Verpflichtung zur Kontonutzung bei Leistungen vom Amt?
A bezieht Grundsicherung vom Amt, da sie aufgrund von Krankheiten nicht arbeitsfähig ist. Es steht nun eine erneute amtsärztliche Untersuchung an, um zu prüfen, ob die Grundsicherung weitergewährt wird oder ob A inzwischen wieder arbeitsfähig ist. Zum Antrag auf Weiterbewilligung gehörte unter anderem die Übersendung der Kontoauszüge der letzten drei Monate.
A schickte die Kontoauszüge auch wie verlangt. Bevor es zur Untersuchung kam, wurde ihr von ihrem Sachbearbeiter jedoch schon mitgeteilt, dass ihre Kontoauszüge nicht ihr tatsächliches Ausgabeverhalten darstellen, da dort ausschließlich die Einzahlungen vom Amt, die Abbuchung der Kontogebühren und das Abheben des gesamten Geldes auf einmal am Monatsanfang von A darauf zu sehen sind.
Tatsächlich hebt A jeden Monat ihr gesamtes Geld vom Konto ab und lässt keine Ausgabe über das Konto laufen. Das hat verschiedene Gründe. Unter anderem möchte sie nicht, dass ihr Sachbearbeiter etwa sieht, wann sie wo sehr persönliche Sachen einkauft. Es ist ihr peinlich, wenn dort etwa eine Abbuchung von einem Erotikversand zu sehen ist. Vor allem hat sie aber so besser den Überblick über ihr Geld, wenn sie alles in bar bezahlt.
Ausgaben wie Versicherungen müssen natürlich überwiesen werden, waren in den angeforderten Monaten aber einfach nicht fällig. A lässt außerdem auch keine anderen Einkäufe wie etwa bei amazon über das Konto abbuchen, weil ihr die Kontoführungsgebühren zu hoch sind. Sie kauft Gutscheine, die sie bar bezahlt, und kauft so über amazon.
Ist A verpflichtet, ihre Einkäufe, die sie im Monat tätigt, von ihrem Konto überweisen zu lassen, damit ihr Sachbearbeiter ihre Ausgaben kontrollieren kann?
Also vom Arbeitslosengeld selber kenne ich das so, dass man das Geld entweder aufs Konto überwiesen, oder per Post nach Hause geschickt bekommt. Letztere Möglichkeiten nehmen übrigens erstaunlich viele in Anspruch. Denn ein Konto kostet ja meistens auch einen Haufen Geld, Kontoführungsgebühr etc.
Wenn man nicht so viel Geld zur Verfügung hat, dann ist man froh, wenn man sich ein paar Cents ersparen kann. Ich habe aber noch nie gehört, dass sich die Mitarbeiter vom Amt ansehen, was mit dem Geld passiert. Aber in dem Fall hat es die Flüchtlingswelle jetzt schon so weit getrieben, dass auch Bezieher, die einen Grund dafür haben anzusuchen, genauestens überprüft werden.
Ich würde mich trotzdem informieren, ob das rechtens ist, was man da verlangt. Denn das sehe ich genau so wie Frau A, dass es mir auch peinlich wäre, wenn der Sachbearbeiter da Rechnungen von einem Erotikversand oder so finden würde.
Den Sachbearbeiter gehen die privaten Ausgaben nichts an. Die müssen weder vom Konto gebucht werden, noch müssen die sichtbar sein, wenn man die Auszüge vorlegt! Abgeben muss man die nicht und bis auf den Betrag dürfen die privaten Ausgaben auch geschwärzt werden. Sichtbar müssen die Geldeingänge sein, die gehen das Amt etwas an.
@cooper75: Vielleicht sind wir mittlerweile schon so weit, dass das Amt vielleicht aus den Ausgaben auch heraus lesen kann, ob jemand kriminell ist, eine Waffe kauft oder ähnliches? Wobei ich, wenn ich das vor hätte, dann eben auch das Geld abheben würde und es bar bezahlen. Ich finde es auch lächerlich und kann es nicht nachvollziehen.
Aber über die Abbuchungen bekommt man doch so oder so eine Bestätigung. Deshalb verstehe ich auch nicht ganz, warum man deshalb ein Konto braucht. Vielleicht war es auch nur eine Art der Abschreckung, weil sich das Amt vor lauter Mindestsicherung oder Grundsicherung, wie es bei euch heißt, schon gar nicht mehr ein noch aus weiß.
Je nach Sachbearbeiter versuchen die hier schon lustige Dinge. Aber die geht eben nur an, ob man Geld bekommt. Ausgeben darf man die paar Kröten dann immer noch wie man möchte. Wobei es absurde Züge hat. Nehmen wir an, Oma geht mit Enkel eine Winterjacke kaufen. Das bekommt keiner mit. Oma lebt weit weg und überweist das Geld. Nix Winterjacke, das ist anrechenbares Einkommen.
Hier geht der Sachbearbeiter eindeutig zu weit. Das Amt hat das Recht die Kontoauszüge zu sehen, das stimmt. Allerdings machen die das in aller Regel nur bei der Antragstellung und wenn man monatlich etwas dazu verdient, um das nachprüfen zu können. Ansonsten machen die das danach nur, wenn der Verdacht besteht, dass die Person etwas verheimlicht. Doch ansonsten nicht! Ist aber auch von Amt zu Amt unterschiedlich.
Fakt ist aber, dass der Sachbearbeiter da viel zu weit über seine Kompetenzen hinausschießt. Er hat das Recht die Kontoauszüge zu sehen. Dabei hat er keinerlei Rechte zu sehen, ob man eine Überweisung zum Internetanbieter tätigt, ob man die Versicherung für Haftpflicht und Hausrat tätigt usw.
Wenn er jetzt meint mit dem Argument zu kommen, sie haben doch sicher Ausgabe und das will ich sehen, läuft so nicht! Sofort widersprechen und zur Not einen Hartz-IV Anwalt, die gibt es meist in jeder größeren Stadt einschalten, weil sie meist kostenfrei helfen. Sie muss nicht offenlegen, wie viel sie wohin überweist, wenn sie das bar tut. Darauf hat er keinerlei Rechte und wenn er das meint, ist das weit vom Schuss.
Sofort sagen, dass man die Vorgesetzten sprechen möchte, ruhig mal im Internet googlen usw das wird ganz klar deutlich. Ich hatte selber Hartz IV bekommen und einmal hat man das auch mit mir versucht, ich habe da sofort den Riegel vorschieben. Es gibt selten so Asi-Sachbearbeiter, die gerne über das Ziel mit Druck hinaus gehen und das Unwissen der Betroffenen ausnutzen!
Sofort die Bearbeiter von oben holen, also die Vorgesetzten oder selber im Büro aufsuchen. Wollen die dasselbe behaupten? Widerspruch einlegen und gleichermaßen direkt Anwalt einschalten. Ist mühselig, wenn dadurch natürlich auch keine Leistungen oder sowas fließen, aber keineswegs gefallen lassen! Er hat kein Recht zu sehen, ob sie heute bei Lidl einkaufen war, morgen die Hausratversicherung zahlt, wie viel sie Internet zahlt usw!
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