Brauchen wir ein für jeden einsehbares Verfahrensregister?

vom 03.09.2018, 20:50 Uhr

Ich hatte vor kurzem einen Fall in der Bekanntschaft, wo jemand ziemlich geneppt wurde.Er hatte sich auf ein Geschäft mit jemandem eingelassen, der auch Dank zahlreicher Interviews in Zeitungen wie der FAZ oder dem Handelsblatt sowie Fernsehauftritten in Plusminus oder SPIEGEL TV bekannt war. Dadurch wurde diese Person praktisch wie der Chef der Stiftung Warentest dargestellt und kam auch so herüber.

Leider hat sich herausgestellt, dass die entsprechende Person dauernd Verfahren hatte und teilweise sogar ohne Anwalt vor Gericht auftreten konnte. Dies erfuhr man allerdings nur von Bekannten. Die Gerichte geben darüber leider keine Auskunft. Könntet ihr euch so ein Register vorstellen? Habt ihr andere Vorschläge, um dieses Problem zu lösen?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 03.09.2018, 21:20, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich finde so ein Verfahrensregister überflüssig. Es schützt ja nicht davor, dass man solchen Leuten auf den Leim geht, wenn man selbst zu dämlich ist, um die Informationen zu hinterfragen und Vorsicht walten zu lassen. Nur weil jemand bekannt ist, muss er noch lange nicht seriös und ehrlich sein. Selbst wenn der Mensch für Stiftung Warentest gearbeitet hätte, sagt das doch gar nichts über seine Seriosität aus. Als ob alle Menschen, die für kirchliche Träger arbeiten immer ehrlich und bibeltreu wären.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Dann gibt es auch Ehrlichkeit von meiner Seite aus. Diese selten dämliche Antwort hättest du dir auch sparen können. Sie hilft niemandem bei Betrug und man kann nur wissen, was man sieht. Mit den entsprechenden Hintergrundinformationen hat man Betrüger einfach schneller enttarnt. Den Opferschutz halte ich für wichtiger als irgendwelche theoretischen Ratschläge, die in der Realität niemandem helfen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 01.10.2018, 11:02, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Die Löschung aus solch einem Register stellt hier das Problem dar. Es gibt ja schon ein Schuldnerverzeichnis, um die Bonität eines Vertragspartners offiziell nachprüfbar zu gestalten. Nach drei Jahren kann nach neuem Recht eine Löschung aus diesem Register beantragt werden. Die Idee dahinter ist, jemanden nicht einen "Neustart" von vorne herein durch schlechten Leumund zu vereiteln, nachdem er seinen alten Verpflichtungen nachgekommen ist.

Ein angedachtes Verfahrensregister würde meiner Meinung nach eher dazu beitragen, jemanden für alle Zeiten an den Pranger zu stellen, auch, wenn er zwischenzeitlich wieder ein ehrlicher Bürger geworden ist. Aus diesem Grunde würde der Gesetzgeber dann ebenfalls eine Löschungsmöglichkeit vorsehen müssen.

Andererseits würde dann jemand unter Umständen nie erfahren können, ob es in der Vergangenheit einmal mit dem Vertragspartner Probleme gegeben hatte. Also nützte einem dann solch ein Register überhaupt nichts. Was man in diesem Falle machen könnte, ist, ein auf solche Fälle spezialisiertes Detektivbüro in Marsch zu setzen.

» Gorgen_ » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 411,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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