Insolvenz - Eigentum muss herausgegeben werden
Als Verbraucher macht man sich natürlich schnell Sorgen, wenn man Eigentum von sich einem Geschäft anvertraut hat und dieses Insolvenz anmeldet - wird man es je wieder sehen oder ist es nun verloren?
Geschäfte die Insolvenz anmelden sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Eigentum von Kunden wieder an diese zurückzugeben, soviel vorweg. Wenn man also seinen PC oder Fernseher zur Reparatur vorbeigebracht hat oder Kleider reinigen lassen wollte und der Laden dicht gemacht hat, so muss dieser das Eigentum der Kunden welches er verwahrt hat wieder an diese zurückgeben - Kundeneigentum bleibt also Eigentum des Kunden und wird kein Teil der Insolvenzmasse. Da viele bei der Insvolvenz eines Unternehmes jedoch oft ihre Felle davonschwimmen sehen, hat sich dieser Irrglaube trotz alledem erhalten.
Natürlich ist es oft nicht leicht, den eigenen Besitz bei einer Insolvenz wiederzubekommen, das heißt das nicht - und nicht immer ist praktischerweise ein Vermerk zu finden, indem auf Kontaktdaten zum Besitzer hingewiesen wird, wo man sein Eigentum zurückfordern könnte. Jedoch kann man in den meisten Fällen dieses Problem entweder persönlich regeln, indem man die Daten ausfindig macht, da jedes betriebliche Geschäft bei einem Gericht gemeldet und eingetragen ist, oder den Insolvenzverwalter mit seinem Anliegen betraut. Wenn man sich an das Gericht wenden muss, dann ist je nach Geschäftsform eine Auskunft über das Handelsregister oder Gewerberegister zu bekommen.
Nachteilig ist im Grunde nur ein Fakt - wenn man beispielsweise etwas reparieren oder reinigen lässt und in Vorleistung getreten ist, das Geld für diese Dienstleistung also meist in Vorkasse bezahlt hat, hat man so gut wie keine Chance, etwas davon wiederzubekommen.
Oft wird so eine Insolvenz ja in der Tagespresse veröffentlicht, also sollte man bei Verdacht mal einen Blick in die Regionalpresse werfen. Wenn das Unternehmen ein örtliches ist, dann ist auch der Buschfunk nicht zu unterschätzen.
Also in der ganz normalen und regionalen Tagespresse habe ich bisher noch keine Bekanntmachungen über anstehende oder bereits laufende Insolvenzen gelesen. Da muss man wohl eher ganz gezielt auf spezielle Webseiten gehen oder Presseerzeugnisse zurückgreifen, um davon etwas mitzubekommen. Ja und wenn man als Kunde bei einem Dienstleister etwas zur Reparatur, Reinigung oder dergleichen abgibt, dann sollte es wohl selbstverständlich sein, dass man trotzdem die Eigentumsrechte daran behält und diese Ware nicht in die Insolvenzmasse eines in die wirtschaftliche Schieflage geratenen Unternehmens übergeht.
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