Voraussetzung Schmerzensgeld bei mangelhaften Tattoos

vom 08.10.2018, 07:37 Uhr

Viele lassen sich ein Tattoo stechen. Aber nicht immer ist man zufrieden mit dem Ergebnis. Sei es ein verschobenes Bild, sei es ein fehlerhafter Schriftzug mit Rechtschreibfehler, oder auch die falschen Farben. Vielleicht auch einfach ein anderes Ergebnis als man sich vorgestellt hat. Man gibt zwar die Einwilligung zum Stechen, aber dabei rechnet man ja mit einem tadellosen Ergebnis.

Unter welcher Voraussetzung bekommt man Schmerzensgeld bei mangelhaften Tattoos? Oder muss man es einfach so hinnehmen, weil man ja einwilligt ein Tattoo gestochen zu bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einfach so hinnehmen muss das sicher niemand, wenn das Tattoo nicht so geworden ist, wie es sollte. Sicher gibt man nach dem Beratungsgespräch sein Einverständnis, aber natürlich nur in die sachgemäße Ausführung des Tattoos. Wenn es unsachgemäß ausgeführt ist, dann kann man schon auf ein Schmerzensgeld klagen und ich habe auch von einigen Fällen gelesen, bei denen die Kunden Recht bekommen haben. Aber jeder Fall unterscheidet sich natürlich auch ein wenig von den anderen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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