Welche Wege sind nötig um Unterhaltsvorschuss zu bekommen?

vom 17.10.2018, 00:36 Uhr

Frau Zett ist schwanger und wird bald ihr Baby bekommen. Der Vater des Kindes weigert sich schon jetzt Verantwortung zu übernehmen und hat Frau Zett von Anfang an gesagt, dass er nie der Vater des Kindes sein will. Frau Zett wird also von ihm nicht erwarten können, dass er freiwillig Unterhalt zahlt.

Nun hat Frau Zett gehört, dass sie auch Unterhaltsvorschuss beantragen kann. Aber sie hat auch gehört, dass dies nur möglich ist, wenn die Vaterschaft auch feststeht und der Vater sich zumindest rechtlich zur Vaterschaft bekennt und er als Vater eingetragen ist. Da er das aber nicht machen will, weiß Frau Zett sich keinen Rat.

Muss sie eine Vaterschaftsfeststellungsklage in die Wege leiten, damit der Vater die Vaterschaft dann durch das Gutachten auch anerkennen muss? Kann sie dann hingehen und den Unterhaltsvorschuss beantragen oder muss sie erst den Unterhalt versuchen einzuklagen? Frau Zett weiß sich keinen Rat und will auch nur im Äußersten Notfall einen Anwalt einschalten, weil sie wenig Geld hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Gesetzgeber geht da rein logisch vor. Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn es einen Unterhaltspflichtigen gibt, der nicht zahlt. Denn wenn kein Anspruch auf Unterhalt besteht, kann es auch keinen Vorschuss geben. Sieh es ähnlich wie beim Gehalt. Wer keinen Anspruch auf Gehalt hat, der kann auch keinen Arbeitgeber um Vorschuss bitten.

Also muss die Vaterschaft festgestellt werden. Gibt es einen Vater, besteht Anspruch auf Unterhalt und damit auch den Vorschuss, wenn der nicht zahlt. Denn es ist eben nur ein Vorschuss, den der Staat versucht vom Unterhaltspflichtigen zurückzuholen.

Also wird es auf eine Feststellungsklage hinauslaufen. Aber dazu ist kein Anwalt nötig. Frau Zett kann den Antrag selbst schreiben oder bei einem Rechtspfleger vor Ort niederschreiben lassen. Der darf zwar keine Rechtsberatung geben, aber er hilft, alles wichtige zu erwähnen. Außerdem hilft das Jugendamt im Interesse des Kindes.

Ist die Vaterschaft geklärt und der Vater zahlt nicht, kann der Vorschuss beantragt werden. Dazu sind zwar Unterhaltstitel oder Anwaltsschreiben hilfreich, aber zwingend notwendig sind diese Unterlagen nicht. Wichtig ist nur der Nachweis der Einkommenssituation des Kindes.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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