Kita Kündigung wegen fehlenden Mittagsschlafs?
Eine Bekannte von mir erzählte kürzlich das einer Mutter der Kitaplatz gekündigt wurde weil ihr Sohn, über einen längeren Zeitraum hinweg, keinen Mittagsschlaf machen wollte. Ich kenne mich mit dem Thema wenig aus, kann mir aber nicht vorstellen das eine Kündigung eines Kitaplatzes nur wegen dem Ausbleiben des Mittagsschlaf rechtens ist. Schließlich schläft doch jedes Kind anders. Manchmal machen Sie einen Mittagsschlaf, manchmal nicht. Auch die Uhrzeit wann der Mittagsschlaf stattfindet ist doch bei jedem Kind anders.
Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich: Ist so eine Kündigung wirklich rechtens? Und falls ja: Soll die Mama des kleinen Jungen dann auf ihr Recht bestehen oder sich lieber einen anderen Kitaplatz suchen? Habt ihr schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört?
Man sollte das mit einem Anwalt besprechen, hier ist ja keine Rechtsberatung. Ansonsten hat man in der Regel ja einen Vertrag und wenn da drinnen steht, dass die Kinder einen Mittagsschlaf machen müssen, müssen die Kinder sicherlich wenigstens ruhig halten und im Bett bleiben. Ob die Kündigung nun rechtens ist oder nicht, weiß ich nicht, aber vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit da gemeinsam mit der Leitung eine Lösung zu finden. Man wird ja nicht das einzige Kind haben, was nicht schläft.
Das spricht jetzt aber auch nicht wirklich für die Kita, wenn sie mit einem Kind, das keinen Mittagsschlaf macht nicht umgehen können. Das einfachste wäre doch einfach das Kind für den Zeitraum des Mittagsschlafes in eine andere Gruppe zu schicken. Dort können doch nicht alle Kinder Mittagsschlaf machen. Die großen kommen doch fast alle ohne Mittagsschlaf aus.
Ich weiß also nicht, ob ich da dann überhaupt wieder hin zurückwollte, wenn man da so unbeholfen ist. Das hängt natürlich von den Alternativen ab, die man hat. Auch ist wohl eine Kündigung nur wegen fehlendem Mittagsschlaf nicht wirklich haltbar würde ich denken. Ein Kind ist ja nun einmal kein Gebrauchsgegenstand was man ab- und anschalten kann wie man will und es gerade braucht.
Man kennt ja die genauen Umstände nicht und ob sich die Kita bemüht hat, den Jungen dazu zubringen einen Mittagsschlaf zu machen. Vielleicht war das auch nur eine Ausrede für die Kündigung. Ich denke, dass es schon gravierend sein muss, wenn man aus diesem Grund sein Kind aus dem Kindergarten nimmt. Gerade, wo es doch sehr schwer ist da einen Platz zu bekommen. Ob diese Kündigung dann rechtens ist, kann ich leider nicht beurteilen. Ich denke, dass man die Beratung von einem Anwalt braucht.
Als Laie behaupte ich jetzt mal, dass dies kein Kündigungsgrund ist. Denn ich kann mir jetzt nicht denken, dass in dem Kita-Vertrag steht, Mittagsschlaf muss eingehalten werden oder ähnliches. Ich kann mich auch an keiner Gesetzespassage erinnern, wo ein Mittagsschlaf zur Pflichtaufgabe von Erzieherinnen und Erziehern gehört.
Ganz im Ernst? Ich finde das auch nur vorgeschoben und wenn nicht, ist es trotzdem in meinen Augen lächerlich. Wieso soll das Kind denn einen Mittagsschlaf machen? Ist es sonst zu Hause noch immer etwas unterhaltsam und geht einem auf die Nerven? Tja so ist es, wenn man Kinder hat.
Ich wüsste keinen Grund, wieso das eine Möglichkeit sein sollte, zu kündigen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wenn Mama zur Erzieherin geht und sagt, ich will das mein Kind pennt, dass man sich daran halten muss. Die Kinder müssen ja auch alle beaufsichtigt werden.
Die einen Kinder spielen, die anderen essen gerade was und dann sollen noch welche schlafen? Das erwartet natürlich bei dem akuten Mangel auch immer Personen, die das alles beaufsichtigen können. Nehme ich jetzt der Kita Gruppe 1 eine Erzieherin weg, damit der Mittagschlaf kontrolliert wird, hat eine andere vielleicht 15 Kinder zu bespaßen? Ich glaube auch rechtlich ist das nicht ganz gut so.
Vielleicht kann der Kleine oder die Kleine auch in der Kita nicht schlafen? Darüber denkt da wohl jemand auch nicht nach, sondern wird direkt so getan, als würde die Kita es nicht zulassen, um einen Kündigungsgrund zu erstreiten. Den halte ich persönlich rechtlich für Quatsch.
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