Wann hat man Anspruch auf Teilzeit-Arbeitslosengeld?

vom 30.11.2018, 07:05 Uhr

Eine Bekannte von mir hat seit knapp über 2 Jahren zwei Jobs in Teilzeit. Sie ist Montag, Mittwoch und Freitag bei Betrieb A und Dienstag und Donnerstag immer in Betrieb B. Das hat bisher immer gut geklappt nur leider laufen beide Arbeitsverträge Ende Dezember diesen Jahres aus und sie wird dann arbeitslos sein. Sie sucht schon seit Mai neue Stellen, schreibt Bewerbungen und war auch schon zu zig Vorstellungsgesprächen eingeladen, bisher hat sich aber leider noch nichts ergeben.

Nun meinte sie, dass sie ab Januar "Teilzeit-Arbeitslosengeld" bekommen würde. Diesen Ausdruck habe ich noch nie gehört. Was bedeutet das? Wieso "Teilzeit"? Kennt sich jemand damit aus? Selbst wenn man eine Teilzeitstelle hat und dadurch ALG 1 bezieht ist das doch trotzdem ALG 1 und kein "Teilzeit", oder sehe ich das falsch? Schließlich wäre sie doch Vollzeit arbeitslos ab Januar, wenn man es genau nimmt.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Meines Wissens nach bekäme sie Teilzeitarbeitslosen-Geld, wenn sie eine der beiden Stellen verliert, die andere aber behält, also Arbeitslosengeld nur für die Stelle, die sie verliert und für die sie eine neue sucht. Wenn sie beide verliert und auch stundenmäßig das gleiche sucht, bekommt sie natürlich entsprechend für beide Stellen das ihr jeweils zustehende Arbeitslosengeld.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^