Bei Inkassoforderung Inkassovollmacht vorlegen lassen
Man hört und liest ja immer wieder mal davon, dass auch viele unseriöse Inkassodienste unterwegs sind und mal eben irgendwelche Inkassoforderungen rausschicken. Oftmals sind diese Forderungen wohl auch erfunden und entbehren somit jeder Grundlage. Muss denn aber nicht bei jeder Inkassoforderung auch eine Inkassovollmacht vorliegen? Hat man denn eigentlich auch als Privatperson das Anrecht sich eine solche Inkassovollmacht vorlegen zu lassen und würdet ihr das auch tun?
Ich würde beispielsweise auf ein Inkassounternehmen nicht reagieren, denn der Gläubiger kann ja auch ein ganz normales gerichtliches Verfahren betreiben. Dann kommt der gerichtliche Mahnbescheid und nach einer Frist danach der Vollstreckungsbescheid. Viele Unternehmen schalten dafür auch Anwälte ein, denn das ist die gängige Praxis und führt auch zum Erfolg. Ein Inkassounternehmen muss ja auch erst einmal einen gerichtlichen Titel erwirken, denn ansonsten haben sie ja auch keinen Erfolg. Ein Inkassounternehmen prüft auch nicht die Richtigkeit der Forderung, denn die teilt ja der Auftraggeber dem Unternehmen mit.
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