Wird Cashback als eine Art Einkommen angesehen?
Frau A geht sehr gern in Supermärkten und kauft dann natürlich auch einige Produkte. Dabei summiert sich am Monatsende eine gewisse Summe die man Cashback nennt. Diesen Betrag lässt sich Frau A dann auch auszahlen. Eine Arbeitskollegin sagte ihr sie hat damit ein zusätzliches Einkommen erzielt. Aber Frau A erhält doch eigentlich nur einen gewissen Rabatt, den sie dann ab einer bestimmten Summe ausgezahlt bekommt. Wer kann dazu einige Informationen geben? Um welches direkte Einkommen handelt es sich hier?
Man geht in Vorleistung und das Unternehmen verbucht das unter Werbung. Einkommen würde ich das nicht nennen, da man ja nur etwas wiederbekommt. Wahrscheinlich wäre es auch witzig das dann erklären zu müssen, da die Menschen im Finanzamt so "moderne" Dinge ja gerne mal nicht verstehen. Ich sehe es nicht als Einkommen an. Wenn man es genauer wissen möchte, kann man sich ja auch von einem Steuerberater beraten lassen.
Ja, aber das erhaltene Geld landet dann auf dem eigenen Konto. Ich bekomme einen kleinen Betrag vom Kaufpreis zurückerstattet. Dann wäre ja das eigentliche Produkt schon überteuert angeboten worden, denn kein Unternehmen will einen Verlust machen. Wenn es nämlich wirklich ein Einkommen egal welcher Art ist darf es leider nicht jede Person betreiben. Arbeitslose dürften es dann praktisch nicht. Das kann doch nicht sein oder?
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