Kindsvater nimmt Kind mit zur Neuen an unbekannte Orte
Frau D. hat einen fünf Jahre alten Sohn und lebt seit drei Jahren vom Kindsvater getrennt. Da sie darum bemüht war, dass der gemeinsame Sohn trotz Trennung gemeinsam aufgezogen wird, wurde das gemeinsame Sorgerecht in Anspruch genommen.
Der Kindsvater zahlt regelmäßig und sehr zuverlässig Unterhalt. Seinen Sohn sieht er jedes zweites Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag gegen Abend. Der Sohn schläft also auch zweimal bei ihm. Was bisher für alle Beteiligten kein Problem darstellte. Der Junge geht gerne zum Vater und freut sich auf die Papawochenende, aber er kommt auch gerne zu seiner Mutter zurück.
Nun hat der Kindsvater sei kurzem eine neue Freundin, die aber nicht vor Ort wohnt. Die beiden führen bisher eine Fernbeziehung. Frau D. kennt die Frau nicht und weiß auch nicht wo sie wohnt und es ist ihr eigentlich auch egal, denn sie hat ebenfalls einen neuen Partner, der allerdings vor Ort wohnt und der Kindsvater kennt den neuen Partner von Frau D. auch.
Nun sehen sich der Kindsvater und seine neue Freundin wohl bisher nur an den Wochenende. Da aber alle zwei Wochen Umgangswochenende ist, könnten sie sich ja seltener sehen und der Kindsvater möchte seinen Sohn mit nehmen. Frau D. ist bewusst, dass ihr Sohn eventuell mal irgendwann von einer neuen Frau ihres Ex-Mannes betreut werden könnte. Damit hat sie auch kein Problem, denn auch ihr neuer Partner betreut den Jungen gelegentlich mal.
Bisher macht der Kindsvater aber ein Geheimnis um den Wohnort seiner neuen Flamme. Als Frau D. ihn bat, ihr zu sagen, wo er mit ihrem Sohn hinfährt, warf ihr der Kindsvater gleich vor, sie sei nur eifersüchtig und würde ihm sein neues Glück nicht gönnen. Sie hätten das gemeinsame Sorgerecht und er darf an den Umgangswochenende mit dem Sohn machen, was er will, so lange er dem Kindswohl nicht schadet. Der Kindsvater sagte außerdem, er würde sich von ihr nicht kontrollieren lassen.
Frau D. geht es gar nicht darum, den Kindsvater zu kontrollieren. Sie weiß, dass ihr Sohn bei seinem Vater gut aufgehoben ist. Sie vertraut dem Kindsvater da auch hundertprozentig. Allerdings graut es ihr davor, wenn irgendwann mal ein Krankenhaus anruft oder die Polizei vor der Tür steht, dass ihr Ex-Mann einen Unfall mit dem gemeinsamen Kind hatte und das Kind in einem Krankenhaus fern vom Wohnort ist oder eben fern vom Wohnort bei einem Unfall verstorben ist. Sie wäre nur gerne darauf vorbereitet, in dem sie den Namen des Ortes kennt.
Sind die Ängste der Mutter nachvollziehbar? Würdet ihr auch in etwa wissen wollen, wo eure Kinder sich an den Umgangswochenende aufhalten? Es geht nicht darum, dass der Kindsvater detailliert darlegen muss, wo er wann mit dem Kind ist. Eben nur das die Mutter weiß er fährt an Ort B mit dem gemeinsamen Sohn.
Ich kann Frau D. in dieser Situation sehr gut verstehen. Bei mir war es auch schon einmal der Fall, dass mein Expartner das Kind einfach ohne meines Wissens, sogar einfach den Großeltern mitgegeben hat. Und das, obwohl ich zuvor mit ihm gesprochen habe und gesagt habe, dass ich darüber informiert werden möchte, weil es nicht gut für mein Kind ist, wenn es zu oft dort ist. Die Oma hat nämlich keine Nerven mehr und brüllt das Kind ständig an.
Wenn ich Frau D. wäre, dann würde ich meinen Expartner vor die Wahl stellen. Ich würde sagen, dass er entweder Bescheid sagt, wo sich das Kind genau befindet, oder er das Kind dann eben nicht mehr am Wochenende bekommt. Als Mutter hast du das Recht zu erfahren, wo sich dein Kind befindet, gerade, wenn ihr euch das Sorgerecht teilt. Ich finde das selbstverständlich. Und sonst holst du dir eben Hilfe vom Amt oder dergleichen, wenn du dich da alleine nicht darüber traust.
Ich möchte das jetzt nicht falsch verstehen, aber es klingt so, als, wenn die Mutter sich darauf einstellt, dass ihr Sohn irgendwann einmal einen Unfall hat und eventuell dabei sterben würde, wenn er mit dem Vater im Auto fährt. Und der Vater gerade auf dem Weg ist zu seiner Fernbeziehung und sie möchte sich auf einen eventuellen Unfall oder einen eventuellen Tod einstellen. Dazu kann ich nur sagen, dass man sich auf solch eine Situation nicht einstellen kann. Ich denke eher, dass die Mutter des Sohnes schon gerne wüsste, wo genau der Sohn sich am Wochenende mit dem Vater aufhält, weil sie dazu berechtigt ist. Dafür benötigt sie eigentlich auch keinen Grund, da sie eine sorgende Mutter ist, würde ich jetzt einmal sagen.
Aber ich denke, dass die Mutter schon ein Recht darauf hat zu erfahren, wo ihr Sohn sich an den Vaterwochenenden aufhält, wenn der Vater außerhalb des Wohnortes sich aufhält. Wovon man ausgehen kann, wenn der Vater eine Fernbeziehung führt und seine neue Freundin nur am Wochenende sehen kann. Ich denke, dass die Mutter sich noch einmal in Ruhe mit dem Vater zusammensetzen sollte, um ihn zu erklären, dass sie ihm hundert prozentig traut und, dass sie auch nicht eifersüchtig ist, und desgleichen. Vor allem möchte sie keinen detaillierten Tagesablauf wissen, wann der Sohn wo und mit wem ist oder desgleichen.
Sondern sie sollte dem Kindesvater nur klar machen, dass auch mal etwas passieren kann und sie dann benachrichtigt wird und sie letztendlich gar nicht weiß, wo ihr Sohn sich aufhält. Und ich denke, dass es wirklich ihr gutes Recht ist, zu wissen, wo ihr Sohn sich aufhält, auch, wenn er mit dem Vater unterwegs ist. Da ist die Sorge nicht wirklich unberechtigt. Ich finde aber die Handlung des Vaters sehr abgehoben und übertrieben und kann nicht ganz verstehen, weshalb er den Aufenthaltsort nicht bekannt gibt. Wenn er nichts zu verbergen hat, kann er der Mutter doch sagen, wo er mit dem gemeinsamen Sohn hinfährt.
Ich kann zwar die Sorge der Mutter verstehen. Aber einen Anspruch auf Auskunft hat sie nicht, solange das Kind pünktlich vom Besuch beim Vater wieder da ist. Nur wenn der Vater mit dem Kind ins Ausland verreisen will, muss die Mutter vorher informiert und einverstanden sein. Aber innerhalb Deutschlands darf man eben verreisen wie man will ohne dass das andere Elternteil da informiert werden muss.
In so einem Fall würde ich versuchen mit dem Ex zu reden, ganz in Ruhe und ohne das Kind. Man kann ja auch ein Treffen mit den neuen Partnern ausmachen. So lernen sich alle mal kennen und man kann in Ruhe reden. Der Ex Freund denkt, dass sie eifersüchtig ist, was man ja ganz leicht durch den neuen Freund als Argument abwenden kann.
Vielleicht ist ihm schlichtweg nicht bewusst warum sie sich solche Gedanken macht. Ich finde es für eine Mutter schon emotional nachvollziehbar, wenn sie wissen will wo ihr Kind ist, aber immerhin ist es der Vater des Kindes und wird diesem wohl nicht schaden wollen, wenn er sich dem Kind sonst gegenüber gut verhält. Im Notfall kann man eh nichts daran ändern. Dennoch wäre es schön, wenn man einen Nenner finden kann.
Das ist auch ein wenig das Problem des gemeinsamen Sorgerechts, denn wenn die Frau das alleinige Sorgerecht hätte, dann gäbe es das Problem vermutlich so nicht. Ich würde jeder Frau raten, kein gemeinsames Sorgerecht zu vereinbaren, denn ich habe schon so oft mitbekommen, dass es dann nach der Trennung nur Probleme gibt.
Punktedieb hat es schon genannt. Solange sich der Kindsvater in Deutschland mit dem Kind aufhält, hat sie kein Anrecht auf die Auskunft wo das Kind sich zur Zeit befindet. Solange das Kind wie vereinbart wieder zurück gebracht wirdGemeinsames Sorgerecht schließt das ganze mit ein, lediglich für das Ausland müsste ein entsprechendes Schreiben mitgeführt werden.
Man kann nur versuchen mit dem Kindsvater zu sprechen und seine Sorge zum Ausdruck zu bringen. Der Mutter scheint es nicht darum zu gehen, dass sie wissen möchte wo die neue Flamme wohnt sondern einfach nur wo ihr Kind sich befindet. Das muss sie dem Kindsvater hat klar und deutlich sagen, dass es ihr nicht um mehr geht.
Thema gemeinsames Sorgerecht greift direkt, wenn das Paar verheiratet war. Auch bei einer Trennung die über das Jugendamt oder Familiengericht geklärt werden muss mit Umgang, Unterhalt etc. ist es nicht selten, dass darauf gepocht wird zum wohle des Kindes. Hinterher nach einer Erklärung das alleinige Sorgerecht wieder zu bekommen, dafür muss schon einiges passieren damit dem stattgegeben wird. Ein Freund von einem gemeinsamen Sorgerecht bin ich nicht, und ich habe es bei meinem Kind nie erklärt und habe auch vor dem Jugendamt meinen Einspruch geltend gemacht, als man das aufdrücken wollte bei meiner Trennung vom Kindsvater.
Ich denke auch, dass der Vater nicht verpflichtet ist mitzuteilen, wohin er mit seinem Sohn fährt. Das Sorgerecht scheint ja bei der Mutter zu liegen und soweit ich weiß, darf der Vater mit dem Kind das Land eben nicht verlassen. Ich würde daher auch einfach versuchen dem Vater zu erklären, dass ich mir Sorgen mache und nur deswegen wissen möchte, wo sich der Junge dann befindet. Man kann ja versuchen dem Vater klar zu machen, dass es einem alleine darum geht und man ansonsten kein Interesse an der neuen Partnerin hat.
Eine andere Möglichkeit wäre es sicherlich, wenn Frau D ihren Sohn fragt, wohin sie denn dann fahren. Aber ich halte das nicht für so eine gute Idee, denn das könnte natürlich ein Problem für den Jungen geben und er dann zwischen zwei Stühlen sitzen. Daher würde ich das eher nicht in Erwägung ziehen.
Wenn beide gemeinsam das Sorgerecht ausüben, dann darf der Vater seinen Sohn schon mitnehmen zu seiner neuen Freundin. Ich finde es allerdings merkwürdig, dass der Vater keine Auskunft über den Wohnort seiner neuen Freundin machen möchte. Eigentlich st doch nichts dabei, wenn die Ex weiß, dass seine neue Freundin in Stadt X wohnt. Außerdem ist es doch eher unwahrscheinlich, das sich die beiden Frauen kennen, wenn die Neue so weit weg wohnt.
Das würde mich als Mutter des Kindes schon stutzig machen und ich würde genauer nachfragen, was das Problem ist. Er muss doch keinen Namen sagen. Außerdem ist das Kind auch nicht mehr in einem Alter, wo es nichts erzählt. Spätestens wenn es ein paar Mal dort war, wird es wissen in welcher Stadt die Frau wohnt.
Ich würde ruhig mit dem Vater reden und versuchen, ihn zu einem Treffen zu animieren, denn eigentlich möchte man doch auch wissen, mit wem das Kind zusammen ist. Außerdem hat die Mutter doch selbst einen neuen Freund, sodass Eifersucht eigentlich ausgeschlossen werden kann.
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