Gültigkeit Berliner Testament nach Scheidung
Die Eheleute Muster haben ein gemeinschaftliches Testament gemacht. Dieses Testament lag dann jahrelang unbeachtet im Tresor. Die Eheleute haben sich vor 2 Jahren getrennt und wurden vor einem Jahr geschieden und Herr Muster hat nun einen Schlaganfall erlitten und liegt im Koma. Er wird wahrscheinlich auch nicht mehr aufwachen. Ein neues Testament hat weder Herr Muster noch Frau Muster gemacht und es besteht nur dieses Berliner Testament.
Wie schaut es aber aus mit der Gültigkeit dieses Testaments? Wenn Herr Muster nun stirbt und wirklich kein neueres Testament da ist, ist dieses auch nach der Scheidung der Eheleute Muster noch gültig? Oder tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein?
Mit der Verführung der Ehe und der Zustimmung zur Scheidung ist das Testament ungültig geworden. Das heißt, wenn der Scheidungsantrag eingereicht und dem anderen zugestellt worden ist und der zugestimmt hat, verliert das Testament seine Gültigkeit. Die Scheidung muss noch nicht rechtskräftig erfolgt sein.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein gemeinsames Testament an den Fortbestand der Ehe geknüpft ist. Die wenigsten Partner wollen wohl die oder den Ex weiter so begünstigen sie in der Partnerschaft. Möchte man das Testament trotz Scheidung beibehalten, muss man das bei der Testamentsgestaltung formulieren. Auch Regeln für das Erbe nach einer Scheidung können vereinbart werden. Aber ohne diese Zusätze gilt das Testament einfach nicht mehr.
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