Meinungen zum Verkaufsverbot von Halogenlampen
Im Zuge der Energiewende wurden viele elektrische Geräte auf ihre möglichst gute Energieausnutzung untersucht. Im Ergebnis schnitten die Glühlampen so schlecht ab, dass man sie schon seit ein paar Jahren der Reihe nach Wattzahl für Wattzahl absteigend aus dem Handel und aus der Produktion genommen hat. Als direkter Ersatz für in die üblichen E14-er- und E27-er-Fassungen hineinschraubbaren Lampen gab es verschiedene Energiesparlampen-Lösungen, von denen man sich jetzt auch wieder verabschiedet hat.
Unter anderem betrifft dies nunmehr auch die sogenannten Halogenlampen. Das sind die mit 230V betreibbaren Glühlampen mit E14- oder E27-Sockel, bei denen eine kleine Halogenlampe in einen Glühlampenglaskolben eingebaut ist. Diese Lampen werden oft in Treppenhausbeleuchtungen eingesetzt, weil diese schneller ihre volle Helligkeit entwickeln und die hohe Einschalthäufigkeit besser verkraften als die anderen verfügbaren Energiesparlampenvarianten.
Die Entwicklung auf dem Lampensektor ist nicht stehen geblieben, und heute gibt es Lampen mit besseren Eigenschaften, so dass sich der Gesetzgeber dazu entschlossen hat, auch die Halogenlampen aus der Produktion und damit auch über kurz oder lang aus dem Handel zu nehmen. Dabei wird in der Presse allerdings nicht die volle Wahrheit genannt:
Das Verbot betrifft lediglich Halogenlampen, die eine schlechtere Energieeffizienzklasse als C aufweisen. Alle anderen dürfen weiter verkauft werden.
Was soll man dazu schon sagen? Wenn die Politik das beschließt, dann muss man sich entsprechend daran halten und das auch umsetzen. Kein Wirtschaftsunternehmen wäre so dämlich eindeutig gesetzeswidrig zu handeln und entsprechende Lampen, die auf der Verbotsliste stehen, weiter zu produzieren. Ich denke nicht, dass der Verbraucher da einen großen Unterschied merken wird, da ja nicht alle Halogenlampen aus dem Handel verschwinden werden.
Es geht um die misszuverstehenden Pressemitteilungen. Man muss unterscheiden zwischen Produktionsverbot, Verkaufsverbot und der Energieeffizienzklasse, last not least der Spannung 12V oder 230V. Ach ja, für KFZ-Beleuchtung (Scheinwerfer) noch. Die pauschale Aussage in der Öffentlichkeit "generelles Halogenlampenverbot" ist meines Erachtens nicht differenziert genug. Habe hier zwei äußerlich nicht unterscheidbare E-14-er Halogenlampen auf dem Tisch liegen.
Auf der einen Verpackung steht das Diagramm mit der Effizienzklasse D und auf der anderen Verpackung, die fast gleich aussieht, zeigt der Pfeil auf das C. Wo ist da der Unterschied? Die Lampe, die 40 Watt schluckt, und fast soviel leistet wie die 75 Watt Glühlampe, hat C. Wird also noch im Regal bleiben und braucht nicht à fonds perdu bei der Inventur verbucht zu werden. Jetzt wird auch mit den Wattzahlen aufgeräumt. Lumen ist die "neue" Einheit.
Ich finde es überhaupt nicht schlimm und sogar sinnvoll, dass Halogenlampen mit E14 und E27 Fassungen vom Markt genommen werden und nicht mehr verkauft werden dürfen. Wir haben bei uns zuhause vor Jahren schon alle Lampen durch LED-Lampen mit gleichen Fassungen ersetzt und ich würde auch nicht mehr zurück zu Halogenlampen wechseln. Die LED-Lampen leuchten Heller und es gibt sie zudem noch in verschiedenen Lichtfarben.
Wir haben zum Beispiel die meisten LED-Lampen bei uns in Warmweiß, etwa die gleiche Lichtfarbe wie die alten Glühbirnen. Ein weiterer Vorteil der LED-Lampen ist der deutlich geringere Strom verbraucht, der in etwa nur 10 Prozent des Stromverbrauchs einer Halogenlampe beträgt, und auch die Lebensdauer der Lampen soll deutlich besser sein, unsere Lampen sind seit über zwei Jahren im Einsatz und funktionieren immer noch alle wie am ersten Tag.
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