Wieso rezeptpflichtige Medikamente online ohne Rezept?

vom 14.07.2018, 10:23 Uhr

Mich hat schon wieder eine Erkältung erwischt und ich brauche dann immer einige normalerweise frei verkäufliche Medikamente, um eine Mittelohrentzündung zu verhindern. So wollte ich eben in der Apotheke um die Ecke meine Brausetabletten kaufen, da ich so einige pro Erkältung brauche, gleich in der 20er Packung. Da wurde mir gesagt, dass die 20er Packung inzwischen rezeptpflichtig sei. Man könne mir nur 10er Packungen verkaufen.

Sinnigerweise bekam ich dann auch gleich zwei 10er Packungen. Ich war aber stutzig geworden und guckte zu Hause im Internet nach. Und tatsächlich bekomme ich die Tabletten vom gleichen Hersteller von einer deutschen Online-Apotheke immer noch in der 20er Packung online bestellt.

Wie kann so etwas sein? Wenn eine Rezeptpflicht besteht, müsste sie doch auch online bestehen, oder nicht? Vor allem, da es sich um eine deutsche Online-Apotheke handelt, die auch nicht nur eine Filiale, sondern ihren Hauptsitz in Deutschland hat. Es handelt sich auch um ein deutsches Produkt und es ist exakt derselbe Hersteller.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei einer deutschen Online-Apotheke würde ich auch sagen, dass diese sich an die Verschreibungspflicht halten müssen und die Tabletten somit auch nicht ohne ein Rezept herausgeben dürfen, wenn sie rezeptpflichtig sind. Bei ausländischen Anbietern könnte ich es mir eher vorstellen, dass die Rezeptpflicht online umgangen wird, aber da wäre ich mir eben auch nicht sicher, dass ich gute Ware bekomme und darum schon würde ich da nicht bestellen.

Kannst du mal schreiben, um welche Brausetabletten es sich gehandelt hat? Ich überlege gerade hin und her und mir fällt nichts ein, was in der 10er Packung rezeptfrei ist und dann in der 20er Menge rezeptpflichtig. Vielleicht denke ich auch einfach in die falsche Richtung, daher fände ich es mal spannend zu wissen, um welches Präparat es sich dabei handelt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Es handelt sich um Brausetabletten mit Acetylcystein. Der Produktname ist meist ACC oder auch NAC von einem anderen Hersteller, um den es gerade geht. Dass nur eine bestimmte Packungsgröße rezeptpflichtig ist, habe ich mir mal von einer Apotheke erklären lassen. Damals ging es um Ibuprofen 400. Dort war die 50er-Packung einiger Hersteller rezeptpflichtig, von anderen dagegen frei verkäuflich.

Grund sei angeblich, dass einigen Herstellern die Zulassung fehlen würde. 50 Stück auf einmal könnten bei falscher Einnahme eben schädlich sein und deshalb bräuchten die Hersteller auch für größere Packungen eine gesonderte Zulassung.Sinnvoll ist es nicht, denn ich kann ja auch mehrere kleine Packungen kaufen. Eigentlich sollen die Apotheker darauf achten, dass auch dieses nicht gemacht wird, andererseits kann ich dafür dann ja auch in mehrere Apotheken gehen bzw. keiner weiß, wie viele Tabletten ich noch zu Hause habe.

Die Begründung hatte ich verstanden, auch wenn es scheinbar reiner Bürokratismus ist. Bei den ACC war ich nun aber eben verwundert, weil es sich um haargenau dieselben Produkte vom identischen Hersteller handelte (20er Packung NAC von 1A Pharma) und es eben auch um eine deutsche Online-Apotheke geht.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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