Wann und warum Haftbeschwerde einlegen?

vom 20.07.2018, 19:44 Uhr

Ich lese immer wieder den Begriff "Haftbeschwerde", aber wann genau wäre es sinnvoll eine Haftbeschwerde einzulegen? Warum macht man das überhaupt? Wird dabei dann der Komfort im Gefängnis kritisiert oder aber, dass man quasi "unschuldig" in Haft sitzt? In welchen Fällen würdet ihr - unter gewissen Umständen - Haftbeschwerde einlegen? Wann ist das strategisch erfolgsversprechend?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn man unschuldig ist, würde ich mal nach dem Urteil in Berufung gehen und das wegen der Schuldfrage. Das geht in Österreich aber nur bei Prozessen vor dem Einzelrichter. Haftbeschwerde würde ich nur dann einlegen, wenn ich inhuman behandelt werde und die Zelle nicht den in unseren Ländern entsprechenden Normen entspräche.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Ein typischer Fall für eine Haftbeschwerde ist eine Untersuchungshaft ohne hinreichenden Tatverdacht oder ohne Haftgrund. Letzterer kann nur durch Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr begründet werden. Hier gehen die Einschätzungen von Richtern und Verdächtigen oft ziemlich auseinander.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^