Gilt der Mindestlohn auch bei Privatpersonen?

vom 29.11.2018, 18:01 Uhr

Bei Facebook habe ich einen Post in einer regionalen Gruppe gelesen. Dort war die Rede davon, dass Unterstützung für einen Rosenmontagsumzug benötigt wird. Es wurde dann eine Bezahlung von 30 Euro für insgesamt 5 Stunden Arbeit angeboten. Es haben sich dann auch einige Menschen darauf gemeldet, wobei ich mich aber frage, ob das so überhaupt rechtens ist im Zeitalter des Mindestlohns. Kennt sich jemand von euch da aus? Darf man für private Dienstleistungen den Mindestlohn umgehen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Diese Wagenengel, wie man sie nennt, bekommen eine Aufwandsentschädigung. Das wird dann als Ehrenamt abgerechnet und nicht als Lohn in dem Sinne. Für die Wagenengel ist es keine entgeltliche Bezahlung in dem Sinne, sondern eben "nur" eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung und da finde ich 30 Euro wirklich sehr gut.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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