Saugen an Sonntagen und Feiertagen laut Mietvertrag verboten

vom 05.12.2017, 11:19 Uhr

Frau Saubermann hat eine Wohnung gemietet. Sie brauchte dringend eine Wohnung und hat leider beim Unterschreiben des Mietvertrages nicht alles durchgelesen und war einfach froh, dass sie schnell und reibungslos eine Wohnung gefunden hat. Erst nachdem sie eingezogen ist hat sie dann gelesen, dass ihr laut Mietvertrag verboten ist an Sonntagen und an Feiertagen zu saugen, weil es sonst den Hausfrieden stört.

Die Wohnung befindet sich in einem 6 Parteien Haus und sie wohnt in der ersten Etage. Am letzten Sonntag ist ihr im Esszimmer eine Schüssel mit Keksen herunter gefallen und auf dem Esszimmerteppich breiteten sich die Krümel aus. Sie dachte nicht mehr an die Klausel im Mietvertrag und holte schnell ihren Staubsauger und saugte für 2 Minuten die Krümel weg.

Es dauerte nicht lange, da klopfte schon eine Nachbarin an die Tür und meinte, dass sie doch sicherlich das Gleiche im Mietvertrag stehen habe wie sie und es wohl unverschämt wäre am Sonntag Nachmittag zu saugen. Sie hörte dann auch auf zu saugen und hat nicht mehr weiter darüber nachgedacht und heute flatterte eine Abmahnung des Vermieters ins Haus. Wegen Störung des Hausfriedens und weil sie an einem Sonntag gesaugt hat.

Ist die Klausel im Mietvertrag überhaupt rechtens? Kann Frau Saubermann auch weiterhin mal sonntags saugen oder sollte sie sich an das Verbot halten? Was haltet ihr von so einer Klausel in einem Mietvertrag?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das finde ich echt krass. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist, andererseits legt ja auch der Vermieter die Hausordnung fest. Ich persönlich finde es gar nicht schlimm, wenn am Sonntag oder Feiertagen gesaugt wird, solange das eben außerhalb der Mittagsruhe und Nachtruhe passiert, sehe ich da kein Problem. Im Zweifelsfall würde ich aber immer den Anwalt fragen, wie die rechtliche Lage da aussieht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ehrlich gesagt, ich würde mir was Neues suchen. Wenn Frau Saubermann aber unbedingt in der Wohnung bleiben will, diese Regelung aber nicht annehmen möchte, sollte sie vielleicht einen Anwalt zur Rate ziehen. Oder sich einen leiseren Staubsauger besorgen, es gibt mittlerweile Modelle, die hört man kaum mehr.

Mich würde es ärgern, wenn man mir Sonntags das Staubsaugen verbieten würde. Es kann jederzeit mal etwas herunterfallen oder die Katzen verteilen munter Katzenstreu in der Wohnung und da ist es mit Fegen einfach nicht getan. Da muss ich manchmal schon am Wochenende den Staubsauger herausholen.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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