Haben Zirkuskinder keine Schulpflicht?
In Deutschland existiert soweit ich weiß eine allgemeine Schulpflicht und keine Bildungspflicht. Homeschooling ist meines Wissens nach nicht erlaubt und mir sind durch die Medien mehrere Fälle bekannt, wo die Eltern ausgewandert sind, weil sie nicht dazu gezwungen werden wollten, ihre Kinder zur Schule zu schicken, aus welchen Gründen auch immer sie gegen die Schulpflicht waren.
Jedenfalls gibt es doch auch viele Zirkusse in Deutschland, die dann von Standort zu Standort ziehen und nicht lange an einem Ort bleiben. Wie ist das da eigentlich geregelt? Haben Zirkuskinder keine Schulpflicht oder wie stellt man die Schulbildung der Zirkuskinder sicher? Wird das irgendwie auch kontrolliert?
Auch für Zirkuskinder gibt es meines Wissens nach eine Schulpflicht. Oftmals gibt es eine spezielle Zirkusschule in die die Kinder dann gehen können. Oder sie werden auch innerhalb des Zirkus von jemandem unterrichtet. Ich habe auch schon gehört, dass manche Zirkuskinder für einige Monate zu einer normalen Schule gehen. Zum Beispiel wenn der Zirkus Winterpause macht und sich dann lange an einem Standort aufhält.
Natürlich sind Zirkuskinder schulpflichtig. In NRW haben wir die Schule für Circuskinder, die an zwei bis drei Tagen pro Woche Unterricht in Lernmobilen vor Ort und für die restliche Zeit Online-Angebote bietet. Anderswo gehen die Kinder jede Woche in eine andere Schule oder sind zeitweise im Internat.
Auch für Kinder von Zirkusmitarbeitern gilt die Schulpflicht. Entweder wird diese Pflicht durch eigene Schulen beim Zirkus erfüllt oder die Kinder gehen auf normale Schulen.
In meiner Schulzeit hatten wir jedes Jahr die Kinder des Zirkus zu Gast, der einmal im Jahr in unserem Stadtteil seine Vorstellungen gab. In dieser Zeit waren die Kinder dann an unserer Schule, meistens für eine Woche oder 10 Tage, dann zog der Zirkus weiter und die Kinder haben eine andere Schule besucht. Ob das sinnvoll war, lassen wir mal dahin gestellt, schließlich ist jede Klasse unterschiedlich weit mit dem Lernstoff und ob sie da immer alles mitbekommen haben, glaube ich nicht.
Auch hier ist diese Angelegenheit Gegenstand von gesetzlichen Regelungen und nicht in das eigene Ermessen der einzelnen Familien und Berufsgruppen gestellt. Wie gesagt wurde, gibt es keine Ausnahmen von der Schulpflicht. Kinder sind nicht Besitz ihrer Eltern, sondern in Erziehungsfragen hat der Staat ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Da sich aber für Schausteller und Personal von Zirkussen besondere Schwierigkeiten ergeben, kann sogar Anspruch auf Leistungen des Staates im Sinne der Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht § 21 SGB VIII geltend gemacht werden. Wenn es den Eltern nicht möglich ist, aufgrund häufigen Ortswechsels der Sicherstellung der Schulpflicht ihrer Kinder nachzukommen, gibt es finanzielle Unterstützung zur Unterbringung in Heimen oder Internaten. Gelegentlich werden auch Kinder in sogenannte Pflegefamilien überstellt. Das ist aber nicht mit Adoption gleichzusetzen.
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