Vermieter fordert Kopie der Geburtsurkunde des Neugeborenen

vom 14.08.2018, 10:13 Uhr

Die Eheleute Glück sind Eltern geworden und wohnen in einer Dreiraumwohnung. Sie haben selbstverständlich dem Vermieter, schon alleine wegen der Nebenkosten, gesagt, dass ein neuer Erdenbürger nun mit in dieser Wohnung wohnt.

Der Vermieter meinte, dass er der "Ordnungshalber" nun eine Kopie der Geburtsurkunde haben muss. Eigentlich würde er ja von jedem Bewohner seiner Wohnungen eine Kopie des Ausweises benötigen, aber da die Kleine wohl noch kein Ausweis hat, würde die Kopie der Geburtsurkunde reichen.

Bei Einzug hat das Ehepaar tatsächlich eine Kopie des Ausweises abgegeben. Aber muss man wirklich eine Kopie der Geburtsurkunde beim Vermieter abgeben? Was will er damit? Ist das nötig oder gar rechtens und erlaubt? Müssen die Eheleute eine Kopie der Geburtsurkunde abgeben oder können sie es lassen und können über die Forderung hinwegsehen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gehört habe ich das noch nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich wirklich machbar ist. Wobei hier wieder die Frage im Raum steht, ob man wirklich einen Streit mit de Vermieter riskieren will in der angespannten Wohnungslage in unserem Land. Da würde ich lieber so eine Geburtsurkunde schicken und gut ist. Sonst will der einen vielleicht loswerden und das wäre ja gerade mit Baby sehr von Nachteil.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich seltsam und da frage ich mich, wozu der Vermieter das überhaupt braucht. Man sieht ja auch so, dass ein Neugeborenes existiert, dazu braucht man doch keine Geburtsurkunde, mal ehrlich. Befürchtet der Vermieter ansonsten, dass man ein fremdes Kind als das eigene ausgibt oder was? Je nach Wohnungsnot hat man auch nicht immer eine Wahl, als solche Unterlagen rauszurücken und man fühlt sich eben genötigt, auch wenn das rechtlich vielleicht nicht einwandfrei ist.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Bei uns in der Region gibt es einen Vermieter, der erlässt seinen Mietern anlässlich der Geburt eines Babys einen kleinen Betrag von der Miete. Als Geschenk sozusagen. Damit aber nicht jeder kommen kann und zig Kinder erfinden oder ausborgen kann, muss man natürlich eine Kopie der Geburtsurkunde abliefern. Da finde ich das völlig legitim. Wer auf Datenschutz wert legt, kann ja auf das Geld verzichten.

Dass nun eine Person mehr in der Wohnung wohnt, würde ich höchstens beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei uns geschieht das automatisch, wenn man in der gleichen Stadt wohnt wo man entbindet. Aber anderenfalls muss man das eventuell noch beim Einwohnermeldeamt neu regeln. Irgend einem privaten Vermieter würde ich nicht ohne weiteres eine Geburtsurkunde in Kopie aushändigen. Da würde ich mich erst erkunden, ob das rechtens ist, dass der so etwas fordert.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^