Ist man verpflichtet ein Taxi zu nutzen wenn bestellt?
A. und seine Freunde feiern am Wochenende den Geburtstag eines gemeinsamen Freundes. Der Abend wird kräftig gefeiert und in den vielen Kneipen auf der kleinen "Party-Meile" in A's. Stadt wird so manches Bier getrunken. Als der Abend sich dann langsam dem Ende neigt, entscheidet sich A., dass es jetzt an der Zeit wäre, langsam mal den Heimweg anzutreten. A. hat auch ein Paar Bier getrunken und obwohl dieser mit dem Auto in der Stadt war, lies er dies natürlich stehen und wollte es am nächsten morgen, nüchtern wieder abholen. A. bestellte sich also telefonisch mit dem Mobiltelefon ein Taxi, welches laut Taxizentrale auch innerhalb von fünf Minuten eintreffen sollte.
In diesen fünf Minuten traf A. jetzt jedoch noch zwei Freunde, die ihm anboten, ihn mit dem Auto nach Hause zu fahren, da diese noch nüchtern waren und sich auch auf dem Weg nach Hause machen wollten. Da A. hier natürlich billiger weg kommt, nimmt dieser das Angebot sehr gerne an und steigt zu seinen Freunden ins Auto. Als A. grade ins Auto gestiegen ist, hat dieser auch gesehen, wie das wohl angeforderte Taxi um die Ecke bog.
A. war dies natürlich erst mal egal, jedoch stellt sich mir in dieser Situation jetzt eine offene Frage. Ist man dazu verpflichtet, ein Taxi, dass man bestellt hat, auch zu nutzen, oder kann man dies auch verweigern? Man hat ja eigentlich keinen Vertrag oder ähnliches unterschrieben und auch noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen, oder zählt bereits der Anfahrtsweg des Taxis als solches? Die Taxi-Zentrale hat ja jetzt unter Umständen auch die Handynummer von A. angezeigt bekommen, könnte man A. anhand seiner Handynummer zurückverfolgen und ihn so zu irgendwelchen Zahlungen "zwingen"?
Ja, man ist verpflichtet, das Taxi auch zu nehmen, oder es für die Anfahrt zu bezahlen, auch wenn man dann nicht mit dem Taxi fährt. Dazu habe ich einen Bericht im Fernsehen gesehen, der auch genau dieses Thema behandelte. Ein Taxifahrer kann also zurecht Geld verlangen, wenn das Taxi doch nicht benötigt wird. Denn klar ist ja, dass dem Taxifahrer durch die Anfahrt Kosten entstanden sind. Und diese müssen nun mal bezahlt werden. Eine Möglichkeit, wäre nun denjenigen, der das Taxi angefordert hat, über die Handynummer zu ermitteln, damit er für die Kosten aufkommt. Nur weiß ich nicht, in wie weit da die Taxiunternehmen hinterher sind.
Wie Senny schon schrieb, ist man verpflichtet, zumindest die angefallenen Gebühren für die Hinfahrt zu bezahlen. Arbeitszeit ist angefallen, anteilige Betriebskosten und auch das Benzin. Den Ärger, den der Taxifahrer durch andere ihm entgangene Fahrten hat, habe ich noch nicht mit gerechnet.
Indem man das Taxi bestellt, hat man einen Vertrag geschlossen, ein Vertrag muss ja nicht immer schriftlich sein. Zumindest die Anfahrt muss bezahlt werden. Der Taxifahrer hat ja Kosten dadurch und verliert unter Umständen sogar einen anderen Fahrgast. Wenn ich im Restaurant ein Essen bestelle, muss ich es ja auch bezahlen, obwohl ich keinen schriftlichen Vertrag geschlossen habe. ich kann nicht sagen, dass meine Mutter gerade angerufen habe, sie habe etwas gekocht, ich solle doch kommen.
Auch mündliche Verträge sind in Deutschland gültig und ich bin der Meinung, dass der Vertrag in dem Moment zu Stande kam, als er das Taxi gerufen hat und die Taxizentrale es losgeschickt hat. Wo kämen wir denn da hin, wenn ein jeder wann er gerade Lust dazu bekommt mal eben ein Taxi bestellt und dann zu dem ankommenden Fahrer mit seinem Taxi sagt, dass man es sich anders überlegt hätte.
Ob die Taxiunternehmen das jetzt nachverfolgen oder einfach auf sich beruhen lassen, das weiß ich natürlich nicht aber man könnte auf jeden Fall seine Identität anhand der Handynummer herausfinden, falls diese Angezeigt und auch notiert wurde.
Es ist völlig unerheblich, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wurde, da die Gültigkeit eines Vertrages nicht von dessen schriftlicher Form abhängt, sondern mündlich eine ebenso große Gültigkeit besitzt. Ein normaler Vertrag setzt sich in diesem Fall aus einem Antrag, in diesem Fall die Taxibestellung durch A, einer Annahme, hier die Entgegennahme der Zentrale, und einer damit verbundenen Einigung zusammen, die Form spielt dabei überhaupt keine Rolle. Nur angenommen, A hätte sich beim Bäcker ein Croissant gekauft, dann würde er doch auch nicht auf die Idee kommen, den Vertrag rückgängig machen zu wollen, weil er nicht schriftlich abgeschlossen wurde.
Da der Vertrag wirksam ist, entstehen A daraus verschiedene Pflichten, eine davon wäre es, bei einer nicht erfolgten Inanspruchnahme des bestellten Taxis dennoch einen gewissen Betrag zur Entschädigung zu zahlen, immerhin geht einem Fahrer durch die entgangene Fahrt nicht nur Umsatz, sondern auch Zeit und eventuell ein deutlich lukrativerer Auftrag durch die Lappen. Soweit ich weiß, müssen in diesem Fall der Grundpreis für die Taxibestellung, die Anfahrt des Fahrers sowie die mögliche Wartezeit bezahlt werden, die ein Fahrer damit verbringt, auf den Kunden zu warten, wohl in der Hoffnung, er möge doch noch auftauchen.
Realitätsnah ist das allerdings nur teilweise. Man stelle sich folgende Szene vor: A bestellt ein Taxi, Minuten später hält zufällig ein anderes Taxi vor A, davon ausgehend, dass A aufgrund seiner wartenden Haltung am Straßenrand eines benötigen könnte. A könnte davon ausgehen, dass es sich um den bestellten wagen handelt, deswegen fragt er nicht mehr großartig nach und steigt ein, das bestellte Taxi kommt nur Minuten später und geht leer aus. Ähnlich die Situation, in der der erste Taxifahrer die Situation ausnutzt und vorgibt, das bestellte Taxi zu sein, wovon A dann natürlich ausgehen muss. In beiden Fällen dürfte es schwer sein, a irgendetwas anzulasten.
Auch wenn man sich den Aufwand vor Augen hält, den es machen würde, eine Handynummer mit polizeilicher Unterstützung einer Person zuzuordnen und den Schaden geltend zu machen, ist klar, dass die meisten Unternehmen bei winzigen Beträgen oft darauf verzichten. Ein gewisses Kontingent an Fehlfahrten gehört zum alltäglichen Leben eines Taxiunternehmens, ärgerlich ist es trotzdem und A sollte das Verhalten doch mal überdenken.
damomo hat geschrieben:Man hat ja eigentlich keinen Vertrag oder ähnliches unterschrieben
Aber der Vertrag kommt ja nicht allein durch eine Unterschrift zustande. Schließlich hätte A auch dann nichts unterschrieben, wenn A das Taxi nutzt und sich nach Hause fahren lässt. Jetzt auszusteigen und darauf hinzuweisen, man hätte keinen Vertrag unterzeichnet, wäre wenig erfolgversprechend. Natürlich muss in so einem geschilderten Fall eigentlich die Anfahrt bezahlte werden. Wobei hier ein Pauschalsatz gefordert wird, der wohl unter fünf Euro liegt. Und dieser geringe Betrag/Ertrag ist wohl dafür verantwortlich, dass kaum ein Unternehmen auf die Idee käme, hier rechtlich alle Register zu ziehen, um den Kunden noch zu erwischen und die Zahlung zu erwirken.
A hat sich auf "moralischer" Ebene richtig mies benommen und einen Taxifahrer um eine Fahrt gebracht (und niemand kann wissen, wie langer er noch am Ort gewartet hat!) - also um dessen Umsatz. Zusätzlich hat A wohl auch verhindert, dass der Taxifahrer an anderer Stelle ein Geschäft macht. Aber das jetzt A deswegen verfolgt werden würde, ist sehr unwahrscheinlich!
Das natürlich ein Vertrag nicht der Schriftform bedarf wurde ja bereits von vielen erläutert. Es gibt allgemein recht wenig Verträge die zwingend schriftlich sein müssen, selbst Arbeits- und Mietverträge muss es nicht unbedingt in Schriftform geben, wobei dies meist der Fall ist und auch durchaus für beide Seiten sinnvoll und empfehlenswert ist. Theoretisch würde jedoch auch entsprechend schlüssiges Verhalten ausreichen.
Bezüglich Taxiunternehmen gibt es in ländlichen Regionen durchaus Unternehmer, die zu bestimmten Orten Anfahrtskosten berechnen. Dabei wird dann auch explizit darauf hingewiesen und da der Verlust oftmals höher ist, als in dicht bevölkerten Regionen, kann dann wirklich die Rechnung kommen.
Bezahlt werden müsste auch nicht nur die Anfahrt, sondern auch entsprechende Wartezeiten. Auf ein Taxi wartend habe ich es selbst schon mehrmals erlebt, dass zwischenzeitlich ein anderes Taxi vorbei fuhr. Dies ist dann aber in der Regel besetzt. Außerdem sind die Fahrer oft darüber informiert gewesen, dass ein Kollege die Fahrt vorher angenommen hat.
Wenn man sich zwischenzeitlich anders entscheidet, sollte man meiner Meinung nach auch unabhängig von etwaigen Ansprüchen des Taxiunternehmers zumindest wieder absagen. Andernfalls kann es durchaus passieren, dass man selbst beim nächsten Anruf eine Absage bekommt.
Das ist eine echt gute Frage. Hab' mir noch nie Gedanken darüber gemacht, wenn ich mir ein Taxi bestelle, dann nutze ich es auch, logischer Weise.
Wenn du es nicht nutzen möchtest, kann dich keiner zwingen aber so etwas gehört sich nicht! Werde mich später echt mal drüber etwas mehr im Web erkundigen. Finde diese Frage echt interessant.
Wo wir aber schon beim Thema Taxi sind, habe ein wirklich seriöses Taxiunternehmen gefunden, mit dem ich fast täglich fahre!
Ich war selber einige Jahre Taxifahrer, der letzte Mist-Job übrigens. Rechtlich ist das alles so richtig. Praktisch meldet man der Zentrale einfach nur eine Fehltour und kriegt zum Ausgleich eben die nächste; so etwas hat man in so gut wie jeder Schicht mehrmals. Glaube nicht, dass irgendein Taxi-Unternehmen für die paar Kröten einen Anwalt bemüht, das steht in überhaupt keinem Verhältnis.
Anspruch auf die Anfahrt-Kosten hat man eigentlich schon, aber die Diskussion und Streiterei mit so manchen Besoffenen sind die fünf Euro, die man da innerorts allenfalls hat, aber meist nicht wirklich wert. Bei manchen ist man sogar ganz froh, dass sie doch kein Taxi mehr wollen; ich musste schon so ziemlich alles von meiner Rückbank wischen, was der menschliche Körper von sich geben kann. Und ich meine wirklich alles. Werdet nie Taxifahrer, echt.
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