Muss Arbeitgeber vorgeschriebene Schutzkleidung stellen?
Herr Sicher arbeitet in einem Betrieb in dem Arbeitsschutzkleidung vorgeschrieben ist. Die Kleidung selbst hat er vom Arbeitgeber bekommen, weil auch da das Logo der Firma aufgedruckt ist. Auch eine Schutzbrille hat er bekommen. Handschuhe liegen aus und jeder kann sich diese nehmen, wie er benötigt. Nur bei den Arbeitsschuhen stellt sich der Arbeitgeber quer und sagt, dass sie Pflicht sind, aber jeder selbst zahlen muss.
Es ist schon verständlich, dass der Arbeitgeber nur in einem gewissen Rahmen die Schuhe vielleicht zahlt und eine Differenz für besonders teure Schuhe der Arbeitnehmer selbst zahlen muss. Aber ist es rechtens, dass er die Schuhe überhaupt nicht zahlt? Muss denn vorgeschriebene Schutzkleidung nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden?
Hier geht es nicht um Arbeitskleidung ohne vorgeschriebene Schutzfunktion, wie Gesundheitsschuhe im Pflegebereich usw. Hier geht es um Arbeitsschutzkleidung, die zum Schutz des Arbeitnehmers vorgeschrieben wird.
Nein, die Sicherheitsschuhe muss auch der Arbeitgeber zahlen. Er kann die Pflicht zur Besorgung auf die Mitarbeiter übertragen, schließlich sollen die Schuhe passen. Aber die Kosten muss er trotzdem übernehmen und kann sie auch nicht anteilig auf den Arbeitnehmer abwälzen. Auch wenn der Mitarbeiter die Schuhe einkauft und die Rechnung einreicht, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Schuhe den Anforderungen entsprechen.
Cooper hat es schon richtig gesagt: der Arbeitgeber ist in deinem Beispiel verpflichtet die Sicherheitsschuhe zu bezahlen. Da kann er sich noch so quer stellen, wenn es dem Arbeitsschutz dient ist er verpflichtet seine Arbeitnehmer mit allem auszustatten was vorgeschrieben ist. Sowie die Arbeitnehmer verpflichtet sind die Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Denn wir hatten genau das gegenteilige Problem. Mein Arbeitgeber besorgt zwar ausreichend Schutzkleidung für die Arbeitnehmer, aber nicht jeder trägt Sie. Wenn nun ein Unfall passiert der durch die Schutzkleidung verhindert werden hätte können, kann es im schlimmsten Fall passieren das man kein Geld von der Berufsgenossenschaft bzw. der Versicherung bekommt.
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