Welcher Ablauf bei Krankheit und bei Teilzeit-Arbeit?

vom 29.11.2018, 10:52 Uhr

Ich habe eine Kollegin, die nur Teilzeit eingestellt ist. Sie arbeitet etwa 10 Wochenstunden bei uns. Laut Vertrag sind keine festen Tage eingetragen, an denen sie immer da zu sein hat. Sie ist also zeitlich sehr flexibel. Sie ist aber freiwillig immer Donnerstag und Freitag hier.

Letzte Woche Donnerstag war sie krank und ist daher zu Hause geblieben. Ein Attest vom Arzt hat sie nicht geholt, weil sie meinte, das lohne sich nicht. Heute kam dann die Diskussion auf, wie sie das jetzt handhaben muss. Ihrer Ansicht nach muss sie als Teilzeitkraft kein Attest für einen Krankheitstag einreichen und sie müsste dann ihrer Logik nach 5 Stunden weniger arbeiten.

Soweit ich weiß, regelt unsere Verwaltung das aber anders. Laut Verwaltung (es sind ja keine festen Arbeitstage im Vertrag vermerkt) darf sie im Krankheitsfall auch nur maximal zwei Stunden weniger arbeiten in der jeweiligen Woche, aber nicht 5 Stunden. Meine Kollegin möchte das aber nicht einsehen, da sie keine Lust hat, so viel nachzuarbeiten.

Ich weiß nur das, was die Verwaltung sagt und meine Kollegin meint, dass die Verwaltung inkompetent sei und keine Ahnung hätte. Was ist jetzt richtig? Welchen Ablauf muss man bei Krankheit und Teilzeitarbeit einhalten? Braucht sie ein Attest? Wie ist das geregelt mit den Arbeitsstunden, wenn sie keine festen Arbeitstage hat?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich kann dir nur sagen, dass ich das genauso handhabe, wie eure Verwaltung, was die Teilzeitleute betrifft, die eben unregelmäßig arbeiten. Ein Krankheitstag wird dann genauso berücksichtigt, wie auch ein einzelner Urlaubstag. Da teile ich dann die Wochenarbeitszeit entsprechend durch die Wochentage und betrachte das als Durchschnitt.

Benutzeravatar

» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^