Kindergeld bei Krankheit während der gesamten Wehrpflicht

vom 17.11.2007, 18:17 Uhr

Bin jetzt 20 Jahre alt und wohne noch zu Hause. Ich war arbeitslos, aber beim Arbeitsamt nicht als arbeitssuchender gemeldet. Wollte mir selbst eine Arbeit suchen, hat aber leider nicht hingehauen. Dann wurde ich am 01.04.07 zur Bundeswehr eingezogen. Grundwehrdienst 9.Monate. Wurde dann nach 4 Wochen krank nach Hause geschrieben.

Dies ist bis zum 27.11. immer noch so. Habe also bis dato keinen Wehrdienst geleistet und werde ausgemustert. Kindergeld wird aber immer noch überwiesen. Ist das richtig? Kann es mir passieren, dass ich dies für die 9 Monate zurückzahlen muss, obwohl ich in der Zeit krank war?

» aika2 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,46 »



Etwas spät aber hoffentlich doch noch hilfreich: Eigentlich hättet ihr der Familienkasse melden müssen, dass Du Deinen Wehrdienst ableistest bzw. ableisten solltest. Denn für diese Zeit erhalten die Eltern kein Kindergeld und durch den Wehrsold ist. Dein Unterhalt ja von anderer Seite sichergestellt. Hast Du denn während Deiner Krankheit keinen Sold erhalten?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Die Regelungen zum Thema Wehrdienst und Kindergeld sollten ja bestimmt im Bundeskindergeldgesetz verankert sein und deswegen würde ich dort zuerst mal nachschauen. Aber ich kenne es auch so, dass für die Zeit des Wehrdienstes, den Eltern kein Kindergeld zusteht und darüber gibt es auch einige Urteile von verschiedenen Finanzgerichten. Wenn also Leistungen irrtümlich gezahlt wurden, dann kann es schon gut möglich sein, dass darüber Rückforderungen seitens des Amtes gestellt werden können.

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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