Arbeitsvertrag verbietet branchengleiche Arbeit in Umgebung

vom 05.09.2018, 10:52 Uhr

Frau Pflegeleicht ist als Altenpflegerin in einer mobilen Station tätig. Sie hat vor sich zu verändern und hat ein Angebot von einem mobilen Pflegedienst in der gleichen Stadt bekommen. Es ist eine Bekannte, die sich selbstständig gemacht hat und die sie gerne als Mitarbeiterin unterstützen möchte. Doch ihr alter Arbeitsvertrag beinhaltet eine Klausel, die besagt, dass sie, im Falle eines Ausscheidens aus der Firma, keine Arbeit in der gleichen Branche annehmen darf, die im Umkreis von 20 Kilometer wäre. Es wird begründet mit einem Wettbewerbsverbot und diese Klausel soll für 6 Monate gelten.

Wenn sie sich also an den Vertrag hält, darf sie 6 Monate nach Ausscheiden aus der Firma keine branchengleiche Arbeit annehmen, die im Umkreis liegt. Ist so eine Klausel wirklich wirksam? Kann Frau Pflegeleicht dagegen angehen? Oder braucht sie diese Klausel gar nicht zu beachten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dieses Wettbewerbsverbot ist inzwischen allgemein üblich. Das hat einfach damit zu tun, dass ein Unternehmen die Arbeitskräfte dann oft einarbeitet und wenn sie gelernt haben, wie es geht, sich diese gerne selbstständig machen und dem ersten Unternehmen die Kunden abluchsen.

Frau Pflegeleicht hätte sich in der Hinsicht ihren Arbeitsvertrag mal vorher genauer durchlesen sollen. Ihr aktueller Arbeitgeber könnte sie verklagen, wenn sie sich nicht daran hält. Vielleicht kann sie die 6 Monate ja irgendwie anders sinnvoll verbringen. Eventuell wäre eine Fortbildung möglich? Oder indem sie für 6 Monate woanders kurz arbeitet?

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe jetzt meinen Arbeitsvertrag nicht vorliegen, bin mir aber ziemlich sicher, dass das ein üblicher Standard in Arbeitsverträgen ist.

Ganz dunkel erinnere ich mich auch noch, dass das während der Ausbildung auch Thema im Berufsschulunterricht war. So sind diese Klauseln dann gültig, wenn sie im Vertrag enthalten sind und von beiden Seiten unterschrieben wurden, was ja bei einem Arbeitsvertrag der Fall sein sollte. Zeitlich gab es eine Obergrenze, aber wie hoch die ist, weiß ich nicht mehr.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ihr vergesst da eine Kleinigkeit. Prinzipiell ist eine nachvertragliche Konkurrenzklausel bis zu zwei Jahre nach dem Ausscheiden in Ordnung, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Aber das gilt nur, wenn es eine angemessene Entschädigung gibt. Fehlt diese Vereinbarung, ist der Passus ungültig und es hilft auch keine salvatorische Klausel.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



So eine Klausel habe ich in meinem Arbeitsvertrag nicht drin. Und ganz ehrlich als normaler Angestellter würde ich mich da auch nicht wirklich dran halten. Wenn ich ein wertvoller Mitarbeiter bin, dann soll sich mein Chef um mich kümmern und mir zeigen, was für Vorteile ich habe, wenn ich bei ihm in der Firma bleibe und mich nicht einfach nur bevormunden.

Das ist doch für den Großteil der Arbeitnehmerschaft nur eine Gängelei. Die wenigsten einfachen Angestellten dürften doch richtige Einblicke in Geschäftsgeheimnisse haben oder die Zahlen so gut kennen, dass sie dem Unternehmen irgendwie schaden könnten. So dürfte der Passus im Allgemeinen wohl nur dazu dienen, den Angestellten irgendwie von einer Arbeitnehmerkündigung abzuhalten und das womöglich noch ohne jegliche Gegenleistung des Arbeitgebers.

Außerdem frage ich mich auch, ob das bei einfachen Angestellten überhaupt kontrolliert wird, wo die denn nun hingehen und für wen die arbeiten. Ich bin doch nicht verpflichtet meinem alten Arbeitgeber zu sagen, warum ich kündige und was ich demnächst so vor habe.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Von so etwas habe ich bisher noch nie gehört und kann mir auch nicht vorstellen dass das rechtens ist. Schließlich können die meisten Arbeitnehmer bei einer Arbeitgeberwechsel nur in der gleichen Branche bleiben und auch der Arbeitsort bleibt ja meistens der Gleiche. Schließlich will man nicht jedes mal arbeitsbedingt umziehen. Und man kann sich ja schlecht ein halbes Jahr arbeitslos melden nur weil einem der alte Arbeitgeber das Arbeiten verbietet. Das Arbeitsamt wird sich freuen. :lol:

Wenn es tatsächlich eine Art Entschädigung geben würde, würde ich es mir noch eingehen lassen. Aber selbst dann hätte man immer noch das Problem mit der Arbeitslosigkeit. In meinem Arbeitsvertrag steht das ich keine Nebentätigkeit in der gleichen Branche annehmen darf, was auch verständlich ist. Die oben genannte Klausel steht jedoch nicht in meinen Arbeitsvertrag.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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