Auto immer abgemeldet und unversichert verkaufen
Wenn man ein Auto verkaufen möchte, dann lässt es sich meist besser verkaufen, wenn es noch angemeldet ist, weil der Käufer dann auch direkt damit fahren kann und nicht erst ein Überführungsnummernschild kaufen braucht. Denn mit den roten Nummernschildern, die man auch in Werkstätten leihen kann, darf man in der Regel nur eine Probefahrt mache und nicht über mehrere Kilometer nach hause fahren. Für die Überführung von A nach B braucht also der Käufer ein, auf das Fahrzeug zugelassenes, Überführungsnummernschild, welches beim Straßenverkehrsamt für eine gewisse Zeit, die mit drauf gedruckt ist auf dem Schild beantragt wird und dann im Schildergeschäft einzig dafür gedruckt wird.
Das ist teuer und kostet Zeit. Nun raten viele dazu, ein Auto immer abgemeldet und unversichert zu verkaufen. Da muss man dann auch schauen, dass man einen Privatparkplatz hat, weil es abgemeldet nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr, am Straßenrand stehen darf. Andere aber meinen, dass man ein Auto auch angemeldet lassen kann. Durch den Kaufvertrag kann man bei der Versicherung nachweisen, dass es nicht mehr das Eigentum des Verkäufers ist und sollte ein Unfall passieren holt die Versicherung des Verkäufers das Geld vom Käufer. Im Vertrag kann man festhalten, binnen welcher Zeit das Auto umgemeldet werden muss.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sogar die eigene Versicherung die Abmeldung übernimmt, wenn man dieser den Kaufvertrag zufaxt. Das ist aber schon fast 20 Jahre her. Wie schaut es heute aus? Sollte man ein Auto, welches man verkauft abgemeldet und unversichert verkaufen? Lässt es sich dann nicht schlechter verkaufen? Wie geht man da am besten vor? Wie verkauft ihr eure Autos? Was ist besser und was ist praktischer für den Verkäufer wie auch für den Käufer?
Ich habe mehrere Autos gebraucht gekauft und die waren immer alle abgemeldet als ich sie entgegengenommen habe. Beim ersten Auto ist der Verkäufer mit dem (noch angemeldeten Wagen) und mir zur Kfz-Stelle gefahren, hat dort den Wagen abgemeldet und auf mich angemeldet.
Beim zweiten war der Wagen schon abgemeldet, für die Probefahrt hat der Verkäufer irgendwelche anderen Nummernschilder dran gemacht, hat den Wagen dann zu mir gebracht und ich hatte mir derweil schon eigene Nummernschilder besorgt und beim dritten hatte der Verkäufer einen Kumpel, der ihm rote Überführungskennzeichen geliehen hat. Ich habe also nie von jemandem ein noch angemeldetes Fahrzeug bekommen. Mir ist schon klar, dass gerade das Fahren mit Kennzeichen die nicht zu dem Wagen gehören und auch das Fahren der langen Strecke mit den roten Kennzeichen (das waren an die 200 km) nicht ganz koscher ist, aber was soll´s? Wo kein Kläger, da auch kein Richter
Es ist doch höchst unwahrscheinlich, dass man bei einer Probefahrt mit fremden Kennzeichen angehalten wird und wenn, dann saß der Noch-Eigentümer ja daneben und der hätte was auch immer da als Ordnungsgeld verlangt wird bezahlen müssen. Ich habe von einem Fall gehört, da hat jemand ein angemeldetes Fahrzeug verkauft und der Käufer hat es ewig nicht umgemeldet, alle Knöllchen landeten beim Vorbesitzer. Der konnte das mit dem Kaufvertrag zwar klären, aber hatte viel Aufwand damit. Nur weil im Vertrag steht, dass das Auto innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens umgemeldet werden muss, heißt das ja nicht, dass das der Käufer auch wirklich brav macht.
Ich würde niemals ein Auto angemeldet verkaufen, beziehungsweise abgemeldet an den Käufer übergeben, denn dafür ist mir das Risiko zu groß. Solange ein Auto auf mich angemeldet ist, ist es auch auf mich versichert. Passiert dem Käufer auf der Überführung ein Unfall, dann springt meine Versicherung ein und meine SF-Klasse sind, d.h. mein Beitragssatz steigt, obwohl ich nichts dafür kann.
Des weiteren muss dann der Käufer das Auto abmelden, beziehungsweise ummelden, also bin ich darauf angewiesen, dass dieser es zeitnah macht damit ich wieder ein anderes Auto auf die Nummernschilder zulassen kann und keine Steuer und Versicherung mehr für das Auto zahlen muss. Wird der Käufer während der Überführung mit meinen Kennzeichen geblitzt, so muss ich nachweisend dass ich nicht gefahren bin.
Während ich ein Auto inseriert haben, lasse ich es angemeldet, damit potentielle Käufer Probefahren können, aber bei der Abholung geben ich es immer abgemeldet ab, wie der Käufer es dann überführt ist nicht mein Problem. Ich selbst würde auch nicht ein angemeldetes Auto kaufen, lieber investiere ich die 50 Euro für die Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung und bin dann auf der sicheren Seite.
Ich habe privat erst ein Mal ein Auto verkauft. Ich bin damals mit zur Zulassungsstelle gefahren und er hat das Auto direkt auf sich umgemeldet. Würde ich nochmal ein Auto privat verkaufen, würde ich es sicher genauso machen, denn mir ist das Risiko zu groß, dass der Käufer es nicht ummeldet und weiter mit meiner Zulassung fährt.
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