Ehemaliger Arbeitgeber fordert SV-Beiträge, muss ich zahlen?

vom 27.10.2018, 20:51 Uhr

Bei mir ergibt sich folgende berufliche Situation: Ich bin Student und seit April 2017 habe ich einen Minijob (450 € Basis) bei Arbeitgeber A. Der monatliche Verdienst ist schwankend. Daher habe ich im Februar diesen Jahres zwei weitere Beschäftigungsverhältnisse angenommen.

Das eine ist eine Hiwi-Stelle an meiner Uni (Arbeitsverhältnis B). Der monatliche Verdienst liegt hier bei ca. 300 €. A und B zusammen ergeben immer maximal 450 €. Der dritte Job ist ein sozialversicherungspflich tiges Beschäftigungsverhältnis bei C (monatliches Bruttogehalt 459 €). Bei C zahle ich auch SV-Abgaben. Falls es relevant sein sollte, A wird pauschal versteuert, B auf Klasse sechs und C auf Klasse eins.

Jetzt zu meinem Anliegen. Das Arbeitsverhältnis mit B endete am 30.09.2018 (also nach sieben Monaten). Ich wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 von B angeschrieben und aufgefordert SV-Beiträge in Höhe von 369,28 € nachzuzahlen. B beruft sich darauf, dass man im zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung in allen SV -Zweigen Abgaben leisten muss, bis auf die Arbeitslosenversicherung.

Da ich über 25 bin, bin ich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichert. Zum einen denke ich hier an das Werkstudentenprivileg. Da wäre doch auch der zweite Minijob abgabefrei? Allerdings bin ich mir unschlüssig, ob dieses Privileg in dem Fall gilt.

Aber meine größte Hoffnung beruht auf diversen Aussagen, die ich im Internet zu diesem Thema finden konnte. Wenn ich die Thematik richtig verstehe, darf ein Arbeitgeber nur für die letzten drei Monate SV-Beiträge zurückfordern. Das würde die Summe schon mal reduzieren. Allerdings gilt das auch nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch besteht? Da dies nicht der Fall ist, muss ich gar nicht zahlen und mein ehemaliger Arbeitgeber B geht leer aus. Habe ich das so richtig verstanden?

Zu Beginn meiner Arbeitsverhältnisse habe ich alle Arbeitgeber über alle anderen Beschäftigungsverhältnisse schriftlich unterrichtet. Man kann sich also nicht auf falsche Angaben meinerseits berufen. Was meint Ihr, muss ich die Beiträge wirklich zahlen? Ich kann ja schließlich nichts dafür, wenn mein AG seine Buchhaltung nicht auf die Reihe kriegt.

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» HeyNow » Beiträge: 72 » Talkpoints: 20,56 »



Wenn ich das richtig verstehe, dann kommst du mit den beiden Jobs A + B gar nicht über die Minijobgrenze von 450 Euro. Also beide zusammen kommen nicht über 450 Euro und damit werden beide zusammengerechnet eigentlich auch abgabenfrei bleiben. Man muss nur dann Abgaben bezahlen, wenn man über die 450 Euro hinauskommt. Man muss nur dann Abgaben leiten, wenn man die Grenze überschreitet (beide Jobs zusammen) und vielleicht dachte der Arbeitgeber, das wäre der Fall.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zitronengras hat geschrieben:Man muss nur dann Abgaben bezahlen, wenn man über die 450 Euro hinauskommt. Man muss nur dann Abgaben leiten, wenn man die Grenze überschreitet (beide Jobs zusammen) und vielleicht dachte der Arbeitgeber, das wäre der Fall.

Das dachte ich auch immer. Aber das gilt wohl nur, wenn man ausschließlich Minijobs ausübt. Hat man, so wie ich, einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, ist nur der erste Minijob SV-Beitragsfrei. Für den zweiten Minijob müssen alle Beitrage, außer für die Arbeitslosenversicherung, gezahlt werden. Zumindest gilt dies für "normale" Arbeitnehmer. Für Studenten gibt es da auch abweichende Regelungen, Stichwort Werksstudentenprivileg.

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» HeyNow » Beiträge: 72 » Talkpoints: 20,56 »



HeyNow hat geschrieben:Da ich über 25 bin, bin ich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichert. Zum einen denke ich hier an das Werkstudentenprivileg. Da wäre doch auch der zweite Minijob abgabefrei? Allerdings bin ich mir unschlüssig, ob dieses Privileg in dem Fall gilt.

Ich war vor Jahren in derselben Situation. Ich hatte einen Werkstudentenjob und zwei Minijobs parallel und das für knapp 7 Monate. Bei mir war das so, dass der zweite Minijob nicht abgabefrei gewesen ist. Soll heißen, ich musste ganz normal Rentenversicherung zahlen, wobei die Lohnsteuer bei mir aber entfallen ist, da ich unter diese 450 Euro Grenze gekommen bin. Arbeitslosenversicherung fällt ja eh weg, wenn man studiert und krankenversichern musste ich mich selbst, das wurde nicht direkt vom Lohn abgezogen. Da das inzwischen aber schon einige Jahre her ist, haben sich vielleicht die Regeln seitdem geändert.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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