Wie renovieren nach dem Auszug aus Wohnung umgehen?

vom 15.08.2018, 14:07 Uhr

Vor einigen Wochen bin ich in eine neue Wohnung umgezogen und habe den Mietvertrag meiner alten Wohnung aber erst gestern gekündigt, weil ich mir mit dem Umzug und dem umräumen alle meine Möbel Zeit lassen wollte und mich nicht stressen wollte. Bevor ich die alte Wohnung gekündigt habe, habe ich bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen und gefragt, wie denn das klassische Vorgehen ist. Die haben mir dort erzählt, dass sich unmittelbar nach der Kündigung immer bei mir melden wird, der die alte Wohnung besichtigt und mir dann eben weiße dazugeben wird, was ich alles reparieren und instandsetzen muss oder was noch alles gemacht werden muss bis zur Schlüsselübergabe. Das bereitet mir ein wenig Sorgen.

In der alten Wohnung habe ich über 10 Jahre gewohnt, das war meine Studentenbude und die erste Wohnung, die ich alleine bewohnt habe. Entsprechend sieht sie eben auch aus. Eigentlich müsste man neu tapezieren bzw streichen, man müsste auch den Fußboden erneuern, weil der von diversen Heimwerker Aktion aber auch von meinem Kaninchen zerkratzt wurde, der Hase hat teilweise die Kehrleisten angenagt und Stücke des Türrahmens und am Waschbecken ist unten am Siphon auch irgendwas abgefallen, was ich nur notdürftig mit Klebeband gepflegt habe. Zudem ist ein Abfluss verstopft, den ich schon seit Monaten nicht mehr frei bekommen habe, weil ich den aber nie benutzt habe, habe ich das ja irgendwann so gelassen.

Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht in der Lage, dass alles im Stand zu setzen und zu reparieren. Ich kann nicht selber tapezieren, zumindest nicht so, dass es professionell aussieht und den Abfluss bekomme ich auch nicht frei. Genauso kann ich das Teil, was am Siphon abgefallen ist, ja nicht selbst wieder dran schweißen oder löten. Andererseits möchte ich mir aber auch nicht den Aufwand machen, damit Firmen zu beauftragen, denn ich bräuchte ja für diese verschiedenen Dinge auch mehrere Firmen oder mehrere Handwerker und das kostet bestimmt sehr viel. Ich könnte mir stattdessen aber vorstellen dass die Wohnungsgenossenschaft doch eigene Hausmeister oder Handwerker hat, die solche Sachen wieder in Ordnung bringen und das ist da gar kein Sinn macht, wenn ich laienhaft versuche an diesen Dingen herum zu basteln. Mir wäre es daher viel lieber, wenn die Wohnungsgenossenschaft einfach meine Kaution behält und die Reparaturen selbst durchführt. Ich weiß allerdings nicht, ob es diese Möglichkeit gibt.

Denkt ihr, das kann man so machen? Kann man da einfach sagen, dass ich die Reparatur nicht selber machen möchte, sondern dass Sie die Kaution behalten sollen und dass es dafür jemand von der Wohnungsgenossenschaft macht und ich diese Reparaturen nicht durchführen muss? Oder hat jemand von euch Erfahrung darin, wie man beim Auszug die Verpflichtung umgehen kann, solche Reparaturen vorzunehmen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 15.08.2018, 14:24, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich denke mal, dass du bei der Wohnungsgenossenschaft nachfragen solltest. Wenn es aber eine Genossenschaftswohnung ist, dann ist es ja keine Kaution, die du bezahlt hast, sondern Genossenschaftsanteile. Die stehen dir ja erst Ende des darauffolgenden Jahres zu. Denn die werden bei Auszug gekündigt und die Auszahlung dauert dann auch so lange und da kommt dann die Genossenschaft auch nicht dran.

Darum solltest du mit der Genossenschaft reden, wie du es machen kannst. Dass es alles gemacht werden muss ist ja keine Frage. Denn jeder will ja auch in eine Wohnung einziehen, die nicht ausschaut, als wenn eine Bombe hochgegangen wäre und Schäden müssen ja nun mal behoben werden.

Ich denke, dass es das Einfachste ist, wenn du mit dem Vermieter, also der Genossenschaft redest und eine Lösung mit ihnen zusammen suchst. Lassen die sich auf nichts ein, wird dir nichts anderes übrig bleiben als es entweder selbst zu machen oder zu beauftragen und dann zu zahlen. Drücken wirst du dich nicht können.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Persönlich kenne ich es so, dass man bei einem Auszug die Wohnung nicht notwendigerweise ganz neu renovieren muss. Was die genauen Regelungen sind, würde ich mal beim Mieterschutzbund in Erfahrung bringen.

In Österreich ist es so, dass meines Wissens nach normale Abnutzung in Ordnung ist. Dazu gehört es, dass die Wände nicht mehr absolut Reinweiß sein müssen. Farbige Wände müssen auch nicht überstrichen werden, sofern es keine unüblichen Farben sind. Kleine Löcher von Nägeln und Dübeln müssen, sofern es nicht unüblich viele sind, auch nicht zugespachtelt werden.

Bei Schäden, die nicht durch das normale Wohnen entstehen, ist der Mieter aber sehr wohl verantwortlich, diese zu beheben. In deinem Fall wären das wahrscheinlich die von deinen Haustieren beschädigten Böden. Wenn du das nicht selbst machen kannst, wird sich der Vermieter wahrscheinlich einen Teil der Kaution behalten bzw wenn diese nicht ausreicht dir anschließend eine Rechnung zukommen lassen.

» schnatterliese » Beiträge: 161 » Talkpoints: 34,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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