Straßenbaubeiträge auch auf Mieter umlegbar?

vom 27.11.2018, 15:45 Uhr

Frau Ärmlich arbeitet in Altersteilzeit, weil sie gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten kann. Sie hat eine kleine Wohnung und kommt mit ihren Bezügen gerade so hin. Nun hat sie erfahren, dass die Straße vor ihrem Wohnhaus, in dem sie zur Miete wohnt, saniert werden muss. Der Vermieter meinte schon, dass er das dann auf die Mieter umlegen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass vielleicht 10 000 Euro und mehr auf die Mieter umlegbar sind, wenn in dem Haus gerade mal 3 Mieter wohnen. Kann der Vermieter die Straßenbaubeiträge wirklich auf die Mieter umsetzen? Wenn sie nur einen Teil zahlen müssen, was würde auf Frau Ärmlich in Prozenten dann zukommen? Oder sind das Kosten, die alleine der Vermieter zahlen muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da können sich Mieter ganz entspannt zurücklehnen. Denn Straßenbaubeiträge dürfen weder im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, noch berechtigen sie den Vermieter, eine Mieterhöhung auszusprechen. Diese Kosten bleiben immer an den Besitzern einer Immobilie hängen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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