Durch Wohnungsumbau Umzug der Möbel unmöglich

vom 14.08.2018, 11:52 Uhr

Herr Ratlos wohnt in einer ebenerdigen Souterainwohnung. Zumindest war das Fenster zum Wohnzimmer bei Einzug groß und ebenerdig eingebaut. Durch einen Regenschaden wurden die Fenster seitens des Vermieters ausgebaut und es wurden kleinere Fenster eingebaut. Die Bedenken, die Herr Ratlos dabei hatte, hat er dem Vermieter direkt mitgeteilt. Und zwar hat er im Wohnzimmer sehr teure Massivholzmöbel stehen, die man nicht auseinander bauen kann. Sie sind verleimt und sind Schreineranfertigungen, die so wie sie sind geliefert wurden und durch das große Fenster in die Wohnung kamen.

Der Vermieter war damals auch damit einverstanden, dass es so gemacht wird und wusste, dass Herr Ratlos solche Möbel hat. Durch das Treppenhaus kann man die Möbel nicht transportieren, da es ein langes Sideboard und ein höherer Schrank ist, der durch das enge Treppenhaus nicht transportiert werden kann. Als die neuen Fenster von heute auf Morgen eingebaut wurden, hat Herr Ratlos dem Vermieter seine Bedenken mitgeteilt und dieser meinte, dass es nicht sein Problem wäre.

Nun will Herr Ratlos im nächsten Monat ausziehen und kann die Möbel nicht mitnehmen. Der Schreiber, der die Möbel damals gefertigt hat, ist in Rente und nicht mehr in Deutschland und kann daher nicht helfen. Im Mietvertrag steht nichts über die Fenster. Eine Bekannte von Herrn Ratlos meinte nun, dass er die Wohnung gemietet hat, wie gesehen und das hat sich geändert und nun müsste der Vermieter einen Schreiber bezahlen, der eventuell die Möbel fachgerecht auseinander bringt und wieder verleimen kann.

Muss Herr Ratlos die Möbel, die nicht gerade billig waren nun zerhacken? Oder kann Herr Ratlos einen Schadenersatz bekommen von dem Vermieter? Die Möbel wurden ja quasi vom Vermieter "eingemauert".

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass der Mieter irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz hat, weil seine Möbel nun nicht mehr durch das Fenster passen. Auf einen Versuch käme es an, ich bin jedenfalls gespannt, was dabei rauskommt.

Auch wenn die Möbel Massivholzmöbel sind, die verleimt wurden, besteht sicher die Möglichkeit, diese auseinander zu bauen. Mag sein, dass es etwas Aufwand ist, aber machbar ist das schon.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bin mir da jetzt absolut nicht rechtssicher. Aber eigentlich übernimmt man in der Regel ja eine beräumte Wohnung und hat die beim Auszug dann auch so zu übergeben. Dementsprechend würde ich jetzt erstmal denken, dass der Mieter da in der Pflicht ist, irgendwie dafür zu sorgen, dass er seine Möbel da auch wieder heraus bekommt und diese dann eben zur Not irgendwie zerlegen muss.

Natürlich kann es jetzt sein, dass man die zerleimten Möbel beschädigt und nicht mehr ordentlich zusammenbauen kann. Aber da kann ja eigentlich der Vermieter nichts dafür würde ich denken. Aber im Zweifelsfall kann man ja einfach mal beim Mieterverein nachfragen, wie es da aussieht, weil sich ja die Zugangswege zur Wohnung durch den Vermieter geändert haben.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich sehe das anders. Der Mieter hat nach der Modernisierung das Recht auf die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands auf Kosten des Vermieters. Die Möbel haben vorher durch das Fenster gepasst, der Mieter hat darauf hingewiesen, dass er die Größe benötigt. Also ist es das Problem des Vermieters.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Ich sehe das anders. Der Mieter hat nach der Modernisierung das Recht auf die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands auf Kosten des Vermieters. Die Möbel haben vorher durch das Fenster gepasst, der Mieter hat darauf hingewiesen, dass er die Größe benötigt. Also ist es das Problem des Vermieters.

Dann könnte man aber genauso argumentieren, dass er ja vor der Modernisierung hätte ausziehen können. Das Thema wurde ja besprochen und der Mieter wusste, dass die Möbel nach der Modernisierung nicht mehr durch die Fenster passen. Also mich würde der Ausgang wirklich mal interessieren und was Mieterverein und Anwälte dazu sagen. Wenn du hier etwas neues weißt Diamante wäre es schön, wenn du das mal postest.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


@Klehmchen, er wusste nichts davon, wie die Fenster sein werden, nachdem der Regenschaden behoben wurde. Er hat nur gesagt bekommen, dass die Fenster erneuert werden müssen wegen des Schadens. Er hat morgens die Schlüssel der Nachbarin gegeben, die die Handwerker hat reingelassen und ist zur Arbeit gefahren. Abends hat er dann erst gesehen, was gemacht wurde. Es wurde ein Erker weg gemacht und es wurden kleinere Fenster eingesetzt. Im Mietvertrag steht, dass er eine Zweiraum-Souterrainwohnung mit Erkerzimmer gemietet hat. Dieser Erker ist jetzt komplett weg, was ihm im Grunde nicht stört, aber dass er eben ohne diesen Erker die Möbel nicht heraus bekommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wieso wurde das denn überhaupt einfach so gemacht ohne da vorher darüber zu reden? Im Normalfall erfolgt doch bei einem Schaden eine Reparatur und man versetzt die Wohnung wieder in der Urzustand. Einfach ein Zimmer komplett umbauen geht doch da nicht so einfach. Das Erkerzimmer kann ja durchaus auch ausschlaggebend gewesen sein, die Wohnung so zu mieten, auch wenn es im konkreten Fall jetzt nicht so war. Da kann doch der Vermieter ohne vorher etwas anzukündigen, nicht einfach einen richtigen Umbau vornehmen.

Haben Mieter und Vermieter denn nicht darüber gesprochen wie der Schaden behoben wird? Gerade bei solchen größeren Maßnahmen muss man das doch schon etwas abstimmen und redet da drüber. Schon allein um zu klären, wie lange das dauert, was vielleicht weggeräumt werden muss und so weiter. Da finde ich es dann schon merkwürdig, wenn man scheinbar ohne jede Ahnung morgens aus dem Haus geht und nachmittags sieht die Wohnung dann ganz anders aus.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn da keine freundliche Einigung möglich ist, würde ich einfach einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterbund fragen. Immerhin mietet man ja eine Wohnung mit einem Vertrag in einem bestimmten Zustand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter einfach so ohne Einverständnis die Wohnung verschlechtern darf?

Die Möbel sind jetzt das eine Problem, aber durch ein kleines Fenster kommt ja viel weniger Tageslicht durch die Wohnung so dass sich ein völlig anderes Wohngefühl ergibt. Eventuell hätte man als Mieter so eine Bude mit Schießscharte statt Fenster gar nicht angemietet, sage ich jetzt mal ganz provokant. Von daher stelle ich mir schon vom Bauchgefühl her vor, dass man da als Mieter Möglichkeiten haben muss. Aber Bauchgefühl alleine hilft da ja nicht weiter, daher würde ich mir kompetenten Rat bei Fachleuten suchen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wir hatten früher ein vier Meter langes Panoramafenster im Wohnzimmer, das konnte man nur kippen, weil das an den Seiten mittig an einem Drehmechanismus hing. Zum Putzen drehte man die Außenseite nach innen. Das war irgendwann kaputt und nicht reparabel, weil es für die Konstruktion keine Ersatzteile gab.

Unser Vermieter hat damals gefragt, ob dieses Fenster durch ein Modell mit normalen Flügeln und einem Rahmen aus Kunststoff statt Aluminium ersetzt werden darf, weil diese Sonderanfertigung mit sechs Quadratmetern Glas so unglaublich teuer ist. So gehört sich das auch! Ein Panoramafenster ist kein Flügelfenster mit Mittelbalken. Uns war es egal, die günstigere Lösung war ok.

Die anderen Fenster sind vorher ersetzt worden. Da wurde nicht gefragt, weil sich nicht wirklich etwas geändert hat. Holz mit einfachem Glas wurde gegen Holz mit Doppelglas getauscht. Kunststoff wäre für uns auch in Ordnung gewesen. Einfach ändern, das geht nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Genau so wie Cooper es schildert, stelle ich mir auch eine saubere und vor allem faire Lösung vor. Man redet vorher miteinander und dann kann es losgehen oder eben auch nicht, wenn die Lösung für beide Seiten nicht passt. Dann muss man zur Not dann eben auch das Mietverhältnis auflösen. Dass hier scheinbar im Vorfeld so gar nicht darüber gesprochen worden sein soll, will mir nicht so recht einleuchten.

Man kann doch eine Mietsache nicht einfach während des Mietverhältnisses willkürlich ändern. Bei jeder Modernisierung kann man ja auch ja oder nein sagen. Wobei nein dann natürlich auch mal heißen kann, dass man dann eben ausziehen muss. Aber dann könnte man in dem konkreten Fall ja wenigstens vorher noch alle Möbel rausschaffen, bevor die Fensterkonstruktion geändert wird.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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