Krankheitssymptome falsch gedeutet und Abmahnung erhalten

vom 26.11.2018, 18:10 Uhr

Herr A leidet schon ungefähr 20 Jahre an einer Refluxkrankheit. Eine direkte Beeinträchtigung durch seine Krankheit spürt er im Alltag jedoch nicht. Natürlich ist er auf Medikamente angewiesen und diese haben auch leider einige Nebenwirkungen. Dazu zählen Probleme im Magen-Darm Bereich wie Magenschmerzen und Durchfall.

Gerade jetzt in der Grippezeit hatte auch er diese Nebenwirkungen zu spüren bekommen. Er ging nicht zum Arzt und dachte es lege an der Medizin. Viele seiner Kollegen hatten die Magen-Darm Grippe mit Durchfall und Erbrechen. Herr A hatte die gleichen Beschwerden und sein Chef mahnte ihn ab weil er keinen Arzt konsultierte. Warum nun diese Abmahnung? Nur wegen den Nebenwirkungen muss man zum Arzt gehen? Man weiß doch wann die Nebenwirkungen auftreten und warum. Was kann Herr A hier konkret machen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn A nicht zum Arzt gegangen ist, wird er ja auch keine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen haben. Wenn er diese vorlegen kann, dann ist eine Abmahnung natürlich nicht rechtens. Wenn er keine vorlegen konnte, ist er ja nicht krank geschrieben und muss auch arbeiten gehen. Ist A arbeiten gegangen und ist ständig zur Toilette gerannt und kann sich nicht konzentrieren durch die Nebenwirkungen, dann ist er ja seiner Arbeit nicht so nachgegangen, wie es sein sollte und da kann der Arbeitgeber selbstverständlich auch abmahnen, wenn A seine Arbeit nicht richtig nachgehen konnte.

Weiterhin kommt es auch darauf an, in welchem Betrieb A arbeitet. Ist er in einem Hygienebetrieb beschäftigt, dann ist es wohl auch vertraglich festgesetzt, dass man nicht mit Durchfall und derartigen Beschwerden arbeiten kommt und eine Krankmeldung benötigt. Für eine richtige Antwort ist viel zu wenig Information in deinem Beitrag.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Was ist denn jetzt das konkrete Problem? Ist er einfach zu Hause geblieben und hatte dafür keine Krankschreibung? Das kann durchaus Probleme geben, wenn im Arbeits- und /oder Tarifvertrag eine Regelung enthalten ist, dass ab dem ersten Tag eine Bescheinigung benötigt wird.

Oder ist er krank zur Arbeit gekommen und wird jetzt abgemahnt, weil er nicht voll einsatzfähig war? Das wäre schon wieder anders zu bewerten. Hier hätte dann der Arbeitgeber ihn nach Hause schicken müssen um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Natürlich kann man dann verlangen, dass jemand zum Arzt geht und sich dann krankschreiben lässt. Aber eine Abmahnung dafür würde ich jetzt aus dem Bauch heraus für zu viel des Guten halten.

Aber in erster Linie müsste man halt jetzt erst einmal wissen, was das Problem war, warum abgemahnt wurde und wie dies dann begründet wurde. Auf jeden Fall würde ich damit zum Betriebsrat gehen, wenn der Betrieb einen hat oder eben die zuständige Gewerkschaft kontaktieren, wenn man da irgendwo Mitglied ist.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Nein Herr A hat ganz normal gearbeitet. Er ist im Büro ohne jeglichen Publikumsverkehr tätig. Durch die Einnahme von Kohletabletten war sein Durchfall fast weg. Er hatte aber die selben Beschwerden wie seine Kollegen. Diese kennen natürlich seine Krankheit und wussten Bescheid. Es hätte auch eine Magen-Darm Grippe sein können meinte der Chef und mahnte daher ab.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn so viele Kollegen Magen Darm hatten, woher weiß dann Herr A, dass er kein Magen Darm hatte. Es kann ja sein, dass die Nebenwirkungen klar waren, aber der Virus dennoch auch bei A eingeschlagen hat. Eine Abmahnung kann erfolgen, wenn Herr A seine Arbeit durch ständiges "zum Klo rennen" nicht nachgekommen ist oder er nicht konzentriert war. A sollte ein Gespräch mit dem Chef suchen, der die Abmahnung geschrieben hat und schriftlich festhalten, was er davon hält und das muss dann in die Akte reingelegt werden. Vielleicht kann man mit dem Chef ja noch reden, dass er sie zurücknimmt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich würde denken, dass die Abmahnung so nicht gerechtfertigt ist. Wie gesagt kann und sollte man als Arbeitgeber offensichtlich kranke Arbeitnehmer nach Hause oder zum Arzt schicken, aber doch nicht einfach so abmahnen. Er soll sich als Chef ja um seine Angestellten kümmern. Deswegen ist das Schicken zum Arzt durchaus möglich. Aber einfach Abmahnen ohne wirklich zu wissen, ob der Arbeitnehmer jetzt ein Risiko für andere Mitarbeiter war dürfte sicherlich nicht so einfach gehen. Der Chef ist ja kein Mediziner und hat sicherlich den Arbeitnehmer auch nicht ordentlich untersuchen können um festzustellen, dass er nicht arbeitsfähig ist.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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