Wann gelten "Duftzwillinge" nicht als Fälschung?
Dass man nachgemachte Markensachen weder verkaufen noch kaufen soll, ist ja nichts Neues. Aber immer wieder wird in Anzeigen mit "Duftzwillingen" geworben und bekannte Markenparfums werden als Duftzwilling angeboten. Das scheint wohl auch legal zu sein, weil man bei ebay, in Verkaufsanzeigen in der Zeitung, oder auch als Hausverkauf, ähnlich wie die Tupperpartys solche Duftzwillinge kaufen kann.
Aber wann gelten denn diese nachgemachten Düfte als Fälschung der richtigen Düfte? Wann kann man diese bedenkenlos kaufen? Wie müssen sie gekennzeichnet sein, damit man sich als Käufer nicht auch strafbar macht?
Es ist eine Gratwanderung. Der Duft selbst ist nicht geschützt. Das wäre er nur, wenn die Hersteller die Rezeptur offenlegen würden. Natürlich ist es verboten, genau die Rezeptur eines anderen anzurühren, aber ohne Originalrezeptur zum Vergleich kann das nicht verfolgt werden. Und die Mischung rücken die Hersteller nicht heraus.
Definitiv verboten sind Angaben wie riecht nach oder wie, entspricht und so weiter. Mit fremden Federn darf man sich nicht schmücken. Sehr ähnliche Namen sind auch verboten. Jill Sonder Son oder Davidorf Cool Water wären von mir verhunzte und nicht erlaubte Namen. Flakon und Packung sind auch geschützt.
Inspiration holen darf man sich aber. Die Sondereditionen der Discounter erinnern oft an angesagte teure Düfte. Aber die erinnern weder beim Flakon, noch bei Name und Packung an das Original. Und geworben wird damit auch nicht. Drogeriedüfte erinnern oft an teure Marken. Und die teuren Marken kopieren selber auch. Weil das angeblich so tolle Cool Water aus den Achtzigern und das viel teurere Green Irish Tweed Tagen sich duftmäßig nicht viel. Fleur Oriental erinnert sehr an Shalimar.
Also vorab: nur weil etwas auf Ebay oder in Zeitschriften angeboten wird heißt es nicht zwangsläufig das dies keine Fälschungen sind bzw. dass das alles legal verkauft wird. Gerade auf Ebay tummeln sich sehr viele Plagiate. Bis Ebay dahinter kommt, weil beispielsweise ein anderer Ebay Nutzer den Shop gemeldet hat, wurden oft schon hunderte Fälschungen vertrieben. In Online-Shops wäre ich also grundsätzlich etwas vorsichtiger was solche Duftzwillinge angeht.
Was in dem Kommentar vor mir geschrieben wurde stimmt genau so. Ein Duft kann, in der Regel, nicht patentiert und somit geschützt werden. Ähnlich wie bei einem Geschmack, auch diesen kann man nicht patentieren und somit schützen lassen. Das gilt im übrigen auch für ein Rezept, zum Beispiel für einen Zitronenkuchen. Man kann den Text des Rezeptes schützen also zum Beispiel die Beschreibung wie man die verschiedenen Zutaten vermengt usw. Aber das Rezept an sich, zum Beispiel die Auflistung der Zutaten und die dazugehörigen Mengen, kann man nicht patentieren lassen.
Ich denke das sich diese Duftzwillinge in einem ziemlichen Graubereich befinden. Offiziell gehe ich davon aus das die meisten als Plagiate durchgehen würde, die Marken aber die Duftzwillinge tolerieren da die Rechtskosten bestimmt höher wären als der entstandene Schaden. Ich denke das die Duftzwillinge nur keinen zu ähnlichen Namen haben dürfen und die Verpackung verändern müssen, alles andere darf so sein wie beim Original.
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