Wie viele Überstunden in der Ausbildung üblich / zulässig?

vom 23.04.2014, 13:15 Uhr

A arbeitet in der Ausbildung zum Koch und muss ständig sehr lange Überstunden machen. Eine Vergütung bekommt er dafür nicht und auch Freizeit kann er sehr selten dafür nehmen, weil zu viel zu tun ist. A fragt sich schon lange, wie viele Überstunden in der Ausbildung hingenommen werden müssen und wie viele Überstunden überhaupt zulässig sind.

Darf ein Auszubildender täglich Überstunden machen? Musstet ihr in eurer Ausbildung Überstunden machen? Wie viel waren es und konntet ihr dafür frei nehmen oder habt ihr diese bezahlt bekommen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A kann sich ganz einfach über die zulässigen Zeiten informieren, indem er das Arbeitszeitgesetz oder falls zutreffend das Jugendarbeitsschutzgesetz studieren. In diesen beiden Gesetzen ist klar geregelt, was zulässig ist. Eine Unterscheidung zwischen Auszubildenden und normalen Arbeitnehmern gibt es meines Wissens nicht. Auch eine Unterscheidung zwischen normaler Arbeitszeit und Überstunden ist gesetzlich nicht geregelt. Hier spielen allenfalls tarifliche Bestimmungen eine Rolle. Für normale Arbeitnehmer sind an dieser Stelle vielleicht noch die neuen Mindestlohnregelungen interessant; für Auszubildende gelten diese jedoch nicht.

In der Regel darf nicht über 10 Stunden am Tag gearbeitet werden, außerdem darf im Mittel die wöchentliche Arbeitszeit nicht 48 Stunden übersteigen. Außerdem müssen Pausenzeiten zwischen den Schichten eingehalten werden. Es ist beispielsweise nicht zulässig, Freitag abend bis 10 Uhr zu arbeiten und Samstag früh um 8 Uhr die nächste Schicht zu beginnen.

Es hilft aber wenig, wenn man den Arbeitgeber auf die gesetzliche Lage hinweist. Denn die kennt er normalerweise. Wenn er Arbeitszeiten, die gegen das Gesetz verstoßt anordnet, dann macht er das in vollem Bewusstsein. Man kann ihn natürlich darauf ansprechen und auch rechtliche Schritte einleiten, allerdings ist es sehr fraglich, ob das letztendlich hilft. Man macht sich nur Feinde beim Arbeitgeber und wird dann ganz sicher nicht übernommen. Dann kann man auch gleich die Zähne zusammenbeißen und am Ende der Ausbildung selbst gehen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


In meinem Ausbildungsbetrieb hieß es, dass wir gar keine Überstunden haben durften. Da ich auch einen stressigen Beruf gelernt hatte und da Überstunden quasi zum Berufsbild dazu gehören, war das leichter gesagt als getan. Es kam vor, dass ich die Überstunden nicht einmal notierte. Die paar Cents waren es mir für den vergleichsweise großen Aufwand nicht wert. Heute komme ich meisten eine halbe Stunde später in den Feierabend, weil man die Arbeit ausgelernt ja nicht liegen lassen darf.

Erkundige dich am Besten bei der IHK. Eventuell steht auch etwas im Ausbildungsvertrag dazu geschrieben. Ich fürchte in der Gastronomie werden Arbeitsgesetze gerne gebogen wie es einem passt. Es kann ja nicht sein, dass du weder die Überstunden bezahlt bekommst, noch einen Freizeitausgleich bekommst. Alleine deshalb würde ich mich beschweren. Abgesehen davon wundert es bei solchen Zuständen nicht, dass keiner mehr Koch lernen will. Da sind die Betriebe doch selbst schuld.

» JeanSmith » Beiträge: 422 » Talkpoints: 4,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hängt das nicht auch ein Stück davon ab, wie alt der Azubi ist? Ich meine, wenn die Person minderjährig ist gelten vermutlich andere Regeln. Aber da ich nie eine Ausbildung gemacht habe, kenne ich die rechtlichen Aspekte in dieser Hinsicht gar nicht.

Eine Bekannte von mir hat als Azubine so viele Überstunden und Arbeiten machen müssen, dass sie kaum mit dem Lernen des Stoffs hinterher gekommen ist und dann den Betrieb nach dem ersten Ausbildungsjahr gewechselt hat. Das finde ich dann schon heftig, wenn ich das so mitbekomme.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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