Mindestlohngesetz für freiwillige Praktika umgehen können?

vom 29.11.2018, 18:13 Uhr

Ich war neulich mit der Bahn unterwegs, wobei ich da zufällig ein Gespräch zwischen zwei Studenten mitbekommen habe. Es ging wohl um freiwillige Praktika, die man in den Semesterferien absolvieren wollte. Blöderweise gilt ja aber das Mindestlohngesetz, sodass beide eher erfolglos darin waren einen geeigneten Arbeitgeber zu finden für das Praktikum.

Es wurde dann auch darüber spekuliert, wie man das Mindestlohngesetz umgehen könnte. Da hatte einer von beiden dann die Idee, einfach eine Verzichtserklärung der Bewerbung um den Praktikumsplatz beizufügen. Ich habe mir da nur meinen Teil gedacht. Die werden schon merken, dass das nicht funktioniert.

Denn laut Gesetzeslage darf man gar nicht darauf verzichten bzw. ein Verzicht auf den Mindestlohn ist laut Gesetz nicht möglich. Das wird vermutlich also gar keinen Effekt haben einen passenden Arbeitgeber zu finden. Wie seht ihr das? Könnt ihr nachvollziehen, dass man versucht das Mindestlohngesetz zu umgehen? Meint ihr, dass es da eine erfolgreiche Strategie gibt oder haltet ihr das für ausgeschlossen?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



So liegt das Problem mit dem Mindestlohn bei einem freiwilligen Praktikum in den Semesterferien? Die sind ja nun kaum länger als drei Monate, wenn überhaupt. Und für freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Da findet sich normalerweise immer was.

Oder der Arbeitgeber regelt das, wie es in meinem früheren Berufsfeld üblich ist. Da gibt es oft selbst für echte Arbeitsstellen nicht einmal den Mindestlohn. Der Job ist zum Hobby verkommen. Da arbeiten Töchter aus gutem Hause 80 Stunden die Woche für 800 Euro brutto eben offiziell Teilzeit. :uebel:

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^