Schwanger und Noch-Mann macht Probleme beim Auszug

vom 03.11.2013, 23:29 Uhr

Frau Sch. ist in der 18. Schwangerschaftswoche. Ihr Ehemann hat sich von ihr allerdings getrennt und sie lebt zurzeit bei ihrer Familie in einer anderen Stadt. Allerdings würde sie eben gerne ihr Eigentum aus der ehelichen Wohnung holen. Nun verbietet aber ihr Ex-Mann, dass sie sich Hilfe zum Auszug dazu holt. Sie soll ihre Sachen doch gefälligst alleine aus der Wohnung holen, andere Personen würde er nicht in die Wohnung lassen.

Frau Sch.s Frauenarzt hat eigentlich zu Bettruhe geraten, da Frau Sch. bereits eine Gebärmutterhalsverkürzung hat. Sie sieht sich außer Stande, ihre Möbel und andere Sachen alleine aus der gemeinsamen Wohnung im fünften Stock zu holen. Allerdings würden ihr Freunde und Familienangehörigen gerne helfen, die aber eben vom Noch-Ehemann nicht in die Wohnung gelassen werden. Alleine kann sie die Sachen nicht heben und auch nicht transportieren.

Herr Sch. macht sich mittlerweile einen Spaß daraus, seine Noch-Ehefrau via SMS zu verhöhnen und ihr immer wieder mit zu teilen, dass er schon gespannt ist, wie sie ihre Sachen aus seiner Wohnung bekommt und amüsiert sich darüber königlich.

Was kann Frau Sch. nun unternehmen, damit sie an ihre Sachen kommt? Immerhin ist es immer noch die eheliche Wohnung. Hat sie da nicht auch noch Hausrecht oder verfällt das, wenn man auszieht? Sie steht auch bisher noch im Mietvertrag.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich würde einfach mal zu einem Anwalt gehen und da nachfragen. Ich bin der Meinung, dass man im Notfall eben die Polizei rufen muss, um in die Wohnung zu gelangen. Sie hat auf jeden Fall ein Recht ihre Sachen abzuholen und auch die Wohnung zu betreten, aber auch ihre Freunde haben dieses Recht in diesem Fall sicherlich. Ich würde mich darüber einfach mal bei einem Fachmann informieren, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mann hier im Recht ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich würde da auch schnell mal zu einem Anwalt gehen und mich informieren. Da gibt es sicher eine schnelle Möglichkeit dass die Frau zu ihrem Recht kommt. Selber darf sie das auf keinen Fall mehr machen. Aber gut wenn sie Freunde hat. Normalerweise müsste sie noch immer in die Wohnung dürfen und ich denke dass sie schlimmstenfalls auch die Polizei dazu holen kann. Vor allem wenn es wirklich ihr Eigentum ist das da noch in der Wohnung ist. Wäre vermutlich der schnellste Weg.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



An der Stelle der Frau würde ich mich zu der Polizei begeben. Diese kann in so einer Situation helfen und mitunter zum Auszugstag mitkommen und sichern dass der Ehemann sie in Ruhe lässt. Das was der Mann hier versucht ist schließlich nicht erlaubt, entweder anwaltlich oder polizeilich kann man sich durchsetzen. Es ist die gemeinsame Wohnung der beiden und die Frau hat auch Rechte. Das geht ja schon Richtung Mobbing und dergleichen. Dem Jugendamt würde ich am besten diesen Sachverhalt auch vorsichtshalber einmal schildern. Immerhin gefährdet er so auch schon das Kindeswohl des ungeborenen Kindes. Wenn er sie so zwingt zu schleppen, wobei sie dies nicht darf, dann kann das ja durchaus das Kind stark gefährden.

Also am ehesten würde ich zur Polizei und dies dort schildern. Ich weiß bei gewalttätigen Ehemännern gehen die auf jeden Fall mit und sichern die Wohnung bis die Frau ihre Sachen aus der Wohnung geholt hat und ich denke in dem Fall täten sie das garantiert auch weil ja so auch das Wohl der Frau gefährdet wird. Anwalt würde ich nur aufsuchen, wenn die Polizei sich quer stellt. Immerhin dauert dieser Weg länger und am Ende zieht sich das so hin bis das Kind auf der Welt ist.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich darf die Frau Bekannte und Verwandte damit beauftragen, ihre Sachen aus der Wohnung zu holen. Und für diesen Akt müsste der Noch-Ehemann nicht mal anwesend sein. Problematisch könnte es dann nur werden, wenn es darum geht, die Sachen wirklich "aufzuteilen". So kann es schwierig werden nachzuweisen, wem letztlich der Fernseher, die Küchengeräte oder der Kleiderschrank gehört. Insbesondere dann, wenn die Waren während der Ehe angeschafft wurden! So was klären am Ende im schlimmsten Fall die Anwälte.

Wobei die Frau hier auch "vollendete Tatsachen" schaffen kann, indem sie einfach Bekannte beauftragt, die Gegenstände aus der Wohnung zu schaffen. Geht dies nicht (weil der Noch-Ehemann z.B. Tag und Nach Wache schiebt und bereit ist, auch Gewalt auszuüben), dann dürfte dies ohne anwaltliche Hilfe nicht funktionieren. Aber es ist vermutlich unrealistisch anzunehmen, dass der Mann immer da ist.

Nebenbei sollte sie auch zwingend einen Anwalt damit beauftragen, die Kündigung der Wohnung voranzutreiben. So wie das klingt, läuft die Trennung nicht auf eine einvernehmliche Aktion heraus. Und hier zählt ja jeder Tag - weil die Frau genauso für die Miete verantwortlich ist, wie der Mann. Zahlt der nicht mehr, darf die Frau bezahlen. Das hört erst auf, wenn sie Mittellos ist oder aus dem Vertrag entlassen wird. Das aber kann der Vermieter verweigern. Ebenso der Noch-Ehemann. Daher bleibt nur die erzwungene Wohnungskündigung und der Noch-Ehemann kann dann mit dem Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


pichimaus hat geschrieben:Also am ehesten würde ich zur Polizei und dies dort schildern. Ich weiß bei gewalttätigen Ehemännern gehen die auf jeden Fall mit und sichern die Wohnung bis die Frau ihre Sachen aus der Wohnung geholt hat

Wie soll das in der Praxis bitteschön funktionieren, wenn die Frau auch Möbel aus der Wohnung zu entfernen hat und abgesehen davon auch noch strikte Bettruhe vom Arzt verordnet bekommen hat um keine Fehlgeburt zu riskieren? Meinst du, dass die Polizisten Umzugshelfer spielen und mal eben eine Couch aus der Wohnung tragen werden oder was? Das halte ich doch für ziemlich zweifelhaft.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Der Ehemann darf sie nicht aus der ehelichen Wohnung werfen. Das gilt auch, wenn sie den Mietvertrag nicht unterschrieben hat. Wenn der Gatte nicht einsichtig ist und sie ihre Sachen mit Helfern holen lässt, würde ich bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung stellen.

Sie ist schwanger, soll er doch eine neue Wohnung suchen, renovieren und Möbel schleppen. :D Ich bin normalerweise dafür, dass man sich vernünftig einigt und Streit und Stress vermeidet. Aber wenn er so blockt, dann wäre ich nicht mehr nett. Wenn der Verlust seiner Wohnung droht, wird er wohl einlenken, oder?

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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