ein Strafbestand mit Ermittlungen, Aussage des Betroffenen schriftlich oder vor Ort, Gerichtsverhandlung & Co meist im Gang gesetzt. Denn bei uns greift die Ruhrbahn z.B meist sofort zu einer Anzeige. Man überlege sich diesen Aufwand und die jährlich um die 1000 Menschen, die deswegen sitzen, aber jemand mit Körperverletzung kriegt Bewährungsstrafe? Im Ernst? Mir geht es um die gesamte Relation, die mir keineswegs passt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich glaube auch, dass hier einfach Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Man rechne das mal Gegeneinander auf. Da fährt einer mit der Straßenbahn schwarz und betrügt die Verkehrsgesellschaft damit um vielleicht 2 bis 3 Euro und um diesen Schaden dann auszugleichen, bezahlt man erst einmal einen Kontrolleur, der ihn erwischt, dann Polizisten die das vielleicht aufnehmen, Staatsanwälte und Richter, die das verhandeln und dann wird die Strafe nachher nicht einmal bezahlt, sondern noch im Knast abgesessen, wo der Staat für Kost und Logie aufkommt.

Das macht doch wirklich keinen Sinn. Ich wäre ja generell eh dafür den ganzen Nahverkehr kostenlos oder extrem kostengünstig anzubieten und dafür eine Zwangsabgabe einzuführen. Dann muss jeder zahlen und das ganze Schwarzfahren, samt teurer Nachverfolgung wird überflüssig.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Hier werden Dinge zum Teil so übertrieben dargestellt, dass sie dringend einer gewissen Richtigstellung bedürfen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass man gleich mit einem Bein im Knast stünde, kaum hätte man die Schwelle der Straßenbahn betreten.

Dem kann entgegengehalten werden: Die volle Palette der Strafverfolgung setzt erst bei "wiederholter Beförderungserschleichung" ein. Die Betonung liegt auf "Wiederholung". Vorher ist es nur mit einem "erhöhten Beförderungsentgelt" getan, vorbehaltlich einer strafrechtlichen Verfolgung. Betonung liegt hier auf "vorbehaltlich".

Mir sind aber die beschriebenen Dinge, die im Wesentlichen durch die Tarifstruktur bedingt sind, ebenfalls zur Genüge bekannt. Man kann tatsächlich die Meinung vertreten, dass es Fallstricke sind, in denen sich gerade der Ortsunkundige leicht verheddern kann, und dass dies ganz bewusst von den Kontrolleuren ausgenutzt wird. Als da wäre das berühmte Zeitlimit. Oder die berühmt berüchtigte Bahnsteigkarte in Berlin, darüber habe ich ja schon geschrieben. hier.

Es darf in diesem Zusammenhang aus persönlicher Erfahrung erwähnt werden, dass auf Anfrage über eine Beschwerde über eine Fahrkartenkontrolle in Frankfurt die VGF-FFM insofern dazu Stellung bezog, dass die VGF zeitweise kein eigenes Personal als Kontrolleure einsetzt, sondern diese Aufgabe an einen externen Dienstleister abgetreten hat. Bei Beschwerden solle man sich mit diesem unmittelbar in Verbindung setzen. Die Antwort war, dass die Kontrolleure eine Mindestanzahl an Protokollen vorweisen müssen, um rentabel zu arbeiten. Das erklärt also den Umstand, dass gerade Sonntagabend gegen 21:00 eine Vielzahl an Kontrolleuren unterwegs ist, um dann die erfahrungsgemäß zahlreicheren Zeitlimitüberschreiter anzutreffen.

Man sollte also zwei Dinge auseinanderhalten: Das versehentliche Schwarzfahren, das aus Unkenntnis oder durch als willkürlich empfundene Tarifstruktur entstehen kann, was man besser mit bezeichnet mit "Graufahren" bezeichnen sollte.

Noch ein Beispiel dafür: Habe eine Monatskarte mit begrenzter Streckengültigkeit für die Fahrt zur Arbeitsstätte. Fahre am Wochenende dieselbe Strecke aber noch ein paar Kilometer weiter zu einem Naherholungsgebiet. Dafür kaufe ich ein Zusatzticket. Dieses gilt aber nur für die Hinfahrt.

Bei der Rückfahrt wird verlangt, dass "bei Fahrtantritt für die gesamte Fahrtstrecke ein entsprechender Fahrschein" gelöst wird. Das machte ich nicht. Löste beim Einstieg nur die Fahrtstrecke bis zum Eintritt des Gültigkeitsbereiches der Monatskarte.

Der Busfahrer sprach mich per Durchsage darauf an. Ich versuchte ihm diesen Umstand zu erklären. Er ließ sich nicht darauf ein. Ich stieg pro Forma vorne aus und stieg hinten wieder ein. Der Fahrer sagte nichts mehr und stimmte mir hinterher auch zu, dass diese Regelung einfach zu Missverständnissen Anlass geben müsse.

Hätte der Busfahrer darauf bestanden, dass ich nicht wieder einsteige, mich also bewusst von der Beförderung ausgeschlossen, hätte ich eben den darauffolgenden Bus genommen. Das Gegenargument liegt hier dann auch für den Busfahrer auf begangenen Verstoß gegen die Beförderungspflicht, was meinerseits Anlass zu Beschwerde hätte geben können, die der Busfahrer aber lieber vermeiden wollte.

Mittlerweile ist diese Regelung durch entsprechende Anpassung in der Tarifstruktur entschärft worden, so dass man hier keinen Kritikpunkt mehr sehen kann, der vor ein paar Jahren noch hätte Berechtigung haben können. Die Kritik am öffentlichen Nahverkehr ist meiner Meinung nach vor allem auch durch die ungelösten Probleme und zum Teil immer noch bestehenden Unklarheiten, die sich in den vergangenen Jahren aufgestaut haben, zu erklären.

Und diese Kritik entlädt sich dann nicht selten in für meine Begriffe überzeichneten Art am Kontrollpersonal. Zum Teil ist laut Medienberichten eine Übergriffigkeit mit steigender Tendenz zu beobachten. Dann muss man noch das vorsätzliche "Schwarzfahren" davon unterscheiden. Bei Schwarzfahrern wird argumentiert, dass man zwar alles machen könne, sich nur nicht erwischen lassen dürfe. Dieses "Lotteriespiel" geht aber letztendlich zu Lasten der zahlenden Fahrgäste.

Es fehlt auch nicht an genügend Plakaten und Informationstafeln, die "Schwarzfahren" an den Pranger stellen. Das soll sich aber in erster Linie ganz bewusst an die notorischen Fahrpreisverweigerer richten, wird aber nicht selten von den ehrlichen Kunden oft als Provokation oder sogar persönliche Beleidigung aufgefasst. Hier fehlt es noch an Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Fahrgästen.

Wie man das in Linienbussen in den Niederlanden macht, dafür sei hier einmal ein Beispiel gegeben: Hinter dem Fahrersitz ist ein Plakat zu sehen: "Betaal uw kaartje...of...betaal de boete", was so viel heißt, wie "bezahl die Fahrkarte oder bezahl das Bußgeld." Dabei hat das Smiley oben noch eine gelbe Gesichtsfarbe und unten eine knallrote. Soll also an ein gewisses Schamgefühl und die eventuelle Blamage, die mit dem Erwischtwerden verbunden ist, erinnern. Und eine dritte Alternative, das "Schwarzfahren", wird erst gar nicht in Erwägung gezogen. Und das sollte meiner Meinung nach auch so bleiben. Dann brauchte man diese ganze Diskussion überhaupt nicht.

Und ein wenig mehr Kundenorientierung wäre nicht schlecht. Als da wäre: Vereinfachung der Tarifstruktur: Warum zahle ich für eine Fahrt nach Wesseling circa. 20 Kilometer genau so viel wie für die Fahrt nach einem Vorort, der nur zwei Haltestellen mit insgesamt etwa drei Kilometern entfernt ist, nur weil das Dogma "Eine Stadt - Ein Tarif" gilt? Dass das geradezu "Graufahrern" zu einer gewissen Legitimation verhelfen könnte, liegt doch auf der Hand.

Dann zum eigentlichen Thema, der "Entstalinisierung" der Sanktionskultur. Dafür habe ich kein Patentrezept. Könnte mir nur vorstellen, dass ein vereinfachtes Verfahren ohne den enorm aufgeblasenen Bürokratieaufwand durchaus machbar wäre. Jetzt wieder einseitig parteipolitisches Kapital daraus schlagen zu wollen, finde ich unfair. Diese Problematik geht alle an. Es fehlt übrigens ein zukunftsweisendes, umweltschonendes Gesamtkonzept für den öffentlichen Personenverkehr. Dazu gehört mit Sicherheit auch unbestreitbar eine Verbesserung der Kontrollkultur.

» Gorgen_ » Beiträge: 1151 » Talkpoints: 410,36 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Gorgen_ hat geschrieben:Hier werden Dinge zum Teil so übertrieben dargestellt, dass sie dringend einer gewissen Richtigstellung bedürfen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass man gleich mit einem Bein im Knast stünde, kaum hätte man die Schwelle der Straßenbahn betreten.

Naja ich denke eher, dass diese Übertreibung jetzt maßgeblich von dir dramatisiert wurde. Der eingängige Tenor war doch bisher nur, dass es wenig Sinn macht hunderte von Euro für die Strafverfolgung auszugeben, wenn die erschlichene Leistung überwiegend oft nur den Wert von weniger als 10 Euro hat. Und das darf man sehr wohl hinterfragen, ob es dafür nicht doch bessere Alternativen gibt. Ich weiß ja nicht ob es dafür mal irgendwo eine halbwegs seriöse Untersuchung zu gegeben hat, wie viel Schaden durch Schwarzfahrer tatsächlich entsteht und welchen Aufwand die Verkehrsbetriebe betreiben um diese Schaden zu verfolgen.

Ich denke ja es würde viel mehr Sinn machen einfach das Geld was die ganzen Kontrolleure jedes Jahr kosten darin zu investieren, Bahnsteige ohne Fahrkarte nicht begehbar zu machen. Dadurch haben ja durchaus viele Länder und Städte anderswo, dass Schwarzfahren schon reduzieren können.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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